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Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn, hier: Bereitstellung konsumtiver Mittel

211044 · 2021-06-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Aufgrund einer wirksamen Aufhebungsvereinbarung zum Bauvertrag mit der Auftragnehmerin der Vergabeeinheit VE58- Tischlerarbeiten Restaurierung Saalbekleidung und Türen wird für deren Abschlagszahlung in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle ein konsumtives Budget i.H.V. EUR 139.193,78 netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer i.H.v. EUR 1.322,34 freigegeben

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Beschlussvorschlag

Aufgrund einer wirksamen Aufhebungsvereinbarung zum Bauvertrag mit der Auftragnehmerin der Vergabeeinheit VE58- Tischlerarbeiten Restaurierung Saalbekleidung und Türen wird für deren Abschlagszahlung in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle ein konsumtives Budget i.H.V. EUR 139.193, 78 netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer i.H.v. EUR 1.322, 34 freigegeben .

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Eine fristgerechte Einbringung der Vorlage war aufgrund intensiver Abstimmungen zwischen den Beteiligten nicht möglich.

Um entsprechende Verzugszinsen zu vermeiden, ist die Einbringung der Vorlage in die Sitzung des Finanzausschusses am 09.06.2021, des Projektbeirates am 22.06.2021 sowie in die Ratssitzung am 24.06.2021 geboten.

Die Auftragnehmerin für die Vergabeeinheit VE 58, Tischlerarbeiten Restaurierung der Saalbekleidung und Türen hat ihren mit der Stadt Bonn geschlossenen Bauvertrag mit Schreiben vom 07.10.2020 über eine begründete Teilkündigungsvereinbarung im Einvernehmen mit der Stadt Bonn wirksam aufgelöst. Die Leistungen müssen daher neu ausgeschrieben und beauftragt werden.

Für die bis dahin erbrachten Leistungen steht der gekündigten Auftragnehmerin eine geprüfte Abschlagszahlung i.H.v. EUR 139.193, 78 netto zu.

Da die erbrachten Leistungen nicht weiterverwendet werden können, ist es nicht möglich, diese nach Abschluss der Sanierung zu aktivieren. Daher sind die erbrachten Leistungen abzuschreiben, so dass hierfür ein konsumtives Budget bereitgestellt werden muss. Die Deckung erfolgt über das im Haushalt 2021 veranschlagte Bauunterhal

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-09 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021

6.17 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn, hier: Bereitstellung konsumtiver Mittel ungeändert beschlossen

211044

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen SPD und BBB

Beschluss: Aufgrund einer wirksamen Aufhebungsvereinbarung zum Bauvertrag mit der Auftragnehmerin der Vergabeeinheit VE58- Tischlerarbeiten Restaurierung Saalbekleidung und Türen wird für deren Abschlagszahlung in der Produkt- gruppe 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle ein konsumtives Budget i.H.V. EUR 139.193,78 netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer i.H.v. EUR 1.322,34 freigegeben.

An der Aussprache beteiligen sich die Stv. Hümmrich -FDP- und Esch -SPD-.

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2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.53 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn, hier: Bereitstellung konsumtiver Mittel ungeändert beschlossen

211044

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und SPD

Beschluss:

Aufgrund einer wirksamen Aufhebungsvereinbarung zum Bauvertrag mit der Auftragnehmerin der Vergabeeinheit VE58- Tischlerarbeiten Restaurierung Saalbekleidung und Türen wird für deren Abschlagszahlung in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum/Beethovenhalle ein konsumtives Budget i.H.V. EUR 139.193,78 netto zzgl. anteiliger Umsatzsteuer i.H.v. EUR 1.322,34 freigegeben.

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