Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001622) # Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Schulen und in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 211108 · 2021-08-16 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund der coronabedingten Einschränkungen auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Juli 2021. ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund der coronabedingten Einschränkungen auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Juli 2021. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Zur zeitnahen verwaltungstechnischen Umsetzung ist ein kurzfristiger Beschluss notwendig. Die Informationen seitens des Landes wurden erst am 15.06.21 bekannt. Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung war eine Einbringung in die politischen Gremien nicht früher möglich. Die Sitzung des Rates am 16.08.2021 kann nicht abgewartet werden. Bereits seit Dezember 2020 sind die Betreuungsangebote im Bereich von Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und OGS aufgrund der Coronapandemie stark eingeschränkt gewesen. Erst seit 31.05.2021 im Bereich der OGS und seit 07.06.2021 im Bereich der Kindertagesstätten wird die Betreuung wieder in regulärem Umfang angeboten. Aufgrund dieser Einschränkungen wurde aufgrund der Zusage des Landes sich mit 50 % an den Einnahmeausfällen zu beteiligen, bereits auf die Erhebung Elternbeiträge für die Monate Januar, Mai und Juni seitens der Stadt Bonn verzichtet. Zwischenzeitlich hat der Städtetag Verhandlungen mit dem Land zu weiteren Erstattungen der Elternbeiträge aufgenommen. Mit Schreiben vom 15.06.2021 hat der Städtetag darüber informiert, dass man sich mit dem Land auf folgende Erstattungsregelung ab Februar 2021 geein _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-16 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-08-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.08.2021 4.2 Erstattung der Elternbeiträge aufgrund des eingeschränkten Betreuungsangebotes in Schulen und in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ungeändert beschlossen 211108 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund der coronabedingten Einschränkungen auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Juli 2021. Seite 1 von 1