Originalquelle: ALLRIS-Original
211126 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
I
__Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1.__
__Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch__
__(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen)__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
I __Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1.__ __Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch__
__(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen)__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
__Plangebiet__
Das rund 0, 6 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn inmitten des gründerzeitlichen Wohnviertels der Bonner Südstadt. Es ist nördlicher Teilbereich des Straßengeviertes Kaiserstraße, Nassestraße, Lennéstraße und Weberstraße . Dieses Karree ist überwiegend geprägt durch Wohnnutzung, teilweise durch Wohnheime des Studierendenwerks. Vereinzelt ist die Wohnnutzung gemischt mit sonstigen wohngebietstypischen Nutzungen wie beispielsweise Büros, Praxen, Kitas, Friseur, Speisewirtschaften, Kopierladen, kleiner Mode-Shop und Tanzschule.
Im unmittelbar nördlich angrenzenden Umfeld befindet sich neben der überwiegend wohngebietstypischen Nutzung mit einem weiteren Studierendenwohnheim u.a. ein Museum (Arithmeum), eine Einrichtung des Goethe-Instituts sowie das Mediumzentrum Bonn. Östlich grenzen die Sondergebietsflächen des Juridicums (staatswissenschaftl. Fakultät) als universitäre Einrichtung an.
Das Vorhabengebiet selbst befindet sich im Eigentum des Studierendenwerks Bonn AöR. Es ist entlang der Kaiser -, der Nasse - und der Lennéstraße mit einem vier bis fünfgeschossigen Verwaltungsgebäude bebaut, welches massiv in die rückwärtigen Grundstücksbereiche hineinragt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs geändert beschlossen
211126
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Volt geändert beschlossen.
Empfehlung: Bis zur Ratssitzung am 16.09. wird geprüft, ob die dichte Baumreihe parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann. I Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1. Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen)
werden im Rahmen der Gesamtabwägung
_Gekürzt (18146 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49773?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.26 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs geändert beschlossen
211126
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09), Mehrheit gegen BBB und Rheingrün bei Enth. Stv. Falk -Linke- und Nichtbeteiligung Stv. Saß -SPD- gem. § 31 GO NRW
Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1. Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen)
werden im Rahmen der Gesamtabwägung beantwortet.
werden insoweit berücksichtigt, als die Dachterrasse des Studierendenwohnheims nicht weiterverfolgt wird. Die im Übrigen vorgetragenen Aspekte werde
_Gekürzt (17048 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49888?offset=1200_
Sachverhalt
Folgende Änderungen werden vorgenommen. Sofern sie nicht Teil des Bebauungsplanes sind, werden sie im städtebaulichen Vertrag festgesetzt.
Alternativ
:
Einrichtung von
automatischem Sichtschutz (Rolläden etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D (Mensa).
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Beschlussvorschlag
Folgende Änderungen werden vorgenommen. Sofern sie nicht Teil des Bebauungsplanes sind, werden sie im städtebaulichen Vertrag festgesetzt.
Alternativ : Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D (Mensa).
_Gekürzt._
Sachverhalt
erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Im städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben werden folgende Bedingungen festgesetzt.
Alternativ : Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D (Mensa).
Begründung
Auflistung der verwendeten Gutachten nicht alle Daten redaktionell auf den aktuellen Stand gebracht wurden. Gleiches gilt für die Fußnote auf S. 37.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu der Vorlage DS-Nr. 211126 gibt die Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme ab:
Für die Erarbeitung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6621-1 war teilweise die Überarbeitung von Gutachten erforderlich. Diese neuen Gutachten wurden dem 2. Entwurf zu Grunde gelegt. Erst nach Freigabe der Vorlage 211126 in ALLRIS wurde festgestellt, dass im Anhang der Planbegründung auf S. 42 bei der Auflistung der verwendeten Gutachten nicht alle Daten redaktionell auf den aktuellen Stand gebracht wurden. Gleiches gilt für die Fußnote auf S. 37.
Die Änderungen des Begründungsanhangs und der Fußnote sind durch Streichung bzw. Fettdruck kenntlich gemacht:
12 [2] Artenschutzprüfung, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6621-1, Dr. Ralph Schöpwinkel, Neunkirchen -Seelscheid, 12.11.2019/ 17.02.2020 03.04.2020
D
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bezirksvertretung Bonn am 24.08.2021 (DS-Nr. 211126-02 AA) und der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 26.08.2021 (DS-Nr. 211126-03 AA) hatten die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung am 16.09.2021 die folgende Prüfung vor der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6621-1 „Mensa Nassestraße“ vorzunehmen:
“Bis zur Ratssitzung am 16.09. wird geprüft, ob die dichte Baumreihe parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann.”
__Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: __
Im östlichen Bereich der Südfassade des geplanten Neubaus, der mit der Tiefgarage unterbaut ist, werden schmalkronige, pyramidale Bäume vorgesehen. Etwas von der Fassade abgerückt im nicht unterbauten Bereich werden mittelkronige bis großkronige Baumarten gepflanzt.
Aufgrund des Standorts des Regenrückhalteelementes, der Kubatur der Tiefgarage mit geringer Aufbauhöhe sowie einzuhaltender Abstände gemäß Nachbarschaftsrecht werden die Bäume in lockeren Gruppen versetzt angeordnet (Kulissenwir
_Gekürzt._