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210846 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Handlungsfeld „Klimaschonend Bauen, Sanieren und Wohnen“ durchzuführen:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Handlungsfeld „Klimaschonend Bauen, Sanieren und Wohnen“ durchzuführen:
Mit dem Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ ( __200016__ ) des Hauptausschusses vom 07.05.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen aus der im Anhang des Beschlusses aufgeführten Tabelle 1 auszudifferenzieren, zu qualifizieren und danach zur Beschlussfassung vorzulegen. Dafür wurde insgesamt ein Finanzvolumen von 5 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Vier Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „Klimaschonend Bauen, Sanieren und Wohnen in Bonn“ stammen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) von 2013: „Basismaßnahmen Wohnungswirtschaft“, „Prozessbegleitende Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften“, „Umweltverträglich Bauen und Sanieren“ und „Stromeffizienz für Bonn“.
Ein Großteil der CO2-Emissionen wird durch private Haushalte verursacht. Eine Reduzierung durch Effizienzsteigerung, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Senkung des Energiebedarfs ist zum Erreichen der Klimaschutzziele unverzichtbar. Darüber hinaus spielt auch die Ressourcenschonung, also der schonende Umgang mit der sogenannten grauen Energie beim Bauen und Sanier
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.44 Klimaschonend Bauen, Sanieren und Wohnen in Bonn (weiterqualifizierte Maßnahmen aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen) ungeändert beschlossen
210846
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen im Handlungsfeld „Klimaschonend Bauen, Sanieren und Wohnen“ durchzuführen:
Wohnungseigentümergemeinschaften“
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