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211087 · 2021-06-24 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich
Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich.
Der
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme ‚Errichtung von Drosselschiebern in den Stauraumkanälen Kölnstraße (Auerberg) und Charles-de-Gaulle-Straße (Gronau)‘ wird zugestimmt.
Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich.
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme ‚Errichtung von Drosselschiebern in den Stauraumkanälen Kölnstraße (Auerberg) und Charles-de-Gaulle-Straße (Gronau)‘ wird zugestimmt.
Begründung der Dringlichkeit: Die Stauraumkanäle sind nach der SüwVAbw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) überwachungspflichtig. Die Einhaltung der Pflichten ist der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Köln) regelmäßig jährlich nachzuweisen. Zu diesen Pflichten gehört der Nachweis der ordnungsgemäßen Drosselung von Weiterleitungsmengen aus Stauraumkanälen in den weiterführenden Kanal. Ende 2020 wurden Störungen und Mängel an der Drosselung der beiden Stauraumkanäle festgestellt. Diese sind schnellstmöglich zu beheben. Im derzeitigen Zustand ist der Betrieb nicht rechtskonform. Ohne funktionierende Drosselung kann es bei starken Regenereignissen zu Überlastungen im weiterführenden Kanal kommen. Mögliche Folgen sind Rückstauungen in Gebäuden und unzulässige Einleitungen in Gewässer.
Nachdem nunmehr die Planung mit Kostenschätzung vorliegt, muss die Maßnahme zeitnah ausgeschrieben werden. Eine Verzögerung von mehr als zwei Monaten bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe nach der Sommerpause ist nicht vertretbar. Daher ist die Zustimmung zur Einleitung des Vergabeverfahrens dringlich.
Die Planung wurde erst kurzfristig fertiggestellt, so dass di
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.85 Einleitung des Vergabeverfahrens Abwasserbeseitigungskonzept, Errichtung von Drosselschiebern in zwei Stauraumkanälen ungeändert beschlossen
211087
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung in diesem Einzelfall gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung an sich.
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme ‚Errichtung von Drosselschiebern in den Stauraumkanälen Kölnstraße (Auerberg) und Charles-de-Gaulle-Straße (Gronau)‘ wird zugestimmt.
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