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211155 · 2021-08-24 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag beinhaltet eine Ablehnung der Verlagerung von drei Parkplätzen am Straßenrand der Adenauerallee im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2013477
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.08.2021
6.24 Bürgerantrag: Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee vertagt
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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP bei Anerkennung der Tagesordnung
Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet eine Ablehnung der Verlagerung von drei Parkplätzen am Straßenrand der Adenauerallee im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.3 Bürgerantrag: Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der für erledigt erklärte Bürgerantrag beinhaltet eine Ablehnung der Verlagerung von drei Parkplätzen am Straßenrand der Adenauerallee im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum.
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Stellungnahme der Verwaltung
Die im Bürgerantrag beschriebenen Stellplätze sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das mit vielen Beteiligten entwickelt worden ist, um die Stadtbahnhaltestelle Juridicum barrierefrei ausbauen zu können.
Neben der Erreichbarkeit der Bahnsteige von der Straßenebene, die aufgrund der großen Höhendifferenz ausschließlich über Aufzüge hergestellt werden kann, ist bereits zu Planungsbeginn darauf geachtet worden, auch die B-Ebene als Verteiler- und Zwischenebene an die Aufzüge anzubinden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass auch ein Seitenwechsel innerhalb der B-Ebene möglich ist. Eine Querungsmöglichkeit auf der Straßenebene existiert in Höhe der Bahnsteigzugänge nicht, sodass der Fußgängerverkehr und die Fahrgäste in der B-Ebene die Bahnsteig- und Straßenseite wechseln müssen. Diese Möglichkeit muss dementsprechend auch denjenigen angeboten werden, die auf die Nutzung der Aufzüge angewiesen sind.
Hieraus ergibt sich auf der Rheinseite ein Aufzugsstandort im Einmündungsbereich der Schaumburg-Lippe-Straße. Dieser führt im Ergebnis zu einer Verdrängung der im Bestand vorhandenen Treppenanlage in Höhe der Altkatholischen Kirche. Diese Treppenanlage kann als Flucht- und Rettungsweg nicht ersa
_Gekürzt._