Originalquelle: ALLRIS-Original

Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“

211112 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

Begründung

__Plangebiet: __

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, am nördlichen Rand des Ortsteils Friesdorf und erstreckt sich auf die beiden Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich derzeit mehrere Bürogebäude mit 2 bis 8 Geschossen aus den 1960er Jahren. Die teils miteinander verbundenen Gebäude sind durch eine dreigeschossige Tiefgarage unterbaut, die über drei Zufahrten von der Godesberger Allee und dem Dreizehnmorgenweg erschlossen ist.

Die Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und Nutzungsstrukturen. So zeichnet sich der gesamte Baublock Dreizehnmorgenweg, Godesberger Allee und Marie-Schlei-Allee im Wesentlichen durch Büronutzung in Form von zwei- bis achtgeschossigen Bürobauten aus, ergänzt im Norden durch gewerbliche Nutzung. Auf der dem Plangebiet gegenüberliegenden Seite des Dreizehnmorgenwegs erstreckt sich Wohnbebauung in Form von ein- bis zweigeschossigen Doppelhäusern. Auf der Ostseite des Plangebietes bzw. der Godesberger Allee dominiert der Solitärbau des Maritim-Hotels das städtebauliche Erscheinungsbild. Nördlich des Baubl

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahmen Öffentlichkeit: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001634

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021

8.12 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ vertagt

211112

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Wortlaut der vertagten Anhörung:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

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2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.32 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

211112

Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig vertagt.

Empfehlung: Die vertagte Vorlage hatte nachfolgenden Wortlaut:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

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2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.41 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

211112

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt

Beschluss:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens

zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet

im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

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2021-10-06 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.10.2021

8.2 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ ungeändert beschlossen

211112

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB, AfD, Linke und 1 x SPD, bei Enthaltung FDP

Ergebnis der Anhörung:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

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2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021

7.7 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ vertagt

211112

Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP vertagt.

Empfehlung: Die vertagte Empfehlung hatte nachfolgenden Wortlaut:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

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2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

5.9 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ vertagt

211112

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO vertagt, Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos-

Die vertagte Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

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2021-11-24 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021

6.7 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ geändert beschlossen

211112

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen LINKE geändert beschlossen

Beschluss (geändert):

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Der Offenlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt.

  1. Das Technikgeschoß soll in seiner Fläche auf

_Gekürzt (2273 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46170?offset=1200_

2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.12 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ geändert beschlossen

211112

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (24.11.) vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 20.01.22), Mehrheit gegen BBB, Linke und AfD bei Eh. Stv. Fahrenholtz -parteilos- und Stv. Lohmeyer -RheinGrün-

Beschluss:

  1. Dem Antrag der Landmarken AG auf Einleitung des Planverfahrens zur

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

_Gekürzt (2328 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51352?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211112-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“Antrag zur Vorlage 211112

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Offenlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt.

  1. Das Technikgeschoß soll in seiner Fläche auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
  2. Die Tiefgarage soll nach Möglichkeit unter dem Grünstreifen am südlichen Grundstücksrand zurückgenommen werden. Dazu soll auch geprüft werden inwiefern die neue Stellplatzsatzung, die voraussichtlich vor Satzungsbeschluss in Kraft tritt, erlaubt die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren.
  3. Die Gebäude sollen im KfW-Effizienzhausstandard 40 errichtet werden.
  4. Das Zufahrtskonzept der Tiefgarage soll überprüft werden. Voraussichtlich beliebte Fahrradstrecken erschließen die Liegenschaft vor allem über den Dreizehnmorgenweg, eine dezidierte Fahrradzuwegung scheint aber nur zur Godesberger Allee vorgesehen zu sein.

Begründung:

Die Reduzierung des Technikgeschoßes dient der besseren Ausnutzung der Dachfläche für Begrünung und Solarenergienutzung.

Eine Reduzierung der Tiefgaragenausmaße auf die ungefähren Ausmaße der Hochbauten würde am südlichen Grundstücksrand die Pflanzung von Bäumen mit natürlichem Bodenanschluss ermöglichen.

Ein hoher energetischer Gebäudestandard reduziert Treibhausgasemissionen im Betrieb und dient somit dem Kl

_Gekürzt._

Begründung

Die Reduzierung des Technikgeschoßes dient der besseren Ausnutzung der Dachfläche für Begrünung und Solarenergienutzung.

Eine Reduzierung der Tiefgaragenausmaße auf die ungefähren Ausmaße der Hochbauten würde am südlichen Grundstücksrand die Pflanzung von Bäumen mit natürlichem Bodenanschluss ermöglichen.

Ein hoher energetischer Gebäudestandard reduziert Treibhausgasemissionen im Betrieb und dient somit dem Klimaschutz. Die Möglichkeit diesen Standard, trotz des fortgeschrittenen Planungsstandes, erreichen zu wollen wurde vom Vorhabenträger mündlich bereits zugesichert.