Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001682) # Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs 211126 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt I __Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1.__ __Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch__ __(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen)__ 1. Die mit Stellungnahme 1 vom 11.10.2020 vorgetragenen Fragen werden im Rahmen der Gesamtabwägung beantwortet. 2. Die mit Stellungnahme 2 vom 29.09.2020 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als die Dachterrasse des Studierendenwohnheims nicht weiterverfolgt wird. Die im Übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 3. Die mit Stellungnahme 3 vom 03.10.2020 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 4. Die mit Stellungnahme der deutschen Telekom Technik GmbH vom 15.09.2020 vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Bauausführung zu beachten. 5. Die mit Stellungnahme 5 vom 12.10.2020 und 29.10.2020 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als eine Reduzierung der Tiefgarage durch die Rücknahme der festgesetzten TG-Fläche im rückwärtigen Gar _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag I __Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1.__ __Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch__ __(Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen)__ 1. Die mit Stellungnahme **1** vom 11.10.2020 vorgetragenen Fragen werden im Rahmen der Gesamtabwägung beantwortet. 2. Die mit Stellungnahme **2** vom 29.09.2020 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als die Dachterrasse des Studierendenwohnheims nicht weiterverfolgt wird. Die im Übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 3. Die mit Stellungnahme **3** vom 03.10.2020 vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. 4. Die mit Stellungnahme der deutschen Telekom Technik GmbH vom 15.09.2020 vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Bauausführung zu beachten. 5. Die mit Stellungnahme **5** vom 12.10.2020 und 29.10.2020 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als eine Reduzierung der Tiefgarage durch die Rücknahme der festgesetzten TG-Fläche im rü _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung __Plangebiet__ Das rund 0, 6 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn inmitten des gründerzeitlichen Wohnviertels der Bonner Südstadt. Es ist nördlicher Teilbereich des Straßengeviertes Kaiserstraße, Nassestraße, Lennéstraße und Weberstraße . Dieses Karree ist überwiegend geprägt durch Wohnnutzung, teilweise durch Wohnheime des Studierendenwerks. Vereinzelt ist die Wohnnutzung gemischt mit sonstigen wohngebietstypischen Nutzungen wie beispielsweise Büros, Praxen, Kitas, Friseur, Speisewirtschaften, Kopierladen, kleiner Mode-Shop und Tanzschule. Im unmittelbar nördlich angrenzenden Umfeld befindet sich neben der überwiegend wohngebietstypischen Nutzung mit einem weiteren Studierendenwohnheim u.a. ein Museum (Arithmeum), eine Einrichtung des Goethe-Instituts sowie das Mediumzentrum Bonn. Östlich grenzen die Sondergebietsflächen des Juridicums (staatswissenschaftl. Fakultät) als universitäre Einrichtung an. Das Vorhabengebiet selbst befindet sich im Eigentum des Studierendenwerks Bonn AöR. Es ist entlang der Kaiser -, der Nasse - und der Lennéstraße mit einem vier bis fünfgeschossigen Verwaltungsgebäude bebaut, welches massiv in die rückwärtigen Grundstücksbereiche hineinragt. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-24 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 8.18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs geändert beschlossen 211126 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Volt geändert beschlossen. Empfehlung: Bis zur Ratssitzung am 16.09. wird geprüft, ob die dichte Baumreihe parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann. I Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1. Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen) 1. Die mit Stellungnahme 1 vom 11.10.2020 vorgetragenen Fragen werden im Rahmen der Gesamtabwägung _Gekürzt (18146 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49773?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.26 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs geändert beschlossen 211126 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09), Mehrheit gegen BBB und Rheingrün bei Enth. Stv. Falk -Linke- und Nichtbeteiligung Stv. Saß -SPD- gem. § 31 GO NRW Beschluss: I Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6621-1 (1. Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Anmerkung: Bei den im jeweiligen Beschlusstext genannten Nummern handelt es sich um die Nummerierung der Registrierung der eingegangenen Stellungnahmen) 1. Die mit Stellungnahme 1 vom 11.10.2020 vorgetragenen Fragen werden im Rahmen der Gesamtabwägung beantwortet. 2. Die mit Stellungnahme 2 vom 29.09.2020 vorgetragenen Aspekte werden insoweit berücksichtigt, als die Dachterrasse des Studierendenwohnheims nicht weiterverfolgt wird. Die im Übrigen vorgetragenen Aspekte werde _Gekürzt (17048 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49888?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211126-02 AA Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. EntwurfsAntrag zur Vorlage 211126 {#nv-2002399} **Sachverhalt** Folgende Änderungen werden vorgenommen. Sofern sie nicht Teil des Bebauungsplanes sind, werden sie im städtebaulichen Vertrag festgesetzt. - Auf der Terrasse zum Campusgarten dürfen maximal 32 Sitzplätze vor dem Loungebereich (= 8 Tische mit 4 Plätzen) und keine Stehtische errichtet werden. - Der Zugang zum Campusgarten/Innencarrée erfolgt über maximal zwei Zugänge (Zugang vom Wohnheim/Konferenzbereich und Zugang von der Mensa) durch die Gebäude; das seitliche Tor zwischen Gartenfuge und Terrasse ist nur für Polizei/Feuerwehr/Handwerker zugänglich (Schutz vor Lärmemissionen und Besucherstrom). - Es wird eine dichte Baumreihe mit hohen und schnell wachsenden Bäumen parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mind. 2 m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgartens angelegt. Alternativ : Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D (Mensa). - Reduzierung des Tiefkellers im Grundwasserbereich auf die Ausmaße des Fettabscheiders wie bei letzter Vorlage. - Erhalt der Gartenmauern zu den Nachbargrundstücken als Einbru _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Folgende Änderungen werden vorgenommen. Sofern sie nicht Teil des Bebauungsplanes sind, werden sie im städtebaulichen Vertrag festgesetzt. - Auf der Terrasse zum Campusgarten dürfen maximal 32 Sitzplätze vor dem Loungebereich (= 8 Tische mit 4 Plätzen) und keine Stehtische errichtet werden. - Der Zugang zum Campusgarten/Innencarrée erfolgt über maximal zwei Zugänge (Zugang vom Wohnheim/Konferenzbereich und Zugang von der Mensa) durch die Gebäude; das seitliche Tor zwischen Gartenfuge und Terrasse ist nur für Polizei/Feuerwehr/Handwerker zugänglich (Schutz vor Lärmemissionen und Besucherstrom). - Es wird eine dichte Baumreihe mit hohen und schnell wachsenden Bäumen parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mind. 2 m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgartens angelegt. Alternativ **: ** Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D (Mensa). - Reduzierung des Tiefkellers im Grundwasserbereich auf die Ausmaße des Fettabscheiders wie bei letzter Vorlage. - Erhalt der Gartenmauern zu den Nachbargrundstücken als Einb _Gekürzt._ ### 211126-03 AA Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. EntwurfsAntrag zur Vorlage 211126Antrag zur Vorlage 211126-02 AA {#nv-2002448} **Sachverhalt** erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Im städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben werden folgende Bedingungen festgesetzt. - Auf der Terrasse zum Campusgarten dürfen maximal 32 Sitzplätze vor dem Loungebereich (= 8 Tische mit 4 Plätzen) und keine Stehtische errichtet werden. - Der Zugang zum Campusgarten/Innencarrée erfolgt über maximal zwei Zugänge (Zugang vom Wohnheim/Konferenzbereich und Zugang von der Mensa) durch die Gebäude; das seitliche Tor zwischen Gartenfuge und Terrasse ist nur für Polizei/Feuerwehr/Handwerker zugänglich (Schutz vor Lärmemissionen und Besucherstrom). - Es wird eine dichte Baumreihe mit hohen und schnell wachsenden Bäumen parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mind. 2 m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgartens angelegt. Alternativ **: ** Einrichtung von automatischem Sichtschutz (Rolläden etc.) und Schließung der Fenster von 21-7 Uhr im Gebäudeteil D (Mensa). - Erhalt der Gartenmauern zu den Nachbargrundstücken oder Neuerrichtung in min. bisheriger Höhe als Einbruchschutz, Lärmschutz und Schutz der Privatsphäre. ### 211126-01 ST Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs {#nv-2002390} **Begründung** Auflistung der verwendeten Gutachten nicht alle Daten redaktionell auf den aktuellen Stand gebracht wurden. Gleiches gilt für die Fußnote auf S. 37. **Stellungnahme der Verwaltung** Zu der Vorlage DS-Nr. 211126 gibt die Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme ab: Für die Erarbeitung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 6621-1 war teilweise die Überarbeitung von Gutachten erforderlich. Diese neuen Gutachten wurden dem 2. Entwurf zu Grunde gelegt. Erst nach Freigabe der Vorlage 211126 in ALLRIS wurde festgestellt, dass im Anhang der Planbegründung auf S. 42 bei der Auflistung der verwendeten Gutachten nicht alle Daten redaktionell auf den aktuellen Stand gebracht wurden. Gleiches gilt für die Fußnote auf S. 37. Die Änderungen des Begründungsanhangs und der Fußnote sind durch Streichung bzw. Fettdruck kenntlich gemacht: - [2] Artenschutzprüfung, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6621-1, Dr. Ralph Schöpwinkel, Neunkirchen -Seelscheid, 12.11.2019/ 17.02.2020 **03.04.2020** - [3] Verkehrsuntersuchung und Mobilitätskonzept, Ersatzneubauten Studierendenwerk Nassestraße, VSU Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz GmbH, Herzogenrath, 16.03.2020 11.06.2021 12 [2] Artenschutzprüfung, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6621-1, Dr. Ralph Schöpwinkel, Neunkirchen -Seelscheid, 12.11.2019/ 17.02.2020 **03.04.2020** D _Gekürzt._ ### 211126-03 ST Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6621-1 "Mensa Nassestraße", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Südstadt, Nassestraße - Stellungnahmen zum 1. Entwurf und Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs {#nv-2002522} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Bezirksvertretung Bonn am 24.08.2021 (DS-Nr. 211126-02 AA) und der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda am 26.08.2021 (DS-Nr. 211126-03 AA) hatten die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung am 16.09.2021 die folgende Prüfung vor der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6621-1 „Mensa Nassestraße“ vorzunehmen: “Bis zur Ratssitzung am 16.09. wird geprüft, ob die dichte Baumreihe parallel zum Mensagebäude zum Campusgarten hin gepflanzt und ein 5m breiter, dicht mit mindestens 2m hohen Büschen/Gehölzen bepflanzter Randstreifen zu den Nachbargärten im Bereich des Campusgarten angelegt werden kann.” __Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: __ Im östlichen Bereich der Südfassade des geplanten Neubaus, der mit der Tiefgarage unterbaut ist, werden schmalkronige, pyramidale Bäume vorgesehen. Etwas von der Fassade abgerückt im nicht unterbauten Bereich werden mittelkronige bis großkronige Baumarten gepflanzt. Aufgrund des Standorts des Regenrückhalteelementes, der Kubatur der Tiefgarage mit geringer Aufbauhöhe sowie einzuhaltender Abstände gemäß Nachbarschaftsrecht werden die Bäume in lockeren Gruppen versetzt angeordnet (Kulissenwir _Gekürzt._