Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000930) # Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2021 210879 · 2021-06-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege wird in der beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel ab dem 01.08.2021 bereitzustellen. ## Beschlussvorschlag 1. Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege wird in der beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel ab dem 01.08.2021 bereitzustellen. ## Begründung 1. __Förderung von Kindern mit Behinderung__ Die Zuständigkeit über die Betreuung der Kinder mit Behinderung im Rahmen von Kindertagespflege wurde zwischen den Ämtern 50 und 51 mit Verfügungen vom 12.02.2009 und 16.07.2010 bei Amt 50 geregelt. Diese Übernahme erfolgte modellhaft, die Kosten wurden aus Mitteln der Eingliederungshilfe übernommen. Entsprechend der Intention der o.g. Vereinbarungen wurde in Folge durch das Netzwerk Kinderbetreuung im Rahmen eines durch den LVR begleiteten und mitfinanzierten Pilotprojektes: „Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit drohender Behinderung unter drei Jahren“ ein tragfähiges Konzept für die Kinder in Kindertagespflege mit Inklusionsbedarf entwickelt. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit der Förderung der Kinder mit Behinderung zum 01.01.2020 an den LVR gewechselt. Deshalb sollten auch alle Kinder mit Behinderung, die bei Amt 50 im Leistungsbezug stehen, in die Zuständigkeit des LVR wechseln. Der LVR hat zwischenzeitlich trotz zahlreicher Verhandlungen abschließend die Zuständigkeit für diese Leistungen in der hier vorliegenden Ausgestaltung abgelehnt. Im Tenor wurde die erbrachte Heilpädagogik in der Tagespflege nicht _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-06-08 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · geändert beschlossen - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-06-24 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.6 Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2021 wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210879 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: 1. Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege wird in der beigefügten Fassung beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel ab dem 01.08.2021 bereitzustellen. Seite 1 von 1