Originalquelle: ALLRIS-Original
211035 · 2021-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
__BM Christoph__
__Jansen__
__(CDU)____
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Susanne König in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
o
__AM Silke__
__Uckermann__
________________
(B‘90/Grüne)
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__Stv. Jan Claudius__
__Lechner__
________ (CDU)
o
__Stv. Max__
__Biniek__
____________________
(SPD)
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__Stv. Johannes__
__Schott__
____________ (BBB)
o
__Bzv. Ralf-Jochen__
__Ehresmann__
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(LINKE)
o
__AM Prof. Dr. Wilfried__
__Löbach__
__________
(FDP)
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__AM Corinna__
__Heumann__
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(VOLT)
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger in das Kuratorium entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Ob
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
__BM Christoph__ __Jansen__ __(CDU)____
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Susanne König in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Beigeordnete Dr. Birgit Schneider-Bönninger in das Kuratorium entsandt wird.
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt B
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Entsprechend den einschlägigen Satzungsregelungen verfügt die Stiftung Ludwig van Beethoven der Sparkasse in Bonn über zwei Stiftungsorgane, den Vorstand sowie das Kuratorium. Die Organe sind turnusmäßig nach jeder Kommunalwahl und Neukonstituierung des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln Bonn neu zu besetzen. zu 1:
Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt drei Personen:
Zur Benennung des vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglieds ist das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden (§ 50 Abs. 2 GO NRW).
Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. zu 2:
Das Kuratorium besteht aus:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.62 Entsendung von Vertreter*innen in die Stiftungsorgane der Stiftung Ludwig van Beethoven der Sparkasse in Bonn ungeändert beschlossen
211035
Abstimmungsergebnis: Ziffer 1: einstimmig (gem. § 50 Abs. 2 GO NRW) Ziffer 2: einstimmig
Beschluss:
Sparkasse in Bonn wird gegenüber dem Kuratorium der Stiftung benannt:
BM Christoph Jansen (CDU)__
Daneben nimmt der Rat zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Susanne König in den Stiftungsvorstand entsandt wird.
der Sparkasse KölnBonn zur Wahl in das Kuratorium der Stiftung Ludwig van Beethoven der Sparkasse in Bonn nachstehende Mitglieder:
o AM Silke Uckermann____________ (B‘90/Grüne) o Stv. Jan Claudius Lechner________ (CDU) o Stv. Max Biniek________________ (SPD) o Stv. Johannes Schott____________ (BBB) o Bzv. Ralf-Jochen Ehresmann_____ (LINKE) o AM Prof. Dr. Wilfried Löbach______ (FDP) o AM Corinna Heumann___________ (VOLT)
Daneben nimmt der Rat zur Kenntni
_Gekürzt (1620 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46585?offset=1200_
Sachverhalt
Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Kuratorium der Stiftung Ludwig van Beethoven der Sparkasse in Bonn nachfolgendes Mitglied für den Vorstand der Stiftung:
Bisheriges Mitglied | Neues Mitglied Christoph Jansen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn benennt gegenüber dem Kuratorium der Stiftung Ludwig van Beethoven der Sparkasse in Bonn nachfolgendes Mitglied für den Vorstand der Stiftung:
Bisheriges Mitglied | Neues Mitglied Christoph Jansen
Begründung
Herr Jansen ist aus der Stiftung Ludwig van Beethoven der Sparkasse in Bonn ausgeschieden.
Der Stiftungsvorstand besteht aus insgesamt drei Personen:
Zur Benennung des vom Rat der Stadt Bonn zu benennenden Ratsmitglieds ist das Mehrheitswahlverfahren anzuwenden (§ 50 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates der Bundesstadt Bonn, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat.