Originalquelle: ALLRIS-Original

Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

210873 · 2021-06-02 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein

Sachverhalt

In DS-Nr. 210228 wurde für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn“ die oben beschriebene Verkehrsführung vorgegeben. Die kurzfristige Umsetzung dieser bietet die gute Gelegenheit die Verkehrsführung zu testen und so bereits in Kürze die Attraktivität des Radverkehrs im Bonner Stadtgebiet erheblich zu steigern. Das Rheinufer ist eine Hauptstrecke für den Radverkehr in Bonn und wird jährlich von über einer Millionen Fahrradfahrenden passiert. Die Strecke ist derzeit die einzige Radverbindung, die Bonn in Nord-Süd-Richtung ohne Unterbrechungen vollständig verbindet. Damit hat das Rheinufer eine hohe Bedeutung für den alltäglichen Radverkehr in Bonn, was sich an den durchschnittlich knapp dreitausend Fahrrädern pro Tag zeigt, die das Rheinufer zwischen Montag und Freitag passieren. Entlang des Rheinufers verlaufen insgesamt sechs Radfernwege, darunter drei Euro Velo-Routen sowie der Rheinradweg. Die Strecke hat damit eine hohe Relevanz für den Radtourismus. Gerade in diesem Jahr wird mangels Urlaubsalternativen der Radtourismus zunehmen.

Der existierende Gehweg mit Fahrrad frei am Rheinufer ist für das jetzige Nutzungsverhalten von Fußgänger*innen u

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung am Rheinufer auf der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt zu ändern ( __Beschlusskompetenz Rat__ ):
  2. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für
  3. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind,
  4. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen,
  5. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhigte Bereiche vorzusehen. Außer den Sonderhalteplätzen sind keine MIV-Parkplätze im gesamten Bereich der Rheinuferpromenade zw. Rosental und Zweiter Fährgasse vorzusehen.
  6. Um Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu reduzieren, sollen diese be

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.2 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers ungeändert beschlossen 210873 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU und BBB bei Enthaltung FDP Beschluss: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung am Rheinufer auf der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt zu ändern (Beschlusskompetenz Rat): 1.Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für 1.Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, 2.das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen, 3.den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhigte Bereiche vorzuse

_Gekürzt (2399 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52189?offset=1200_

2021-06-15 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021

6.19 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers geändert beschlossen

210873

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP und Herrn Fahrenholtz

Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung am Rheinufer auf

der linksrheinischen Seite kurzfristig bis zum Spätsommer 2021 wie folgt zu ändern (Beschlusskompetenz Rat BV Bonn):

  1. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen

Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für

  1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen,

sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind,

  1. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu

den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen,

  1. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit

der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für das Befahren der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittgeschwindigkeit für verkehrsberuhig

_Gekürzt (2531 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56051?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210873-01 ST Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Stellungnahme der Verwaltung

Das Stadtplanungsamt tauscht sich zurzeit mit den für die Umsetzung zuständigen Fachämtern bzgl. einer kurzfristigen Umsetzbarkeit aus. Dabei müssen ein paar Aspekte genauer betrachtet werden. Die Verwaltung wird im weiteren Beratungslauf des Antrags berichten.

210873-02 ST Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zu DS 210873-ST 01:

Beschlusszuständigkeit

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 15.06.2021 wurde die vom Antragsteller selbst angeführte Beschlusszuständigkeit des Rates zu Antragspunkt 1) infrage gestellt.

Die Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretungen richtet sich nach § 37 Abs. 1 GO NRW bzw. § 7 Abs. 1 Bezirkssatzung. Eine Beschlusszuständigkeit für die Bezirksvertretungen ist demnach gegeben bei Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dies ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.

Die Verwaltung vertritt aus zwei Gründen die Auffassung, dass die Bedeutung des beantragten Punkt 1 zur Verkehrsführung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

  1. Die Radverkehrsverbindung entlang des Rheins ist Bestandteil zweier Routen des Radnetz Deutschland (D-Route 8 – Rhein-Route; Radweg Deutsche Einheit), Route im Radnetz NRW und im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bonn in der höchsten Kategorie eingestuft. Die Bedeutung für den Radverkehr geht weit über die Stadtbezirksgrenzen hinaus. Damit sind auch Fragen der Verkehrsführung für diese Radrouten eine Angelegenheit von gesamtstädtischer Bedeutung.

2.

_Gekürzt._

210873-03 ST Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Stellungnahme der Verwaltung

Sowohl der Ausschuss für Mobilität und Verkehr (02.06.2021) wie auch die Bezirksvertretung Bonn (15.06.2021) haben dem Rat die Beschlussfassung des Antrags DS-Nr. 210873 empfohlen.

Die Verwaltung hatte zu dem Antrag die Stellungnahme DS-Nr. 210873-02 ST abgegeben.

In den Ratssitzungen am 24./28.06.2021 wurde der Antrag noch nicht behandelt.

Die Stadtverwaltung hat aufgrund der Komplexität der beantragten Maßnahmen während der Sommerpause weitere Prüfungen zum Antrag durchgeführt. Zusätzlich sind auch baustellenbedingte Veränderungen zu beachten gewesen. Die daraus folgenden Ergebnisse weichen hinsichtlich der Ausführung/Umsetzung der Maßnahmen von den bisher im Antrag genannten Maßnahmen bzw. der ersten Stellungnahme der Verwaltung teilweise ab, sodass diese hiermit in Form einer weiteren Stellungnahme mitgeteilt werden und die Verwaltung daher nun empfiehlt, die nachfolgende ergänzte Stellungnahme in die Beschlussfassung aufzunehmen:

__Anliegerverkehre / Entwidmung__

Die Beschränkung der Befahrung der Rheinufer-Straßen in dem in Rede stehenden Abschnitt auf Anlieger könnte nach vorläufiger verkehrsrechtlicher Prüfung so nicht vollständig umsetzbar sein bzw. weitere Änder

_Gekürzt._

210873-04 Kurzfristige Aufwertung des Rheinufers

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

In seiner Sitzung vom 16.08.2021 hat der Stadtrat die Verwaltung unter 3. unter anderem zu prüfen beauftragt, ob im Bereich des Rheinufers kurzfristig Flächen für mobile Gastronomie (wie Caféroller) ausgewiesen werden können.

Nach erfolgter Prüfung teilt die Verwaltung mit, dass die zuständigen Fachbereiche - abhängig von den Eigenschaften der in Rede stehenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen oder (befestigte) öffentliche Grünflächen entweder die Bürgerdienste oder das Amt für Umwelt und Stadtgrün - beabsichtigen, in Kürze zunächst für einen Zeitraum bis zum 31.12.2023 für neun Standorte am links- und rechtsrheinischen Ufer Vergabeverfahren für die Erteilung von Dienstleistungskonzessionen (Sondernutzungserlaubnisse) durchzuführen.

Dadurch würde sich die Anzahl der in den vergangenen Jahren für solche Nutzungen erteilten sieben Erlaubnisse am Rheinufer um zwei Erlaubnisse erhöhen. Überdies würde der bisher auf die Monate April bis Oktober beschränkte Erlaubniszeitraum auf ganzjährig verlängert werden.

Übersichten der in den beiden Fachbereichen zur Vergabe anstehenden Flächen sind als Anlage beigefügt.

Darüber hinaus wird die Verwaltung zeitnah prüfen,

_Gekürzt._