Originalquelle: ALLRIS-Original

Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau

210807 · 2021-10-07 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt,

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

Begründung

  1. Ausgangssituation

Die Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Schülerinnen und Schülern mit einer entsprechenden Schulformempfehlung in der Regel nur unter Anwendung bzw. Ausschöpfung der festgelegten Obergrenzen (31 Schülerinnen/Schüler bei bis zu 3-zügigen Systemen, 30 Schülerinnen/Schüler ab 4-zügigen Systemen) ein Schulplatz der für sie relevanten Schulform Gymnasium angeboten werden konnte. An Schulen des Gemeinsamen Lernens konnte die seit Schuljahr 2019/20 bestehende Möglichkeit, die Bandbreite zu unterschreiten, daher bislang nicht umgesetzt werden (in Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite von 25-29 unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.).

Tabelle 1 Durchschnittliche Klassenfrequenzen an Bonner städtischen Gymnasien

Die Prognose des Statistischen Landesamtes NRW (IT.NRW) geht bis Schuljahr 2033/34 von einer steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler in den Bonner Grundschulen aus. Die Zahl wi

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-10-07 · Schulausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 07.10.2021

16.2 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz

210807

Abstimmungsergebnis: - einstimmig mit Protokollnotiz-

Empfehlung: Die Verwaltung wird beauftragt,

künftig am bisherigen Standort fünfzügig führen zu können (der konkrete Zeitpunkt ist in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen noch festzulegen),

erforderlichen Raumprogramms (insbesondere Ersatzneubau D-Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu beginnen,

Seite 1 von 1

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

5.16 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau ungeändert beschlossen

210807

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,  - die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Helmholtz- Gymnasium künftig am bisherigen Standort fünfzügig führen zu können (der konkrete Zeitpunkt ist in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen noch festzulegen),  - so schnell wie möglich mit den Planungen zur Umsetzung des dafür erforderlichen Raumprogramms (insbesondere Ersatzneubau D- Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu beginnen,  - die Bezirksregierung Köln darüber nachlaufend zu informieren.

Seite 1 von 1

2021-11-30 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 30.11.2021

12.2 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz

210807-01

Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.

Bzv. Brodhäcker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bittet das Ratsbüro, ggf. unter Einbeziehung des Rechtsamtes, bis zur nächsten Sitzung am 01.02.2022 um eine Prüfung, ob im Vorfeld des Ratsbeschlusses vom 28.10.2021 Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Hardtberg missachtet worden sind. Nach ihrer Auffassung war eine vorherige Anhörung der Bezirksvertretung erforderlich, selbst wenn das Helmholtz-Gymnasium als gesamtstädtische Schule angesehen wird.

Seite 1 von 1

2022-03-15 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022

12.2 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz- Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau - hier: Informationen zur Beratungsfolge vertagt

210807-02

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die vertagte Mitteilung der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:

Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Mitteilungsvorlage „Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau“ (Ds-Nr.: 210807-01) mit Protokollnotiz zur Kenntnis genommen.

In diesem Zusammenhang bittet die Bezirksvertretung Hardtberg die Verwaltung, darzustellen, ob im Vorfeld der Beschlussfassung zur Beschlussvorlage mit der Ds-Nr. 210807 Anhörungsrechte der Bezirksvertretung missachtet worden seien.

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes Prüfergebnis mit:

Gemäß § 37 Absatz 5 Satz 1 Gemeindeordnung NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Satz 2 konkretisiert diese Regel dann mit einem wichtigen Anwendungsfall: Insbesondere ist der Bezirksvertretung vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- un

_Gekürzt (1999 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54962?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210807-01 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 u.st. einstimmigen Beschluss gefasst, der nachstehend zur Kenntnisnahme gegeben wird:

Die Verwaltung wird beauftragt,

__Die Begründung lautete: __

  1. Ausgangssituation

Die Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Schülerinnen und Schülern mit einer entsprechenden Schulformempfehlung in der Regel nur unter Anwendung bzw. Ausschöpfung der festgelegten Obergrenzen (31 Schülerinnen/Schüler bei bis zu 3-zügigen Systemen, 30 Schülerinnen/Schüler ab 4-zügigen Systemen) ein Schulplatz der für sie relevanten Schulform Gymnasium angeboten werden konnte. An Schulen

_Gekürzt._

Begründung

lautete: __

  1. Ausgangssituation

Die Anmeldeverfahren an den städtischen Gymnasien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass Schülerinnen und Schülern mit einer entsprechenden Schulformempfehlung in der Regel nur unter Anwendung bzw. Ausschöpfung der festgelegten Obergrenzen (31 Schülerinnen/Schüler bei bis zu 3-zügigen Systemen, 30 Schülerinnen/Schüler ab 4-zügigen Systemen) ein Schulplatz der für sie relevanten Schulform Gymnasium angeboten werden konnte. An Schulen des Gemeinsamen Lernens konnte die seit Schuljahr 2019/20 bestehende Möglichkeit, die Bandbreite zu unterschreiten, daher bislang nicht umgesetzt werden (in Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite von 25-29 unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.).

Tabelle 1 Durchschnittliche Klassenfrequenzen an Bonner städtischen Gymnasien

Die Prognose des Statistischen Landesamtes NRW (IT.NRW) geht bis Schuljahr 2033/34 von einer steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler in den Bonner Grundschulen aus

_Gekürzt._

210807-02 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau - hier: Informationen zur Beratungsfolge

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Mitteilungsvorlage „ Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender Ausbau“ (Ds-Nr.: __210807-01__ ) mit Protokollnotiz zur Kenntnis genommen.

In diesem Zusammenhang bittet die Bezirksvertretung Hardtberg die Verwaltung, darzustellen, ob im Vorfeld der Beschlussfassung zur Beschlussvorlage mit der Ds-Nr. __210807__ Anhörungsrechte der Bezirksvertretung missachtet worden seien.

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes Prüfergebnis mit:

Gemäß § 37 Absatz 5 Satz 1 Gemeindeordnung NRW ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Satz 2 konkretisiert diese Regel dann mit einem wichtigen Anwendungsfall: Insbesondere ist der Bezirksvertretung vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gemäß § 9 lit e der Bezirkssatzung fällt unter das Anhörungsrecht d

_Gekürzt._

210807-03 Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf fünf Züge und entsprechender Ausbau

Sachverhalt

Die Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums (Schulnummer 166376) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge festgelegt.

Beschlussvorschlag

Die Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums (Schulnummer 166376) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge festgelegt.

Begründung

Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 28.10.2021 u.a. die Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf fünf Züge und den entsprechenden Ausbau beschlossen (s. DS-Nr. __210807__ ).

Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, so schnell wie möglich mit den Planungen zur Umsetzung des dafür erforderlichen Raumprogramms (insbesondere Ersatzneubau D-Trakt, Umbau des bisherigen NW-Bereichs im Bestand zu Klassenraumfunktionalitäten sowie Differenzierungsräumen) zu beginnen sowie die Bezirksregierung Köln darüber nachlaufend zu informieren.

Die Bezirksregierung wurde am 03.11.2021 per Mail über die geplante Maßnahme in Kenntnis gesetzt und hat ihrerseits darum gebeten, über den konkreten Zeitpunkt der Zügigkeitserhöhung informiert zu werden, sobald dieser verlässlich absehbar ist. Diese Information der Bezirksregierung Köln erfolgte – wie mit dieser abgestimmt - auf Grundlage des durch das SGB erstellten Zeitplans zur Realisierung der geplanten Baumaßnahmen am 16.04.2025.

Nach Eingang dieser Information bei der Bezirksregierung Köln hat diese darum gebeten, den Rat auf Grundla

_Gekürzt._

210807-04 AA Grüne-Fraktion - Änderungsantrag : Erhöhung der Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums auf 5 Züge und entsprechender AusbauAntrag zur Vorlage 210807

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorlage wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

Für den Ausbau der Schule notwendige Baumfällungen und Verluste an Grünflächen auf dem Schulgelände sind 1: 1 durch Ersatzpflanzungen/Ersatzanlagen auszugleichen. Sollten diese nicht auf dem Schulareal möglich sein, so sind diese in den umliegenden Ortsteilen (Duisdorf, Lessenich/Meßdorf, Dransdorf, Endenich) vorzunehmen.

Dokumente