Originalquelle: ALLRIS-Original

Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW zur Errichtung eines Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf

210868 · 2021-08-31 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 560.000 EUR zur Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 560.000 EUR zur Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf wird zugestimmt.

Begründung

Die Bezirksvertretung Bonn hatte am 30.04.2019 auf Empfehlung des Sportausschusses dem Planentwurf und der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Errichtung eines Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf zugestimmt (DS __1910546__ ).

Für die Errichtung des Neubaus des Funktionsgebäudes und seiner Außenanlagen lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros in Höhe von rund 610.000 EUR vor. Zuzüglich Architektenleistungen von rund 66.000 EUR und Fachplanungskosten von rund 77.000 EUR ergaben sich für das Gebäude nach den damaligen Kostenschätzungen Gesamtkosten in Höhe von rund 753.000 EUR.

Risikozuschläge sowie ein Aufschlag für Baupreissteigerungen wurden seinerzeit nicht berücksichtigt.

Das Gewerk Rohbau wurde mehrfach – zunächst öffentlich, danach beschränkt – ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse lagen jeweils deutlich oberhalb der Kostenschätzung, so dass die Ausschreibungen wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden mussten. Eine daraufhin erfolgte Prüfung, den Auftrag an einen Generalunternehmer zu vergeben, verlief negativ, da nach dieser Prüfung kei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-08-31 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 31.08.2021

6.5 Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW zur Errichtung eines Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf ungeändert beschlossen

210868

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Nichtanwesenheit BBB

Beschluss:

Der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 560.000 EUR zur Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf wird zugestimmt.

Seite 1 von 1

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.44 Überplanmäßige Ausgabe gemäß §83 (2) GO NRW zur Errichtung eines Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

210868

Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Beschluss:

Der Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 560.000 EUR zur Fertigstellung des Umkleide- und Sanitärgebäudes am Sportplatz Buschdorf wird zugestimmt.

Seite 1 von 1