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Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6420-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf; „Rudolf-Stöcker-Weg / Mord-kapellenpfad“

210808 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. __Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 6420-2__

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6420-2 werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 26.08.2020 (DS-Nr.: __201057__ ) behandelt.

  1. __Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6420-2 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch__
  1. Die von den Stadtwerken Bonn GmbH mit Stellungnahme vom 01.12.2020 vorgetragenen Aspekte werden bereits insoweit berücksichtigt, als Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen werden. Die Hinweise zur Versorgung des Plangebietes werden im Zuge der weit

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6420-2 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 26.08.2020 wird in Hinblick auf den Aspekt Baumbestand / Ersatzpflanzungen in den Kapiteln 2.2.5 Baumbestand und 3.3 Umweltauswirkungen, Naturschutz, redaktionell geändert und ergänzt und in der geänderten Fassung als Satzungsbegründung beschlossen (Änderungen / Ergänzungen in fett).

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6420-2 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Mordkapellenpfad, Rudolf-Stöcker-Weg sowie den rückwärtigen Grenzen der Hausgrundstücke Sebastianstraße 43 b und 43c ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7621-50 gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Begründung

__Plangebiet: __

Das ca. 1.920 m² große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn in bebauter Ortslage des Ortsteils Poppelsdorf. Die Entfernung zum östlich des Plangebiets gelegenen „Poppelsdorfer Platz“ im Ortszentrum beträgt rund 250 m. Westlich verläuft, ebenso in rund 250 m Entfernung, das Brückenbauwerk der Autobahn A 565, das eine Zäsur zwischen den Ortsteilen Poppelsdorf und Endenich darstellt.

Der überwiegende Teil der

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahmen-Gesamtabwägung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000775

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.25 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6420-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf; „Rudolf-Stöcker-Weg / Mord-kapellenpfad“ ungeändert beschlossen

210808

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Empfehlung:

I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 6420-2

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6420-2 werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 26.08.2020 (DS-Nr.: 201057) behandelt.

II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6420-2 gemäß

_Gekürzt (19254 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49783?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.25 Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 6420-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf; „Rudolf-Stöcker-Weg / Mord-kapellenpfad“ ungeändert beschlossen

210808

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss:

I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch an der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 6420-2

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6420-2 werden entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 26.08.2020 (DS-Nr.: 201057) behandelt.

II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6420-2 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

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