Originalquelle: ALLRIS-Original

Sachstand Ermekeilkaserne

210981 · 2021-06-24 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Polley Bert Moll Nicole Bonnie

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2015 wird das Gelände als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete genutzt. Zuvor gab es bereits Bestrebungen, das Areal der ehemaligen Kaserne ggf. durch die Stadt Bonn anzukaufen und zu entwickeln. Hierzu hat im Jahr 2015 ebenfalls eine Bürgerwerkstatt stattgefunden, deren Ergebnisse auch veröffentlicht wurden.

Beschlussvorschlag

Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?
  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?
  1. In welchem Stadium befinden sich die Verkaufsverhandlungen der Stadt mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?
  1. Zu wann ist absehbar, dass eine weitere Entwicklung bzw. Nutzung des Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-24 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 1.8 Sachstand Ermekeilkaserne zur Kenntnis genommen 210981 Beschluss: Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die

Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende

Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?

  1. In welchem Stadium befinden sich die Verkaufsverhandlungen der Stadt

mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?

  1. Zu wann ist absehbar, dass eine weitere Entwicklung bzw. Nutzung des

Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann? Seite 1 von 1

2021-08-24 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.08.2021

2.3 Sachstand Ermekeilkaserne zur Kenntnis genommen

210981

Die Große Anfrage lautete: Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die

Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende

Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?

  1. In welchem Stadium befinden sich die Verkaufsverhandlungen der Stadt

mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?

  1. Zu wann ist absehbar, dass eine weitere Entwicklung bzw. Nutzung des

Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?

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2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

1.6 Sachstand Ermekeilkaserne zur Kenntnis genommen

210981

Die Große Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und hatte nachfolgenden Wortlaut: Es wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die

Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende

Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?

  1. In welchem Stadium befinden sich die Verkaufsverhandlungen der Stadt

mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA)?

  1. Zu wann ist absehbar, dass eine weitere Entwicklung bzw. Nutzung des

Geländes bspw. für Wohnbebauung erfolgen kann?

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210981-01 ST Sachstand Ermekeilkaserne

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund eines Büroversehens wurde die Anfrage leider verspätet den zu beteiligenden Fachämtern zugeleitet. Zudem sind zu den Fragen 1 und 2 noch Informationen von externen Akteuren einzuholen, sodass die Verwaltung um Vertagung bittet.

210981-02 ST Sachstand Ermekeilkaserne

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Frage 1: Ist der Stadtverwaltung bekannt ob und in welchem Umfang die Eigentümerin der Ermekeilkaserne, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt, das Haus 1 denkmalgerecht instand zu setzen? Falls ja, ab wann und welche Arbeiten sind beabsichtigt?

Die Ermekeilkaserne ist eine Bundesimmobilie und liegt in der denkmalrechtlichen Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Abstimmungen über etwaige geplante Arbeiten und deren zeitliche Abläufe würden daher mit dieser und nicht mit der Verwaltung durchgeführt. Der Verwaltung liegen hierzu keine Informationen vor.

Zu Frage 2: Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der zu Ende dieses Jahrs auslaufende Vertrag zur Nutzung des Geländes der Ermekeilkaserne als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land NRW fortgeführt werden wird? Falls ja, wie lang ist die weitere Nutzung beabsichtigt?

Die Erstaufnahmeeinrichtung in Bonn (EAE - Ermekeilkaserne), wie auch die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Bonn (ZUE Bonn-Bad Godesberg), werden als Landesunterkünfte von der Bezirksregierung Köln betrieben.

Grundsätzlich werden die geflüchteten Menschen zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen und später in zentralen Unterbringu

_Gekürzt._