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Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn

210832 · 2021-06-02 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020 (DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.
  2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen. Dies sind im Einzelnen:

a)

Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe (§ 108 Abs. 1 GWB) der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Amtsblatt der Europäischen Union zu.

b)

Der Stadtrat stimmt der hierfür notwendigen Leistungsbeschreibung der Verkehrsleistungen zu.

c)

Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellbefugnis auf den grenzüberschreitenden Linien

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020 (DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.
  2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen. Dies sind im Einzelnen:

a)

Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe (§ 108 Abs. 1 GWB) der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Amtsblatt der Europäischen Union zu.

b)

Der Stadtrat stimmt der hierfür notwendigen Leistungsbeschreibung der Verkehrsleistungen zu.

c)

Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellbefugnis auf den grenzüberschreitenden Linien

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung des unten genannten Beschlusses ist unabdingbar, da ansonsten der Zeitplan bis zum eigentlichen Betrauungsbeginn am 19.06.2023 und somit die vertraglich notwendigen Vorläufe und Regelungen zu einer gesetzmäßigen Beauftragung zur Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet und bei den grenzüberschreitenden Linien nicht eingehalten werden können. Aufgrund umfangreicher Abstimmungen mit verschiedenen Akteuren konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden.

Einleitung

Der Rat der Stadt Bonn hat die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (nachfolgend „SWBV“) mit Betrauungsbeschluss vom 18. Juni 2008 mit der Verkehrsleistungserbringung als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung betraut. Diese Betrauung wurde mit Ratsbeschluss vom 14.11.2013 mit einer Laufzeit bis zum 18. Juni 2023

auf der Grundlage der Verordnung (EG) 1370/2007 (nachfolgend: VO 1370/2007) ertüchtigt. Durch das Auslaufen der Betrauung ist eine Neuvergabe der Verkehrsleistungen zum 19. Juni 2023 notwendig. Zur Vorbereitung einer rechtskonformen Vergabe auf Grundlage des allgemeinen Vergaberechts (GWB) sowie der VO 1370/2007, h

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.9 Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn geändert beschlossen 210832 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung BBB mit Verweis der Ziff 2b ohne Votum in den Rat. Beschluss:

  1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020

(DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein- Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.

  1. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108

Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen. Dies sind im Einzelnen: a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse- Vergabe (§ 108 Abs. 1 GWB)

_Gekürzt (2552 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52203?offset=1200_

2021-06-17 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021

6.8 Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn ohne Votum

210832

Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Votum in den Rat

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum an den Rat verwiesen.

Die verwiesene Beschlussvorlage hat folgenden Inhalt:

  1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020

(DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein- Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.

  1. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108

Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen. Dies sind im Einzelnen: a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnu

_Gekürzt (2327 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48138?offset=1200_

2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.42 Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn geändert beschlossen

210832

Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-02, in Verbindung mit ST-01 Mehrheit gegen CDU und FDP

Beschluss:

  1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020 (DS

190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.

  1. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108

Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen. Dies sind im Einzelnen:

a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe (§ 108 Abs. 1 GWB) der Verke

_Gekürzt (4788 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46560?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210832-01 ST Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat der Politik eine Interkommunale Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis zur Durchführung der grenzüberschreitenden ÖPNV-Verkehrsleistungen vorgelegt. Eine Beschlussfassung hierzu soll in der Ratssitzung am 24.06.2021 erfolgen (Beschlusspunkt 2c der Vorlage DS 210832). Inhalt der Vereinbarung ist die Regelung der Bestellbefugnis für die grenzüberschreitenden Verkehre, aber auch Regelungen zur Finanzierung und Durchführung zwischen den beiden Aufgabenträgern Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Bislang war nur ein Ausgleich über die gefahrenen Nutzwagenkilometer auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers für die Busleistungen geregelt.

Weitere Verhandlungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis haben nun auch eine beihilfekonforme Lösung für die Zahlungen einer angemessenen Entschädigung für die Verkehrsleistungen der SSB (Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises SSB GmBH) auf dem Gebiet des RSK erzielt. Hierfür musste der § 4 der Vereinbarung ergänzt werden. Der RSK wird die angepasste Vereinbarung dem Kreistag am 24.06.2021 zur Beschlussfassung vorlegen. Dieser ergänzenden Stellungnahme ist sowohl die textliche Fassun

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat der Politik eine Interkommunale Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis zur Durchführung der grenzüberschreitenden ÖPNV-Verkehrsleistungen vorgelegt. Eine Beschlussfassung hierzu soll in der Ratssitzung am 24.06.2021 erfolgen (Beschlusspunkt 2c der Vorlage DS 210832). Inhalt der Vereinbarung ist die Regelung der Bestellbefugnis für die grenzüberschreitenden Verkehre, aber auch Regelungen zur Finanzierung und Durchführung zwischen den beiden Aufgabenträgern Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Bislang war nur ein Ausgleich über die gefahrenen Nutzwagenkilometer auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers für die Busleistungen geregelt.

Weitere Verhandlungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis haben nun auch eine beihilfekonforme Lösung für die Zahlungen einer angemessenen Entschädigung für die Verkehrsleistungen der SSB (Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises SSB GmBH) auf dem Gebiet des RSK erzielt. Hierfür musste der § 4 der Vereinbarung ergänzt werden. Der RSK wird die angepasste Vereinbarung dem Kreistag am 24.06.2021 zur Beschlussfassung vorlegen. Dieser ergänzenden Stellungnahme ist sowohl die textliche Fassun

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

der Verwaltung:

Die Verwaltung hat der Politik eine Interkommunale Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis zur Durchführung der grenzüberschreitenden ÖPNV-Verkehrsleistungen vorgelegt. Eine Beschlussfassung hierzu soll in der Ratssitzung am 24.06.2021 erfolgen (Beschlusspunkt 2c der Vorlage DS 210832). Inhalt der Vereinbarung ist die Regelung der Bestellbefugnis für die grenzüberschreitenden Verkehre, aber auch Regelungen zur Finanzierung und Durchführung zwischen den beiden Aufgabenträgern Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Bislang war nur ein Ausgleich über die gefahrenen Nutzwagenkilometer auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers für die Busleistungen geregelt.

Weitere Verhandlungen mit dem Rhein-Sieg-Kreis haben nun auch eine beihilfekonforme Lösung für

die Zahlungen einer angemessenen

Entschädigung

für die Verkehrsleistungen der

SSB (Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises SSB GmBH) auf dem Gebiet des RSK erzielt. Hierfür musste der § 4 der Vereinbarung ergänzt werden. Der RSK wird die angepasste Vereinbarung dem Kreistag am 24.06.2021 zur Beschlussfassung vorlegen. Dieser ergänzenden Stellungnahme ist sowohl die textliche Fassung der Vereinbar

_Gekürzt._

210832-02 AA Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet BonnAntrag zur Vorlage 210832

Sachverhalt

Die Beschlüsse zur interkommunalen Vereinbarung (Ziffer 2 c und d) stehen unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Überprüfung durch die zuständige Bezirksregierung.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat bestätigt seine Grundsatzentscheidung vom 26.03.2020 (DS 190986-2), wonach die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH gemeinsam mit der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH auch zukünftig Verkehrsdienstleister für die kommunalen ÖPNV-Leistungen sein sollen.
  1. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung der Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 1 GWB zur Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages („öDA“) über die Durchführung der Verkehrsleistungen im ÖPNV an die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) und die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises - SSB - GmbH zu. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden notwendigen Schritte durchzuführen.

Dies sind im Einzelnen:

a) Der Stadtrat stimmt der Bekanntgabe der Vergabeabsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Inhouse-Vergabe (§ 108 Abs. 1 GWB) der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Amtsblatt der Europäischen Union zu.

b) Der Stadtrat stimmt der hierfür notwendigen Leistungsbeschreibung der Verkehrsleistungen zu.

c) Der Stadtrat stimmt der notwendigen interkommunalen Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis über die Bestellbefugnis auf den grenzüberschreitenden Linien z

_Gekürzt._