Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee

211155 · 2021-08-24 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag beinhaltet eine Ablehnung der Verlagerung von drei Parkplätzen am Straßenrand der Adenauerallee im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2013477

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-08-24 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.08.2021

6.24 Bürgerantrag: Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee vertagt

211155

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung FDP bei Anerkennung der Tagesordnung

Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag beinhaltet eine Ablehnung der Verlagerung von drei Parkplätzen am Straßenrand der Adenauerallee im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum.

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2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.3 Bürgerantrag: Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

211155

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der für erledigt erklärte Bürgerantrag beinhaltet eine Ablehnung der Verlagerung von drei Parkplätzen am Straßenrand der Adenauerallee im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211155-01 ST Verlagerung von Parkplätzen im Rahmen des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Juridicum in der Adenauerallee

Stellungnahme der Verwaltung

Die im Bürgerantrag beschriebenen Stellplätze sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das mit vielen Beteiligten entwickelt worden ist, um die Stadtbahnhaltestelle Juridicum barrierefrei ausbauen zu können.

Neben der Erreichbarkeit der Bahnsteige von der Straßenebene, die aufgrund der großen Höhendifferenz ausschließlich über Aufzüge hergestellt werden kann, ist bereits zu Planungsbeginn darauf geachtet worden, auch die B-Ebene als Verteiler- und Zwischenebene an die Aufzüge anzubinden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass auch ein Seitenwechsel innerhalb der B-Ebene möglich ist. Eine Querungsmöglichkeit auf der Straßenebene existiert in Höhe der Bahnsteigzugänge nicht, sodass der Fußgängerverkehr und die Fahrgäste in der B-Ebene die Bahnsteig- und Straßenseite wechseln müssen. Diese Möglichkeit muss dementsprechend auch denjenigen angeboten werden, die auf die Nutzung der Aufzüge angewiesen sind.

Hieraus ergibt sich auf der Rheinseite ein Aufzugsstandort im Einmündungsbereich der Schaumburg-Lippe-Straße. Dieser führt im Ergebnis zu einer Verdrängung der im Bestand vorhandenen Treppenanlage in Höhe der Altkatholischen Kirche. Diese Treppenanlage kann als Flucht- und Rettungsweg nicht ersa

_Gekürzt._