Originalquelle: ALLRIS-Original
210981 · 2021-06-24 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Polley Bert Moll Nicole Bonnie
Seit dem Jahr 2015 wird das Gelände als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete genutzt. Zuvor gab es bereits Bestrebungen, das Areal der ehemaligen Kaserne ggf. durch die Stadt Bonn anzukaufen und zu entwickeln. Hierzu hat im Jahr 2015 ebenfalls eine Bürgerwerkstatt stattgefunden, deren Ergebnisse auch veröffentlicht wurden.
Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 1.8 Sachstand Ermekeilkaserne zur Kenntnis genommen 210981 Beschluss: Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?
Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?
Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann? Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.08.2021
2.3 Sachstand Ermekeilkaserne zur Kenntnis genommen
210981
Die Große Anfrage lautete: Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?
Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?
Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
1.6 Sachstand Ermekeilkaserne zur Kenntnis genommen
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Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und hatte nachfolgenden Wortlaut: Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?
Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?
Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?
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Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund eines Büroversehens wurde die Anfrage leider verspätet den zu beteiligenden Fachämtern zugeleitet. Zudem sind zu den Fragen 1 und 2 noch Informationen von externen Akteuren einzuholen, sodass die Verwaltung um Vertagung bittet.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?
Die Ermekeilkaserne ist eine Bundesimmobilie und liegt in der denkmalrechtlichen Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Abstimmungen über etwaige geplante Arbeiten und deren zeitliche Abläufe würden daher mit dieser und nicht mit der Verwaltung durchgeführt. Der Verwaltung liegen hierzu keine Informationen vor.
Zu Frage 2: Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Bonn (EAE - Ermekeilkaserne), wie auch die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Bonn (ZUE Bonn-Bad Godesberg), werden als Landesunterkünfte von der Bezirksregierung Köln betrieben.
Grundsätzlich werden die geflüchteten Menschen zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen und später in zentralen Unterbringu
_Gekürzt._