Originalquelle: ALLRIS-Original
211002 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000, 00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
Begründung der Dringlichkeit: Die Gewerbegemeinschaften der vier Stadtbezirkszentren haben kurzfristig einen Antrag bei der Stadt Bonn gestellt, dass die Stadt im Rahmen der Öffnungsstrategien ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung für die Zentren gewähren möge. Dieses Ansinnen unterstützt die Verwaltung. Damit dies möglich wird, muss eine Entscheidung noch im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen werden.
Die Corona-Pandemie hat sehr viele – vor allem mittelständische – Unter nehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen stark getroffen: Sie mussten auf Grund der Infektionsschutzvorschriften ihren Service stark einschränken und/oder sogar ganz schließen.
Auch die Kund*innen und Gäste haben ihr Ausgeh- und Einkaufsverhalten verändert, der „Bummelfaktor“ ist verschwunden. Dies hatte und hat auch weiterhin deutliche negative Auswirkungen auf die Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt und in den Stadtbezirkszentren.
Die Gewerbegemeinschaften der vier Stadtbezirkszentren haben kurzfristig einen Antrag bei der Stadt Bonn gestellt, dass die Stadt im Rahmen der Öffnungsstrategien ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung für die Zentren gewähren möge. Das
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 01.06.2021 6.8 Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren ungeändert beschlossen 211002 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung an den Rat: Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 6.1, 6.1.1, 6.1.2, 6.1.3, 6.1.4, 6.1.5, 6.1.6, 6.5, 6.6, 9.1, 9.2 und10.1 beraten, sh. auch Protokollnotiz zu TOP 2. Die Redebeiträge zu den haushaltsrelevanten Punkten sind unter TOP 6.1, (DS-Nr.: 201928) aufgeführt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021
6.14 Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren ungeändert beschlossen
211002
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss: Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
An der Aussprache beteiligen sich die Stv. Dr. Faber -Linke-, Lömpcke -Grüne-, Haid -CDU-, Hümmrich -FDP- und AM Dr. Erforth -Volt-. Fragen werden von Frau AL Appelbe -Amt 03- beantwortet. Im Zuge der Aussprache werden folgende Fragen gestellt, die derzeit noch nicht abschließend geklärt sind, da zunächst eine Abstimmung mit den Ge- werbegemeinschaften vorgesehen ist:
vorgesehen?
zunächst nicht in voller Höhe abgerufen wird?
_Gekürzt (1425 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48006?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021
8.15 Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren ungeändert beschlossen
211002
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis der Anhörung: Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2021
8.2 Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren ungeändert beschlossen
211002
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ergebnis der Anhörung: Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 29.06.2021
8.3 Unterstützung mittelständischer Unternehmen in den Bonner Zentren ungeändert beschlossen
211002
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE
Anhörungsergebnis:
Die Stadt Bonn unterstützt die mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren durch die Co-Finanzierung eines Gutscheinsystems und einen Fonds für Aktionen. Dafür wird für ein Betrag in Höhe von insgesamt 300.000,00 € in den Doppelhaushalt 2021/22 eingebracht, der je zur Häflte für die beiden genannten Projektbausteine verwendet werden soll.
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Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 09.06.2021 ist der Ausschuss dem vorgelegten Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt, hatte jedoch darum gebeten, die nachstehenden Fragen für die Folgegremien noch schriftlich zu beantworten, da hierzu zunächst noch eine Abstimmung mit den Gewerbegemeinschaften erfolgen musste.
- Ist eine Befristung für den Erwerb und das Einlösen der Gutscheine vorgesehen?
- Wie lange soll das Gutscheinvolumen vorgehalten werden, falls dieses zunächst nicht in voller Höhe abgerufen wird?
Eine Begrenzung der Ausgabe der Gutscheine kann nur dadurch erfolgen, dass die Händler angewiesen werden, lediglich eine bestimmte Anzahl an Gutscheinen pro Einkauf zu verkaufen, da die Gutscheine nicht personalisiert werden können. Ursprünglich war eine Begrenzung auf 5 Gutscheine pro Person angedacht.
Als Startdatum des Programms ist der 1. August vorgesehen.
Das Gutscheinvolumen soll bis Ende 2021 vorgehalten werden.
Die Gutscheine sollen entsprechend der gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren einlösbar sein.
- Wann erfolgt die Zahlung durch die Stadt?
Die Stadt zahlt den Anteil erst nach Einlösung der jeweiligen Gutschei
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1.: Die Bezuschussung von Einzelhandelsgutscheinen aus dem städtischen Haushalt rechtfertigt sich vor dem Hintergrund der aktuellen pandemiebedingten Sondersituation. Hierdurch soll ein Nachfrageimpuls bei mittelständischen Unternehmen in den Bonner Zentren zur Wiederöffnung des Wirtschaftslebens gesetzt werden. Diesem Ziel der Starthilfe entspricht eine zeitliche Fokussierung der städtischen Förderung auf ein bestimmtes Zeitfenster, um dann einen möglichst gebündelten Nachfrageimpuls zu setzen.
Zu 2.: Ziel der kommunalen Bezuschussung von Einzelhandelsgutscheinen ist die Unterstützung pandemiebedingt unter Druck stehender mittelständischer Unternehmen nach längeren Schließungen bzw. Einschränkungen. Dieses Ziel wird nur erreicht, wenn die bezuschussten Gutscheine auch tatsächlich eingelöst werden. Entsprechender Berichterstattung über die Erfahrungen mit Gutscheinsystemen in anderen Städten zufolge finanzieren sich einige Betreiber u.a. auch über die Differenz von gekauften, aber nicht eingelösten Gutscheinen. (Vgl.: https://in-gl.de/2020/10/29/schenk-lokal-gutschein-soll-bergisch-gladbachs-kaufkraft-aus-dem-netz-halten/). Werden Gutscheine aber nicht eingelöst, besteht auch k
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Die Umsetzung des Gutscheinsystems erfolgt unter Berücksichtigung folgender Maßgaben: