Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001245) # Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen 211018 · 2021-06-23 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Bernd Bollmus Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Ambitioniertere Vorgaben zur Energie-Effizienz in der Gebäudewirtschaft und auch bei städtischen Baumaßnahmen in Bonn werden von der FDP Fraktion grundsätzlich unterstützt. Die kostenmäßigen Auswirkungen und die Anwendbarkeit bei speziellen Immobilien wie Schulen oder Kindertagesstätten bedürfen aber noch der Kostentransparenz, Aufklärung und Wertung. Detaillierte Aufstellungen bzw. Schätzungen der durch die plötzliche und umgehende Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 (dessen Förderung überhaupt erst im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 01.07.2021 startet) hervorgerufenen Kosten, Fördermöglichkeiten und Einsparungen bei den Energiekosten sind vom SGB bisher nicht vorgelegt worden. Diese bilden aber eine notwendige Entscheidungsgrundlage zu Zeitpunkt und Umfang der Umsetzung des Energieeffizienz Standard KfW 40 bei den Baumaßnahmen in Bonn. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwachen u. ä. sind mit Standard-Objekten wie Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Verwaltungsgebäuden wegen ihrer oft beträchtlicheren Raumgrößen sowie eines stärkeren Umlaufs von Menschen (regelmäßiges Verlassen und Wieder-Betreten von Räumen und Gebäuden _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Welche finanziellen Mehrbelastungen - prozentual und absolut - ergeben sich im Wirtschaftsplan des SGB durch die Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW 40? Dabei sind die höheren Baukosten einerseits, die höheren Zuschüsse und ggf. die Energie-Einsparungen in den folgenden Jahren anderseits getrennt darzustellen. 2. Führen diese Mehrbelastungen zu Verschiebungen von eingeplanten Maßnahmen? 3. Sind bei bereits durchgeplanten Maßnahmen durch die notwendigen Um- und Neuplanungen bei der nunmehrigen Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 Verzögerungen und Verschiebungen zu erwarten? Welches zeitliche Ausmaß haben diese? Welche Maßnahmen sind konkret betroffen? 4. Mit welchen Kosten-Belastungen ist für Immobilienarten wie Schulen, Kinder-Tagesstätten und Feuerwehren zu rechnen, die den Schwerpunkt der Bonner Bautätigkeit bilden? Sind aufgrund der speziellen Eigenarten dieser Immobilienarten besonders erhöhte Baukosten zu erwarten, wenn die Energieeffizienz hier noch weiter gesteigert werden soll? 5. Hat die Haltung der Verwaltung gem. Mitteilungsvorlage 201169 - SGB in Abstimmung mit dem Umweltamt - v. 26.08.2020, nach der „künftige Neubauten von Kit _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-06-23 · Betriebsausschuss SGB · zur Kenntnis genommen - 2021-06-24 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-06-24 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 1.10 Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen zur Kenntnis genommen 211018 Beschluss: 1. Welche finanziellen Mehrbelastungen - prozentual und absolut - ergeben sich im Wirtschaftsplan des SGB durch die Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW 40? Dabei sind die höheren Baukosten einerseits, die höheren Zuschüsse und ggf. die Energie-Einsparungen in den folgenden Jahren anderseits getrennt darzustellen. 2. Führen diese Mehrbelastungen zu Verschiebungen von eingeplanten Maßnahmen? 3. Sind bei bereits durchgeplanten Maßnahmen durch die notwendigen Um- und Neuplanungen bei der nunmehrigen Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 Verzögerungen und Verschiebungen zu erwarten? Welches zeitliche Ausmaß haben diese? Welche Maßnahmen sind konkret betroffen? 4. Mit welchen Kosten-Belastungen ist für Immobilienarten wie Schulen, Kinder-Tagesstätten und Feuerwehren zu rechnen, die den Schwerpunkt der Bonner Bautätigkeit bilden? Sind aufgrund der speziellen Eigenarten dieser Immobilienarten besonders erhöhte Baukosten zu erwarten, wenn die _Gekürzt (2175 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94621?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211018-01 ST Berücksichtigung des Energieeffizienz-Standard KfW 40 bei durch das SGB durchgeführten Baumaßnahmen {#nv-2001584} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Welche finanziellen Mehrbelastungen - prozentual und absolut - ergeben sich im Wirtschaftsplan des SGB durch die Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW 40? Dabei sind die höheren Baukosten einerseits, die höheren Zuschüsse und ggf. die Energie-Einsparungen in den folgenden Jahren anderseits getrennt darzustellen. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da hierzu jedes Gebäude beplant und kalkuliert werden müsste. 2. Führen diese Mehrbelastungen zu Verschiebungen von eingeplanten Maßnahmen? Sofern sich die Maßnahmen noch nicht in der Planung befinden, kommt es in der Regel nicht zu zeitlichen Verschiebungen. 3. Sind bei bereits durchgeplanten Maßnahmen durch die notwendigen Um- und Neuplanungen bei der nunmehrigen Anwendung des Energieeffizienz Standard KfW Effizienzgebäude 40 Verzögerungen und Verschiebungen zu erwarten? Welches zeitliche Ausmaß haben diese? Welche Maßnahmen sind konkret betroffen? Abhängig davon, wie weit die Planung schon fortgeschritten ist, kann es zu Verzögerungen kommen. Bei der Schulerweiterung und Ersatzbau Turnhalle der Gotenschule z.B. hätte eine Umplanung auf KfW-40 erhebliche zeitliche Auswirkungen. Näheres dazu kann der Vorlage _Gekürzt._