Originalquelle: ALLRIS-Original

Änderung der Geschäftsordnung

211067 · 2021-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn (GeschO Rat) wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 4 GeschO Rat (Einberufung des Rates) erhält folgende Fassung:

(4) Die Ratssitzungen enden spätestens um 23: 00 Uhr; begonnene Tagesordnungspunkte werden zu Ende beraten. Der Rat kann eine Verlängerung der Sitzungszeit mehrheitlich beschließen. Für den Fall, dass einzelne Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden können, wird in der Einladung rein vorsorglich eine Folgesitzung für den auf den Sitzungstag folgenden Montag ab 20: 00 Uhr einberufen und öffentlich bekanntgemacht. Im Vorfeld einer Sitzung kann nach Abstimmung zwischen den Fraktionsgeschäftsführungen festgelegt werden, dass die Folgesitzung aus maßgeblichen Gründen für eine andere Uhrzeit als 20: 00 Uhr einberufen wird. Jede andere Vertagung einer Sitzung bedarf einer erneuten Einberufung, die mindestens zwei Tage vor dem Folgetermin ausgesprochen und öffentlich bekanntgemacht werden muss.

Begründung

Im Vorlauf der Haushaltsberatungen lässt sich erkennen, dass in der Ratssitzung am 24.06.2021 nicht alle Tagesordnungspunkte beraten werden können.

Die Verwaltung schlägt aufgrund der umfangreichen Tagesordnung daher vor, dass die Folgesitzung am 28.06.2021 bereits um 18: 00 Uhr beginnen sollte, damit die Beratungen abgeschlossen werden können.

Die bis dato in der Geschäftsordnung verankerte Regelung sieht keine Ausnahme zum Sitzungsbeginn der Folgesitzung um 20: 00 Uhr vor. Es wird daher vorgeschlagen, die Geschäftsordnung im § 2 Abs 4 um die oben markierte Passage zu ergänzen, damit in der Zukunft in Ausnahmefällen ein früherer Beginn der Folgesitzungen möglich ist.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-24 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021

5.1 Änderung der Geschäftsordnung ungeändert beschlossen

211067

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn (GeschO Rat) wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 4 GeschO Rat (Einberufung des Rates) erhält folgende Fassung:

(4) Die Ratssitzungen enden spätestens um 23:00 Uhr; begonnene Tagesordnungspunkte werden zu Ende beraten. Der Rat kann eine Verlängerung der Sitzungszeit mehrheitlich beschließen. Für den Fall, dass einzelne Tagesordnungspunkte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden können, wird in der Einladung rein vorsorglich eine Folgesitzung für den auf den Sitzungstag folgenden Montag ab 20:00 Uhr einberufen und öffentlich bekanntgemacht. Im Vorfeld einer Sitzung kann nach Abstimmung zwischen den Fraktionsgeschäftsführungen festgelegt werden, dass die Folgesitzung aus maßgeblichen Gründen für eine andere Uhrzeit als 20:00 Uhr einberufen wird. Jede andere Vertagung einer Sitzung bedarf einer erneuten Einberufung, die mindestens zwei Tage vor dem Folgetermin ausgesprochen und öffentlich bekanntgemacht werden muss.

Seite 1 von

_Gekürzt (1201 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94634?offset=1200_