Originalquelle: ALLRIS-Original

Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn

211142 · 2021-11-02 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
  2. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
  3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt.
  4. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
  5. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.
  2. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.
  3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt.
  4. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.
  5. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das Verfahren mit einzubeziehen. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.

Begründung

Am 06.07.2020 reichte die Concept-3-GmbH einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich an der Kölnstraße, Flurstücke 1540 und 1541, Flur 4, Gemarkung Buschdorf, bei der Stadt Bonn ein. Die Antragsstellerin ist über die genannten Grundstücke verfügungsberechtigt und sieht die Planung und Realisierung eines Wohnquartiers vor. Mit dem Ziel der Erarbeitung eines städtebaulich integrierten Gesamtkonzepts soll auch die südöstlich angrenzende städtische Fläche einer Entwicklung und städtebaulichen Aufwertung zugeführt werden.

Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, entlang der Kölnstraße und umfasst folgende Teilbereiche:

● ● ● A. unbebaute Fläche (privat, ca. 3, 5 Hektar) Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist die Teilfläche als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz innerhalb des Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Verbindliches Planungsrecht besteht für den Bereich nicht. Die Fläche ist dem Außenbereich gemäß §35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Weiter unterliegt die Fläche zunächst befristet bis 2027 dem Landschaftsschutz (Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln 2007). Rechtskräftige Landschaftspläne liegen nicht

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-11-02 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021

8.1 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn weitere Lesung erforderlich

211142

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung

ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter

_Gekürzt (1448 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:99964?offset=1200_

2021-11-24 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021

6.8 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt - mit Maßgabe

211142

Abstimmungsergebnis: Einstimmig vertagt mit der Maßgabe, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten

Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:

Der nachfolgende Beschlussvorschlag wird mit der Maßgabe vertagt, dass die zur Sitzung gestellten Fragen zu Protokoll oder in einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung beantwortet werden. Der vertagte Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete wie folgt:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Pl

_Gekürzt (1743 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46172?offset=1200_

2021-11-30 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 30.11.2021

7.1 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

211142

Beschluss:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung

ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzufüh

_Gekürzt (1406 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54842?offset=1200_

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

8.3 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt - mit Maßgabe

211142

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Beschlussvorschlag mit der Maßgabe nachfolgender Ergänzung um Ziffer 6 vertagt:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung

ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustim

_Gekürzt (1671 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35029?offset=1200_

2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.11 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt

211142

Abstimmungsergebnis: vertagt

Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung

ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind in das

_Gekürzt (1351 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51351?offset=1200_

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.4 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn vertagt

211142

Abstimmungsergebnis: vertagt

Die vertagte Beschlussvorlage hatte folgenden Inhalt:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Gesamtentwicklung

ist ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzustimmen und durchzuführen. Vertreter*innen der politischen Gremien sind

_Gekürzt (1429 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49019?offset=1200_

2022-06-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.06.2022

5.13 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen

211142

Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit sowie Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda unter Berücksichtigung von ST-07 Ziffer 6: einstimmig Rest: Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss:

  1. Dem Planungsziel, auf den privaten Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein Wohnquartier zu errichten, wird zugestimmt. Dem Antrag der Concept-3 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird damit entsprochen.

  1. Dem Planungsziel auf den städtischen Flächen gemäß Übersichtsplan

Anlage 1 ein gemischt genutztes Quartier zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen

Innenentwicklung entwickelt.

  1. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 6324-2 durchgeführt.

  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrie

_Gekürzt (4870 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:18796?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211142-02 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Sachverhalt

Die städtebauliche Entwicklung von Teilflächen des Bonner Ortsteils Buschdorf ist untrennbar mit einer seit 2013 beschlossenen Aufstellung und Entwicklung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes verbunden, dass Aspekte der Gesamtentwicklung des Ortsteils u.a. in sozialräumlicher und verkehrlicher Hinsicht umfasst.

Eine Planung eines gemischten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße ist daher mit dem bereits in Eckpunkten definierten IEK für Buschdorf zeitlich und inhaltlich aufzunehmen und in der Bauleitplanung in Einklang zu bringen.

Der Entwurf des IEK sollte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 den politischen Gremien vorgelegt werden (DS 200119-1 ST).

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird mit folgender __Ziff 6.__ ergänzt:

Die Planung erfolgt auf der Grundlage eines Integrierten Entwicklungskonzeptes Buschdorf (IEK), dessen Eckpunkte in einem intensiven Austausch zwischen Bürgerschaft und Verwaltung nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 18. Juli 2013 (DS 1311091) zwischen 2014 - 2018 erarbeitet wurde.

211142-01 ST Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

In seiner Sitzung am 24.11.2021 hat der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen mehrere offene Fragen zu Protokoll gegeben. Die Verwaltung nimmt nachfolgend dazu Stellung: Wie ist der Umsetzungsstand des Artenschutzkonzepts Bonn-Nordwest? Hier wurden verschiedene Entwicklungspotenziale aufgezeigt und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Die Umsetzung sollte im Sinne der zu schützenden Arten zumindest parallel zu den vielen Bauvorhaben laufen oder besser noch einen gewissen Vorsprung haben damit neue/aufgewertete Lebensräume vorhanden sind, bevor bisherige zerstört werden.

Um die Vorkommen insbesondere der streng geschützten Arten dauerhaft zu erhalten bzw. sofern erforderlich alternative Lebensräume zu entwickeln, wurde durch die Verwaltung eine Artenschutzkonzeption in Auftrag gegeben. Das Artenschutzkonzept wurde 2017 erstellt und vorgestellt (DS-Nr. __1711225__ ). Gebietskulisse des Artenschutzkonzepts Bonn Nord-West stellen die Freiflächen im Bonner Norden, Nordwesten und Westen dar. Das Gebiet wurde auf seine Lebensraum-Qualitäten und Vernetzungsstrukturen hin untersucht, woraufhin Optimierungsmöglichkeiten für Le

_Gekürzt._

211142-03 AA Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Sachverhalt

Die

Vorlage wird mit folgenden Maßgaben vertagt:

  1. Ergebnisse des integrierten Entwicklungskonzept Buschdorf sollen vor dem Zielbeschluss den Gremien vorgestellt und im Wettbewerb berücksichtigt werden.
  2. Vor Beginn des Wettbewerbs wird eine Übersichtsplanung für den Bereich zwischen Nordfriedhof, Kölnstraße, Im Dahl und Otto-Hahn Straße erstellt. Wenn dies sinnvoll ist, sollen weitere angrenzende Flächen hinzugezogen werden. Die Übersichtsplanung wird den Ausschüssen für Umwelt, Klima und lokale Agenda und Mobilität und Verkehr sowie der Bezirksvertretung Bonn zur Empfehlung vorgelegt und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen zum Beschluss. Diese Übersichtsplanung soll folgende Aspekte in den Vorhaben synchronisieren und darstellen:

a.

In Hinblick auf den ökologischen Wert der Freiflächen im Bonner Norden, insbesondere für Reptilien und Offenlandarten, sollen zu erhaltende Biotope und Vernetzungsstrukturen (zum Beispiel Verbindung Nordfriedhof-Bahnkorridor-Klosteracker) als grüne Infrastruktur geplant werden. Diese grünen Infrastrukturen werden auch durch weiter in der Zukunft liegende perspektivische verkehrliche und bauliche Planungsvorhaben nicht tangiert und erhalt

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird mit folgenden Maßgaben vertagt:

  1. Ergebnisse des integrierten Entwicklungskonzept Buschdorf sollen vor dem Zielbeschluss den Gremien vorgestellt und im Wettbewerb berücksichtigt werden.
  2. Vor Beginn des Wettbewerbs wird eine Übersichtsplanung für den Bereich zwischen Nordfriedhof, Kölnstraße, Im Dahl und Otto-Hahn Straße erstellt. Wenn dies sinnvoll ist, sollen weitere angrenzende Flächen hinzugezogen werden. Die Übersichtsplanung wird den Ausschüssen für Umwelt, Klima und lokale Agenda und Mobilität und Verkehr sowie der Bezirksvertretung Bonn zur Empfehlung vorgelegt und dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen zum Beschluss. Diese Übersichtsplanung soll folgende Aspekte in den Vorhaben synchronisieren und darstellen:

a. In Hinblick auf den ökologischen Wert der Freiflächen im Bonner Norden, insbesondere für Reptilien und Offenlandarten, sollen zu erhaltende Biotope und Vernetzungsstrukturen (zum Beispiel Verbindung Nordfriedhof-Bahnkorridor-Klosteracker) als grüne Infrastruktur geplant werden. Diese grünen Infrastrukturen werden auch durch weiter in der Zukunft liegende perspektivische verkehrliche und bauliche Planungsvorhaben nicht tangiert und erhalten.

_Gekürzt._

211142-04 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142Antrag zur Vorlage 211142-03 AA

Sachverhalt

Anders als der Änderungsantrag der Koalition hat die CDU Ratsfraktion alle Verkehrsteilnehmer im Blick, wenn es um die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers in Buschdorf geht. Dies schließt auch die Interessenlage des MIV ein und orientiert sich an der Verkehrspartnerschaft. Zur Entwicklung des Plangebietes gehört es aber natürlich auch, dass eine bessere Erschließung des Geländes auch in Richtung Klosteracker für Fußgänger und Fahrradfahrer in die Verkehrsplanung einfließen soll.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur verkehrlichen Entwicklung des Plangebietes ein Fachgutachten in Auftrag zu geben, das den Interessen des MIV, ÖPNV, des Fahrradverkehrs sowie der Fußgänger ausgewogen Rechnung trägt.

(Der Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag der Koalition zu 2b).

211142-05 ST Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet die Diskussion über die Änderungsanträge __211142-02 AA__ , __211142-03 AA__ und __211142-04 AA__ zu vertagen, um eine ausführliche Stellungnahme abgeben zu können. Es ist angestrebt, dass zur nächsten Sitzung des Ausschusses folgende Unterlagen durch die Verwaltung vorgelegt werden:

211142-06 ST Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Stellungnahme der Verwaltung

Zum Änderungsantrag __DS 211142-03 AA__ nimmt die Verwaltung Stellung und schlägt vor, folgenden Beschlusspunkt Nr. 6 in __DS-211142__ zu ergänzen:

“Die Anlagen 1 bis 3 zu DS-211142-06 ST sind als Randbedingungen im Zuge der städtebaulich, freiraumplanerischen Ausarbeitung eines Konzepts zu berücksichtigten.”

Zu den Punkten im Einzelnen:

Zu Punkt 1: Die Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf erfolgt ohne Beteiligung eines extern beauftragten Planungsbüros. Die verwaltungsinterne Abstimmung eines Abschlussberichts bzw. eines Maßnahmenkataloges ist zudem mit einem explizit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Vor dem Hintergrund fehlender personeller Ressourcen, einer in der vergangenen Zeit hohen Personalfluktuation in dem für Entwicklungskonzepte zuständigen Fachbereich sowie einer Vielzahl parallel laufender Verfahren mit hoher Priorität hat sich das Einbringen des IEKs in die politischen Gremien daher verzögert.

Meilensteine für die Beschlussfassung des IEKs können zum jetzigen Zeitpunk wie folgt terminiert werden:

_Gekürzt._

211142-07 ST Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Stellungnahme der Verwaltung

Die __211142-06 ST__ wird vollständig durch die vorliegende 07 ST ersetzt und deshalb als nicht sitzungsrelevant klassifiziert. Es bestehen keine inhaltlichen Unterschiede zwischen den Stellungnahmen, einzig im Anhang 02 wurden zeichnerische Überarbeitungen vorgenommen.

________________________

Zum Änderungsantrag __DS 211142-03 AA__ nimmt die Verwaltung Stellung und schlägt vor, folgenden Beschlusspunkt Nr. 6 in __DS-211142__ zu ergänzen:

“Die Anlagen 1 bis 3 zu DS-211142-07 ST sind als Randbedingungen im Zuge der städtebaulich, freiraumplanerischen Ausarbeitung eines Konzepts zu berücksichtigten.”

Zu den Punkten im Einzelnen:

Zu Punkt 1: Die Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Buschdorf erfolgt ohne Beteiligung eines extern beauftragten Planungsbüros. Die verwaltungsinterne Abstimmung eines Abschlussberichts bzw. eines Maßnahmenkataloges ist zudem mit einem explizit hohem Arbeitsaufwand verbunden. Vor dem Hintergrund fehlender personeller Ressourcen, e

_Gekürzt._

211142-08 AA Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Dem Beschlussvorschlag werden folgende zwei Ziffern hinzugefügt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der ST 06 die Grünzäsur und die Biotopvernetzung (entsprechend Folie 3 des Anhangs 02) mit konkreten Biotop-Korridoren in den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan aufzunehmen. Die Biotopstrukturen sollen so angelegt werden, dass sie nach Größe und Beschaffenheit auch tatsächlich die Vernetzung von Populationen im Nahbereich einer Wohnbebauung sicherstellen können.
  1. Vor einer Baugenehmigung ist durch ein entsprechendes Fachgutachten sicherzustellen, dass von den in ihrer Zusammensetzung unbekannten Altablagerungen (ehemalige Mülldeponie) auch dauerhaft keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. Die Verwaltung wird gebeten, in einer Stellungnahme auf Basis des Gutachtens die Frage zu beantworten, ob Abgrabungen oder andere Sicherungsmaßnahmen an der Altablagerung erfolgen müssen, um das Grundwasser in diesem sensiblen Bereich dauerhaft zu schützen. Sollten derartig Maßnahmen notwendig werden, so ist die Altlastenbeseitigung dem Investor zur Auflage zu machen.

211142-09 AA Zielbeschluss über die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers zwischen Kölnstraße und Schlesienstraße im Ortsteil Buschdorf, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211142

Sachverhalt

zu 1. Mit innovativer Architektur und Planung lassen sich viele Zweige von traditionell eher in eingeschossigen Gebäuden angesiedeltem Gewerbe auch in mehrgeschossigen Gebäuden unterbringen. So kann die knappe Fläche effizient, mit hoher Arbeitsplatzdichte und großer Wertschöpfung genutzt werden. Folgende Projekte in anderen Kommunen in unterschiedlicher baulicher Ausführung und Höhe können als Beispiel dienen: Built in Barmbek __www.built-in-barmbek.de__ ; MEISTERMEILE Hamburg __https://www.meistermeile.de/__ ; Handwerkerhof Ottensen __https://www.handwerkerhof-ottensen.de/__ ; KOLBENWERK eG Hamburg __https://www.kolbenwerk.org/__

Für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Bonn ist das Handwerk ein entscheidender Partner. Durch die benachbarte Ansiedlung von Betrieben aus Bereichen wie Wärme- und Kältetechnik, Solartechnik, Holzbau, Gebäudesanierung und weiteren, sollen Synergien geschaffen werden.

Zu 2. Ein möglichst hoher Energieeffizienzstandard dient dem Klimaschutz. zu 3. Besonders wichtig ist uns als Koalition, dass Buschdorf

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Zielsetzung für die Gewerbeflächenanteile auf dem Godaugelände ist eine möglichst dichte und hochwertige Nutzung, die dem Konzept “gestapeltes Gewerbe” folgen soll. Die Ansiedlung von Handwerksbetrieben mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn soll in der Vermarktung eine bevorzugte Rolle spielen.
  1. Gebäude sollen im KfW-Effizienzhausstandard 40 errichtet werden.
  1. Bei der Entwicklung des Gebiets ist auf gute, direkte Fuß- und Radverbindungen zum benachbarten Gebiet “Im Apfelgarten” und zum restlichen Buschdorf zu achten, so dass alle täglichen Bedarfe im Wesentlichen fußläufig und mit dem Fahrrad erreichbar sind. Besonders berücksichtigt werden soll dabei die Erreichbarkeit auch für Gehbehinderte, insbesondere eine barrierefreie fußläufige Wegführung mit geeigneter insektenfreundliche Beleuchtung. Hierbei sind auch die Fuß- und Radverbindungen zwischen dem Gebiet “Im Apfelgarten” und dem restlichen Buschdorf noch einmal zu überprüfen und – insbesondere über die Gleise hinweg – zu verbessern.