Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000993) # Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn 210907 · 2021-06-24 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt **Freibäder öffnen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 nur für Sportausübung** Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 der seit dem 15. Mai 2021 geltenden Coronaschutzverordnung (Corona SchVO) dürfen Freibäder für Personen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden; die Anzahl der Besucher ist entsprechend zu begrenzen und die Benutzung der Liegewiesen ist untersagt. Diese Regelung findet dann ihre Anwendung, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 100 liegt. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Tagen ist davon auszugehen, dass der Betrieb der Freibäder in Bonn unter den zuvor genannten Voraussetzungen kurzfristig aufgenommen werden kann. Für die rein sportliche Nutzung der Wasserflächen ohne Nutzung der Liegewiesen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 wird der Einlass vor Ort über die Kassen ohne Vorbuchung geregelt. Geöffnet wird montags bis freitags zwischen 6.30 und [__x-apple-data-detectors://1__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/x-apple-data-detectors://1) [__19 Uhr__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/x-apple-data-detectors://1) , samstags, sonn- und feiertags [__x-apple-data-detectors://2__](https: _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Reduzierung der Gästezahlen und der damit einhergehenden notwendigen Vorbuchung für die Freibadsaison 2021 in der als Anlage beigefügten veränderten Form in Kraft gesetzt. ## Begründung der Dringlichkeit: ** Mit der Coronaschutzverordnung NRW vom 12.05.2021 wird der Betrieb von Freibädern unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere in Abhängigkeit von den Inzidenzwerten ermöglicht. Deshalb sollen die Bonner Freibäder baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Da unter den pandemischen Bedingungen nicht alle Entgelttarife angeboten werden können, ist eine Aktualisierung des Entgelttarifes für die Freibadsaison erforderlich. Da der Saisonstart kurzfristig erfolgen soll, kann eine Beschlussfassung in den politischen Gremien nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden. ## Beratungsfolge - 2021-06-24 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-06-24 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 4.1 Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 210907 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Reduzierung der Gästezahlen und der damit einhergehenden notwendigen Vorbuchung für die Freibadsaison 2021 in der als Anlage beigefügten veränderten Form in Kraft gesetzt. Seite 1 von 1