Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000814) # BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" 210823 · 2021-05-19 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Die zur Rede stehenden Flächen bzw. große Teile des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' werden derzeit auf dem Immobilienmarkt als „Bauerwartungsland“ angeboten (s. Anlage Im Wingert): [__Link zur Anzeige__](https://www.immobilienscout24.de/expose/127204026?referrer=RESULT_LIST_LISTING&navigation Service Url=%2FSuche%2Fcontroller%2Fexpose Navigation%2Fnavigate.go%3Fsearch Url%3D%2FSuche%2Fde%2Fnordrhein-westfalen%2Fbonn%2Fgrundstueck-kaufen%3Fentered From%253Done_step_search%26expose Id%3D127204026&navigation Has Next=true&navigation Bar Type=RESULT_LIST&search Id=3e035751-b431-32e2-84cd-eeb4090d34d2&search Type=district#/) Darin heißt es wörtlich: „Das Grundstück … ist als Spekulationsobjekt zu sehen.“ Bedeutsame Freiflächen in Bonn dürfen nicht weiter und das auch noch explizit als „Spekulationsobjekte“ angeboten werden. Ungeachtet der sicherlich in den Fraktionen vorhandenen unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der künftigen Nutzung des zuvor genannten Bereiches muss es mit Blick auf den Bonner Wohnungsmarkt und die städtebauliche Entwicklung insbesondere in klimatischer Hinsicht im Sinne aller Fraktionen sein, die Verfügungsgewalt über di _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt, 2. mit dem Verkäufer / Anbieter der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' unverzüglich in Kontakt zu treten, Ankaufverhandlungen zu führen und sich hierfür erforderlichenfalls einen entsprechenden Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erteilen zu lassen, 3. dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf einer Ankaufssatzung für den Bereich des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' zur Beschlussfassung vorzulegen. Sofern sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter herausstellen sollte, dass bereits ein Verkaufsabschluss oder ein rechtlich ähnlich bindender Abschluss (z.B. Vorvertrag) kurz vor dem Abschluss steht und zu befürchten ist, dass eine Ankaufssatzung den Rat oder den Hauptausschuss anstelle des Rates als Entscheidungsgremium nicht mehr rechtzeitig erreichen wird und _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Flächen bzw. große Teile des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' werden derzeit auf dem Immobilienmarkt als „Bauerwartungsland“ angeboten. Mit Blick auf den Bonner Wohnungsmarkt und die städtebauliche Entwicklung insbesondere in klimatischer Hinsicht muss die Stadt unverzüglich versuchen, die Verfügungsgewalt über die zum Verkauf stehenden Flächen zu erhalten. Eine Behandlung duldet daher keinen Aufschub bis zu einer regulär erreichbaren Sitzung. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2007725 ## Beratungsfolge - 2021-05-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-06-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · abgelehnt - 2021-06-17 · Hauptausschuss · abgelehnt - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · vertagt - 2021-08-16 · Rat · geändert beschlossen - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · erledigt - 2022-07-20 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2022-08-18 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2022-08-25 · Rat · vertagt - 2022-09-27 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2022-10-27 · Rat · geändert beschlossen - 2023-08-22 · Rat · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 19.05.2021 6.10 BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 210823 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt, 2. mit dem Verkäufer / Anbieter der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' unverzüglich in Kontakt zu treten, Ankaufverhandlungen zu führen und sich hierfür erforderlichenfalls einen entsprechenden Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erteilen zu lassen, 3. dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf einer Ankaufssatzung für den Bereich des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' zur Beschlussfassung vorzulegen. Sofern sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter herausstellen sollte, dass bereits ein Verkaufsabschluss oder _Gekürzt (1741 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:47900?offset=1200_ ### 2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.7 BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" abgelehnt 210823 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB abgelehnt Beschluss: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt, 2. mit dem Verkäufer / Anbieter der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' unverzüglich in Kontakt zu treten, Ankaufverhandlungen zu führen und sich hierfür erforderlichenfalls einen entsprechenden Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erteilen zu lassen, 3. dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf einer Ankaufssatzung für den Bereich des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' zur Beschlussfassung vorzulegen. Sofern sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter herausstellen sollte, dass bereits ein Verkaufsabschluss oder ein rechtlich ähnlich binde _Gekürzt (1712 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46367?offset=1200_ ### 2021-06-17 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021 6.10 BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" abgelehnt 210823 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB abgelehnt Der abgelehnte Dringlichkeitsantrag hat folgenden Inhalt: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt, 2. mit dem Verkäufer / Anbieter der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' unverzüglich in Kontakt zu treten, Ankaufverhandlungen zu führen und sich hierfür erforderlichenfalls einen entsprechenden Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erteilen zu lassen, 3. dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf einer Ankaufssatzung für den Bereich des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' zur Beschlussfassung vorzulegen. Sofern sich im Rahmen der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter herausstellen sollte, dass bereits ein Ver _Gekürzt (1769 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48141?offset=1200_ ### 2021-08-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.08.2021 6.7 BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" geändert beschlossen 210823 Abstimmungsergebnis: Ziffern 1 und 3: erledigt im Sinne der Stellungnahme Ziffer 2: mit Mehrheit gegen BBB, Rheingrün und Herrn Stv. Fahrenholtz -parteilos- abgelehnt Beschluss: Die Ziffern 1 und 3 wurden vom Antragsteller Herrn Stv. Schmitt -BBB- für erledigt erklärt. Ziffer 2 wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt, 2. mit dem Verkäufer / Anbieter der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' unverzüglich in Kontakt zu treten, Ankaufverhandlungen zu führen und sich hierfür erforderlichenfalls einen entsprechenden Auftrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erteilen zu lassen, 3. dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf einer An _Gekürzt (1999 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56147?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210823-01 ST BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" {#nv-2001248} **Stellungnahme der Verwaltung** **Zu 1.** **Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, vor dem Hintergrund der Beschlussfassung zu DS 1712513EB14 in der Sitzung am 19.05.2021 darzulegen, ob es sich bei den Flächen des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - 'Im Wingert' aus ihrer Sicht nach wie vor um „Bauerwartungsland“ handelt, ** Bei den angebotenen Flächen handelt es sich um insgesamt 8 Flurstücke im Bereich der „Trierer Str./Im Wingert“. Die Flurstücke gelten als gefangene Grundstücke, da sie nicht unmittelbar im Bereich einer Erschließungsanlage liegen und lediglich über Fremdgrundstücke erreichbar sind. Planungsrechtlich liegen sie nach wie vor im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 7620-99 vom 20.11.1958, der in diesem Bereich landwirtschaftliche Fläche ausweist. Der Flächennutzungsplan sieht für den genannten Bereich Grünfläche vor. Des Weiteren unterliegt der gesamte Bereich dem Landschaftsschutz. Vor diesem Hintergrund kann dem Bereich aufgrund der derzeitigen planungsrechtlichen Gegebenheiten formal nicht dem Entwicklungszustand Bauerwartungsland gem. § 5 Abs. 2 Immo WertV zugewiesen werden. Diese Einstufung wäre dann gegeben, wenn die Fläche nach dem Stand der Bauleitplanung und _Gekürzt._ ### 210823-02 BBB-Antrag "Im Wingert" {#nv-2007115} **Sachverhalt** Der vorbezeichnete Grund und Boden sollte von der Stadt erworben werden, um die Flächen unter ökologischen und klimatischen Gesichtspunkten im Sinne des Umweltschutzgedankens sowie einer klimaangepassten Freiflächenplanung aufwerten zu können. **Beschlussvorschlag** Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen über den Erwerb der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - `Im Wingert` aufzunehmen und den Rat über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu informieren. ### 210823-03 ST BBB-Antrag "Im Wingert" {#nv-2007125} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrages und anschließender Beschlussfassung im Rat, wird das Amt für Wirtschaftsförderung die Grunderwerbsverhandlungen aufnehmen. ### 210823-04 ST BBB-Dringlichkeitsantrag "Im Wingert" {#nv-2007534} **Stellungnahme der Verwaltung** Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 folgende Beschlussempfehlung gefasst: „Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen über den Erwerb der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - `Im Wingert` aufzunehmen und den Rat über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu informieren. Die Beschlussempfehlung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 18.08.2022 in Form einer ergänzenden Stellungnahme darlegt, welche Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung dieser Flächen gesehen und auch für sinnvoll erachtet werden.“ Zu den Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: **Gebietsgröße und Eigentumsverhältnisse** In dem insgesamt 10.649 m² großen Gebiet liegen 18 Flurstücke (Flst.). 3 Flst. mit einer Flächengröße von insgesamt 1.496 m² (= 14% der Gesamtfläche) befinden sich in städtischem Eigentum. 15 Flst. mit einer Gesamtfläche von 9.153 m² (= 86% der Gesamtfläche) befinden sich in Privateigentum. (s. Anhang, Abb. 1) **Schutzstatus und naturschutzfachliche Bedeutung** - _Gekürzt._ ### 210823-05 AA BBB-Antrag "Im Wingert"Antrag zur Vorlage 210823-02 {#nv-2008569} **Sachverhalt** Grundsätzlich ist eine Aufwertung der Fläche wünschenswert. Für die Fläche existiert kein Baurecht. Falls die Eigentümer der Fläche einen hohen Preis verlangen, weil sie die Fläche zum Preis von Bauerwartungsland verkaufen, soll kein Erwerb der Fläche stattfinden. **Beschlussvorschlag** Dem Antrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass als Preis nur ein für eine Grünfläche angemessener Preis vereinbart werden darf. ### 210823-06 BBB-Anfrage "Im Wingert" {#nv-2012527} **Sachverhalt** In seiner Sitzung am 27.10.2022 hat der Rat folgenden Beschluss gefasst: „Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Eigentümer Verhandlungen über den Erwerb der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - `Im Wingert` aufzunehmen und den Rat über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu informieren. Dem Antrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass als Preis nur ein für eine Grünfläche angemessener Preis vereinbart werden darf.“ Da den Fragestellern nach mehr als sieben Monaten von der Oberbürgermeisterin noch keine Mitteilung über ihre Bemühungen laut Beschlussfassung vorliegt, sind diese interessiert, den aktuellen Sachstand zu erfahren. **Beschlussvorschlag** Hat die Oberbürgermeisterin zwischenzeitlich mit dem Eigentümer hinsichtlich des Erwerbes der Flächen innerhalb des nicht weiter verfolgten Bebauungsplans Nr. 6420-1 - `Im Wingert` Kontakt aufgenommen und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? ### 210823-07 ST BBB-Anfrage "Im Wingert" {#nv-2012577} **Sachverhalt** Seitens der Verwaltung wurde Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen. Bei ca. 50% der Flächen wurde bereits mitgeteilt, dass keine Verkaufsbereitschaft besteht. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen erneut die Kaufbereitschaft abfragen **Beschlussvorschlag** Seitens der Verwaltung wurde Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen. Bei ca. 50% der Flächen wurde bereits mitgeteilt, dass keine Verkaufsbereitschaft besteht. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen erneut die Kaufbereitschaft abfragen