Originalquelle: ALLRIS-Original
211112 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Plangebiet: __
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, am nördlichen Rand des Ortsteils Friesdorf und erstreckt sich auf die beiden Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich derzeit mehrere Bürogebäude mit 2 bis 8 Geschossen aus den 1960er Jahren. Die teils miteinander verbundenen Gebäude sind durch eine dreigeschossige Tiefgarage unterbaut, die über drei Zufahrten von der Godesberger Allee und dem Dreizehnmorgenweg erschlossen ist.
Die Umgebung des Plangebietes ist charakterisiert durch gemischte Bau- und Nutzungsstrukturen. So zeichnet sich der gesamte Baublock Dreizehnmorgenweg, Godesberger Allee und Marie-Schlei-Allee im Wesentlichen durch Büronutzung in Form von zwei- bis achtgeschossigen Bürobauten aus, ergänzt im Norden durch gewerbliche Nutzung. Auf der dem Plangebiet gegenüberliegenden Seite des Dreizehnmorgenwegs erstreckt sich Wohnbebauung in Form von ein- bis zweigeschossigen Doppelhäusern. Auf der Ostseite des Plangebietes bzw. der Godesberger Allee dominiert der Solitärbau des Maritim-Hotels das städtebauliche Erscheinungsbild. Nördlich des Baubl
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Stellungnahmen Öffentlichkeit: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001634
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021
8.12 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ vertagt
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Wortlaut der vertagten Anhörung:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.32 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig vertagt.
Empfehlung: Die vertagte Vorlage hatte nachfolgenden Wortlaut:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.41 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Beschluss:
zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.10.2021
8.2 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB, AfD, Linke und 1 x SPD, bei Enthaltung FDP
Ergebnis der Anhörung:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021
7.7 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ vertagt
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Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP vertagt.
Empfehlung: Die vertagte Empfehlung hatte nachfolgenden Wortlaut:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.9 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ vertagt
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Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO vertagt, Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos-
Die vertagte Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.7 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen LINKE geändert beschlossen
Beschluss (geändert):
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Der Offenlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt.
_Gekürzt (2273 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46170?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.12 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6818-1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf; „Dreizehnmorgenweg“ geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (24.11.) vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 20.01.22), Mehrheit gegen BBB, Linke und AfD bei Eh. Stv. Fahrenholtz -parteilos- und Stv. Lohmeyer -RheinGrün-
Beschluss:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6818-1 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, Bereich der Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8019-51 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
_Gekürzt (2328 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51352?offset=1200_
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Offenlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt.
Begründung:
Die Reduzierung des Technikgeschoßes dient der besseren Ausnutzung der Dachfläche für Begrünung und Solarenergienutzung.
Eine Reduzierung der Tiefgaragenausmaße auf die ungefähren Ausmaße der Hochbauten würde am südlichen Grundstücksrand die Pflanzung von Bäumen mit natürlichem Bodenanschluss ermöglichen.
Ein hoher energetischer Gebäudestandard reduziert Treibhausgasemissionen im Betrieb und dient somit dem Kl
_Gekürzt._
Begründung
Die Reduzierung des Technikgeschoßes dient der besseren Ausnutzung der Dachfläche für Begrünung und Solarenergienutzung.
Eine Reduzierung der Tiefgaragenausmaße auf die ungefähren Ausmaße der Hochbauten würde am südlichen Grundstücksrand die Pflanzung von Bäumen mit natürlichem Bodenanschluss ermöglichen.
Ein hoher energetischer Gebäudestandard reduziert Treibhausgasemissionen im Betrieb und dient somit dem Klimaschutz. Die Möglichkeit diesen Standard, trotz des fortgeschrittenen Planungsstandes, erreichen zu wollen wurde vom Vorhabenträger mündlich bereits zugesichert.