Originalquelle: ALLRIS-Original
211142 · 2021-11-02 · Beschlussvorlage · öffentlich
Am 06.07.2020 reichte die Concept-3-GmbH einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich an der Kölnstraße, Flurstücke 1540 und 1541, Flur 4, Gemarkung Buschdorf, bei der Stadt Bonn ein. Die Antragsstellerin ist über die genannten Grundstücke verfügungsberechtigt und sieht die Planung und Realisierung eines Wohnquartiers vor. Mit dem Ziel der Erarbeitung eines städtebaulich integrierten Gesamtkonzepts soll auch die südöstlich angrenzende städtische Fläche einer Entwicklung und städtebaulichen Aufwertung zugeführt werden.
Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, entlang der Kölnstraße und umfasst folgende Teilbereiche:
● ● ● A. unbebaute Fläche (privat, ca. 3, 5 Hektar) Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist die Teilfläche als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz innerhalb des Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Verbindliches Planungsrecht besteht für den Bereich nicht. Die Fläche ist dem Außenbereich gemäß §35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Weiter unterliegt die Fläche zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz (Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Rechtskräftige Landschaftspläne liegen nicht
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021
8.1 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn weitere Lesung erforderlich
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter
_Gekürzt (1448 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:99964?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.8 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt - mit Maßgabe
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Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt mit der Maßgabe, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten
Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:
Der nachfolgende Beschlussvorschlag wird mit der Maßgabe vertagt, dass die zur Sitzung gestellten Fragen zu Protokoll oder in einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung beantwortet werden. Der vertagte Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete wie folgt:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
_Gekürzt (1743 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46172?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 30.11.2021
7.1 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Beschluss:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzufüh
_Gekürzt (1406 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54842?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.3 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt - mit Maßgabe
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Beschlussvorschlag mit der Maßgabe nachfolgender Ergänzung um Ziffer 6 vertagt:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustim
_Gekürzt (1671 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35029?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.11 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt
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Abstimmungsergebnis: vertagt
Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das
_Gekürzt (1351 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51351?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.4 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt
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Abstimmungsergebnis: vertagt
Die vertagte Beschlussvorlage hatte folgenden Inhalt:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind
_Gekürzt (1429 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49019?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.06.2022
5.13 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit sowie Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda unter Berücksichtigung von ST-07 Ziffer 6: einstimmig Rest: Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
Innenentwicklung entwickelt.
Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
_Gekürzt (4870 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:18796?offset=1200_
Sachverhalt
Die städtebauliche Entwicklung von Teilflächen des Bonner Ortsteils Buschdorf ist untrennbar mit einer seit 2013 beschlossenen Aufstellung und Entwicklung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes verbunden, dass Aspekte der Gesamtentwicklung des Ortsteils u.a. in sozialräumlicher und verkehrlicher Hinsicht umfasst.
Eine Planung eines gemischten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße ist daher mit dem bereits in Eckpunkten definierten IEK für Buschdorf zeitlich und inhaltlich aufzunehmen und in der Bauleitplanung in Einklang zu bringen.
Der Entwurf des IEK sollte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 den politischen Gremien vorgelegt werden (DS 200119-1 ST).
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird mit folgender __Ziff 6.__ ergänzt:
Die Planung erfolgt auf der Grundlage eines Integrierten Entwicklungskonzeptes Buschdorf (IEK), dessen Eckpunkte in einem intensiven Austausch zwischen Bürgerschaft und Verwaltung nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2013 (DS 1311091) zwischen 2014 - 2018 erarbeitet wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
In seiner Sitzung am 24.11.2021 hat der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen mehrere offene Fragen zu Protokoll gegeben. Die Verwaltung nimmt nachfolgend dazu Stellung: Wie ist der Umsetzungsstand des Artenschutzkonzepts Bonn-Nordwest? Hier wurden verschiedene Entwicklungspotenziale aufgezeigt und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Die Umsetzung sollte im Sinne der zu schützenden Arten zumindest parallel zu den vielen Bauvorhaben laufen oder besser noch einen gewissen Vorsprung haben damit neue/aufgewertete Lebensräume vorhanden sind, bevor bisherige zerstört werden.
Um die Vorkommen insbesondere der streng geschützten Arten dauerhaft zu erhalten bzw. sofern erforderlich alternative Lebensräume zu entwickeln, wurde durch die Verwaltung eine Artenschutzkonzeption in Auftrag gegeben. Das Artenschutzkonzept wurde 2017 erstellt und vorgestellt (DS-Nr. __1711225__ ). Gebietskulisse des Artenschutzkonzepts Bonn Nord-West stellen die Freiflächen im Bonner Norden, Nordwesten und Westen dar. Das Gebiet wurde auf seine Lebensraum-Qualitäten und Vernetzungsstrukturen hin untersucht, woraufhin Optimierungsmöglichkeiten für Le
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die
Vorlage wird mit folgenden Maßgaben vertagt:
a.
In Hinblick auf den ökologischen Wert der Freiflächen im Bonner Norden, insbesondere für Reptilien und Offenlandarten, sollen zu erhaltende Biotope und Vernetzungsstrukturen (zum Beispiel Verbindung Nordfriedhof-Bahnkorridor-Klosteracker) als grüne Infrastruktur geplant werden. Diese grünen Infrastrukturen werden auch durch weiter in der Zukunft liegende perspektivische verkehrliche und bauliche Planungsvorhaben nicht tangiert und erhalt
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird mit folgenden Maßgaben vertagt:
a. In Hinblick auf den ökologischen Wert der Freiflächen im Bonner Norden, insbesondere für Reptilien und Offenlandarten, sollen zu erhaltende Biotope und Vernetzungsstrukturen (zum Beispiel Verbindung Nordfriedhof-Bahnkorridor-Klosteracker) als grüne Infrastruktur geplant werden. Diese grünen Infrastrukturen werden auch durch weiter in der Zukunft liegende perspektivische verkehrliche und bauliche Planungsvorhaben nicht tangiert und erhalten.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Anders als der Änderungsantrag der Koalition hat die CDU Ratsfraktion alle Verkehrsteilnehmer im Blick, wenn es um die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers in Buschdorf geht. Dies schließt auch die Interessenlage des MIV ein und orientiert sich an der Verkehrspartnerschaft. Zur Entwicklung des Plangebietes gehört es aber natürlich auch, dass eine bessere Erschließung des Geländes auch in Richtung Klosteracker für Fußgänger und Fahrradfahrer in die Verkehrsplanung einfließen soll.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur verkehrlichen Entwicklung des Plangebietes ein Fachgutachten in Auftrag zu geben, das den Interessen des MIV, ÖPNV, des Fahrradverkehrs sowie der Fußgänger ausgewogen Rechnung trägt.
(Der Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag der Koalition zu 2b).
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet die Diskussion über die Änderungsanträge __211142-02 AA__ , __211142-03 AA__ und __211142-04 AA__ zu vertagen, um eine ausführliche Stellungnahme abgeben zu können. Es ist angestrebt, dass zur nächsten Sitzung des Ausschusses folgende Unterlagen durch die Verwaltung vorgelegt werden:
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Änderungsantrag __DS 211142-03 AA__ nimmt die Verwaltung Stellung und schlägt vor, folgenden Beschlusspunkt Nr. 6 in __DS-211142__ zu ergänzen:
“Die Anlagen 1 bis 3 zu DS-211142-06 ST sind als Randbedingungen im Zuge der städtebaulich, freiraumplanerischen Ausarbeitung eines Konzepts zu berücksichtigten.”
Zu den Punkten im Einzelnen:
Zu Punkt 1: Die Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf erfolgt ohne Beteiligung eines extern beauftragten Planungsbüros. Die verwaltungsinterne Abstimmung eines Abschlussberichts bzw. eines Maßnahmenkataloges ist zudem mit einem explizit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Vor dem Hintergrund fehlender personeller Ressourcen, einer in der vergangenen Zeit hohen Personalfluktuation in dem für Entwicklungskonzepte zuständigen Fachbereich sowie einer Vielzahl parallel laufender Verfahren mit hoher Priorität hat sich das Einbringen des IEKs in die politischen Gremien daher verzögert.
Meilensteine für die Beschlussfassung des IEKs können zum jetzigen Zeitpunk wie folgt terminiert werden:
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die __211142-06 ST__ wird vollständig durch die vorliegende 07 ST ersetzt und deshalb als nicht sitzungsrelevant klassifiziert. Es bestehen keine inhaltlichen Unterschiede zwischen den Stellungnahmen, einzig im Anhang 02 wurden zeichnerische Überarbeitungen vorgenommen.
________________________
Zum Änderungsantrag __DS 211142-03 AA__ nimmt die Verwaltung Stellung und schlägt vor, folgenden Beschlusspunkt Nr. 6 in __DS-211142__ zu ergänzen:
“Die Anlagen 1 bis 3 zu DS-211142-07 ST sind als Randbedingungen im Zuge der städtebaulich, freiraumplanerischen Ausarbeitung eines Konzepts zu berücksichtigten.”
Zu den Punkten im Einzelnen:
Zu Punkt 1: Die Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf erfolgt ohne Beteiligung eines extern beauftragten Planungsbüros. Die verwaltungsinterne Abstimmung eines Abschlussberichts bzw. eines Maßnahmenkataloges ist zudem mit einem explizit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Vor dem Hintergrund fehlender personeller Ressourcen, e
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Dem Beschlussvorschlag werden folgende zwei Ziffern hinzugefügt:
Sachverhalt
zu 1. Mit innovativer Architektur und Planung lassen sich viele Zweige von traditionell eher in eingeschossigen Gebäuden angesiedeltem Gewerbe auch in mehrgeschossigen Gebäuden unterbringen. So kann die knappe Fläche effizient, mit hoher Arbeitsplatzdichte und großer Wertschöpfung genutzt werden. Folgende Projekte in anderen Kommunen in unterschiedlicher baulicher Ausführung und Höhe können als Beispiel dienen: Built in Barmbek __www.built-in-barmbek.de__ ; MEISTERMEILE Hamburg __https://www.meistermeile.de/__ ; Handwerkerhof Ottensen __https://www.handwerkerhof-ottensen.de/__ ; KOLBENWERK eG Hamburg __https://www.kolbenwerk.org/__
Für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Bonn ist das Handwerk ein entscheidender Partner. Durch die benachbarte Ansiedlung von Betrieben aus Bereichen wie Wärme- und Kältetechnik, Solartechnik, Holzbau, Gebäudesanierung und weiteren, sollen Synergien geschaffen werden.
Zu 2. Ein möglichst hoher Energieeffizienzstandard dient dem Klimaschutz. zu 3. Besonders wichtig ist uns als Koalition, dass Buschdorf
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: