Originalquelle: ALLRIS-Original
210873 · 2021-06-02 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
In DS-Nr. 210228 wurde für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn“ die oben beschriebene Verkehrsführung vorgegeben. Die kurzfristige Umsetzung dieser bietet die gute Gelegenheit die Verkehrsführung zu testen und so bereits in Kürze die Attraktivität des Radverkehrs im Bonner Stadtgebiet erheblich zu steigern. Das Rheinufer ist eine Hauptstrecke für den Radverkehr in Bonn und wird jährlich von über einer Millionen Fahrradfahrenden passiert. Die Strecke ist derzeit die einzige Radverbindung, die Bonn in Nord-Süd-Richtung ohne Unterbrechungen vollständig verbindet. Damit hat das Rheinufer eine hohe Bedeutung für den alltäglichen Radverkehr in Bonn, was sich an den durchschnittlich knapp dreitausend Fahrrädern pro Tag zeigt, die das Rheinufer zwischen Montag und Freitag passieren. Entlang des Rheinufers verlaufen insgesamt sechs Radfernwege, darunter drei Euro Velo-Routen sowie der Rheinradweg. Die Strecke hat damit eine hohe Relevanz für den Radtourismus. Gerade in diesem Jahr wird mangels Urlaubsalternativen der Radtourismus zunehmen.
Der existierende Gehweg mit Fahrrad frei am Rheinufer ist für das jetzige Nutzungsverhalten von Fußgänger*innen u
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.2 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers ungeändert beschlossen 210873 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU und BBB bei Enthaltung FDP Beschluss: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung am Rheinufer auf der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt zu ändern (Beschlusskompetenz Rat): 1.Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für 1.Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, 2.das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen, 3.den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhigte Bereiche vorzuse
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021
6.19 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers geändert beschlossen
210873
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP und Herrn Fahrenholtz
Beschluss:
der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt zu ändern (Beschlusskompetenz Rat BV Bonn):
Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für
sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind,
den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen,
der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhig
_Gekürzt (2531 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56051?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Das Stadtplanungsamt tauscht sich zurzeit mit den für die Umsetzung zuständigen Fachämtern bzgl. einer kurzfristigen Umsetzbarkeit aus. Dabei müssen ein paar Aspekte genauer betrachtet werden. Die Verwaltung wird im weiteren Beratungslauf des Antrags berichten.
Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zu DS 210873-ST 01:
Beschlusszuständigkeit
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 15.06.2021 wurde die vom Antragsteller selbst angeführte Beschlusszuständigkeit des Rates zu Antragspunkt 1) infrage gestellt.
Die Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretungen richtet sich nach § 37 Abs. 1 GO NRW bzw. § 7 Abs. 1 Bezirkssatzung. Eine Beschlusszuständigkeit für die Bezirksvertretungen ist demnach gegeben bei Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dies ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.
Die Verwaltung vertritt aus zwei Gründen die Auffassung, dass die Bedeutung des beantragten Punkt 1 zur Verkehrsführung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
2.
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Stellungnahme der Verwaltung
Sowohl der Ausschuss für Mobilität und Verkehr (02.06.2021) wie auch die Bezirksvertretung Bonn (15.06.2021) haben dem Rat die Beschlussfassung des Antrags DS-Nr. 210873 empfohlen.
Die Verwaltung hatte zu dem Antrag die Stellungnahme DS-Nr. 210873-02 ST abgegeben.
In den Ratssitzungen am 24./28.06.2021 wurde der Antrag noch nicht behandelt.
Die Stadtverwaltung hat aufgrund der Komplexität der beantragten Maßnahmen während der Sommerpause weitere Prüfungen zum Antrag durchgeführt. Zusätzlich sind auch baustellenbedingte Veränderungen zu beachten gewesen. Die daraus folgenden Ergebnisse weichen hinsichtlich der Ausführung/Umsetzung der Maßnahmen von den bisher im Antrag genannten Maßnahmen bzw. der ersten Stellungnahme der Verwaltung teilweise ab, sodass diese hiermit in Form einer weiteren Stellungnahme mitgeteilt werden und die Verwaltung daher nun empfiehlt, die nachfolgende ergänzte Stellungnahme in die Beschlussfassung aufzunehmen:
__Anliegerverkehre / Entwidmung__
Die Beschränkung der Befahrung der Rheinufer-Straßen in dem in Rede stehenden Abschnitt auf Anlieger könnte nach vorläufiger verkehrsrechtlicher Prüfung so nicht vollständig umsetzbar sein bzw. weitere Änder
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In seiner Sitzung vom 16.08.2021 hat der Stadtrat die Verwaltung unter 3. unter anderem zu prüfen beauftragt, ob im Bereich des Rheinufers kurzfristig Flächen für mobile Gastronomie (wie Caféroller) ausgewiesen werden können.
Nach erfolgter Prüfung teilt die Verwaltung mit, dass die zuständigen Fachbereiche - abhängig von den Eigenschaften der in Rede stehenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen oder (befestigte) öffentliche Grünflächen entweder die Bürgerdienste oder das Amt für Umwelt und Stadtgrün - beabsichtigen, in Kürze zunächst für einen Zeitraum bis zum 31.12.2023 für neun Standorte am links- und rechtsrheinischen Ufer Vergabeverfahren für die Erteilung von Dienstleistungskonzessionen (Sondernutzungserlaubnisse) durchzuführen.
Dadurch würde sich die Anzahl der in den vergangenen Jahren für solche Nutzungen erteilten sieben Erlaubnisse am Rheinufer um zwei Erlaubnisse erhöhen. Überdies würde der bisher auf die Monate April bis Oktober beschränkte Erlaubniszeitraum auf ganzjährig verlängert werden.
Übersichten der in den beiden Fachbereichen zur Vergabe anstehenden Flächen sind als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung zeitnah prüfen,
_Gekürzt._