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211186 · 2021-12-07 · Beschlussvorlage · öffentlich
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, “An den Lappenstrünken”, wird auf der Basis der vorgelegten Planung fortgeführt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, “An den Lappenstrünken”, wird auf der Basis der vorgelegten Planung fortgeführt.
__Allgemeines__
Zur Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 27.04.2021 wurde seitens der BBB-Fraktion eine Anfrage zum Sachstand des Bebauungsplanverfahrens „An den Lappenstrünken“, Flodelingsweg, für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20) (DS-Nr. __210525__ ) gestellt. Diese Anfrage gliederte sich in die drei Teilfragen
Als Erläuterung zu den Fragestellungen wurde folgendes ausgeführt:
Die wohnbauliche Entwicklung Bonns soll nach dem bisherigen Willen der Verwaltung und der letzten Ratsmehrheit durch Ausweisung eines Baugebietes mit ca. 350 neuen Wohneinheiten im Bereich „An den Lappenstrünken“ im Stadtbezirk Hardtberg gesteigert werden. Seit dem Jahre 2005 laufen die städtischen „Bemühungen“ die Fläche im Ortsteil Lengsdorf einer Bebauung zuzuführen.
Da die Fläche laut Klimagutachten d
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
8.4 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den Lappenstrünken“ ungeändert beschlossen
211186
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Stv. Fahrenholtz und AfD bei Enthaltung Die Partei, Rheingrün und Volt
Ergebnis der Anhörung: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, “An den Lappenstrünken”, wird auf der Basis der vorgelegten Planung fortgeführt.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022
8.1 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den Lappenstrünken“ vertagt
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die vertagte Anhörungsvorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, “An den Lappenstrünken”, wird auf der Basis der mit der Einladung vorgelegten Planung fortgeführt.
Die Vertagung erfolgte bei Anerkennung der Tagesordnung (TOP 3).
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.5 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den Lappenstrünken“ vertagt
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Abstimmungsergebnis: vertagt
Die vertagte Beschlussvorlage hatte folgenden Inhalt: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, “An den Lappenstrünken”, wird auf der Basis der vorgelegten Planung fortgeführt.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022
8.1 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, „An den Lappenstrünken“ vertagt
211186
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die vertagte Anhörungsvorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-1 (ehemals Bebauungsplan Nr. 7520-20), Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, “An den Lappenstrünken”, wird auf der Basis der mit der Einladung vorgelegten Planung fortgeführt.
Die Vertagung erfolgte bei Anerkennung der Tagesordnung (TOP 3).
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Sachverhalt
In mehreren Beschlüssen und noch laufenden Anträgen wird deutlich, dass sich die Politik der großen Bedeutung von Grünflächen für das Stadtklima, für die Speicherung von Niederschlagswasser und als Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen bewusst ist. Diese Einsicht in die Notwendigkeit des Schutzes der verbleibenden Grünflächen bedeutet in logischer Konsequenz den Verzicht auf eine Bebauung „An den Lappenstrünken“.
Beschlussvorschlag
a) „wassersensitive Stadt“(DS 211387),
b) „Leitbildes der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung“ (DS 1912296),
c) „Umweltplanung“ (DS212264) gebeten zu prüfen, inwieweit die Freifläche „An den Lappenstrünken“ bei Starkregenereignissen als Retentionsflächen und Bestandteil eines gesamtstädtischen Freiraumentwicklungskonzeptes (DS 211387 zu 1.2) ausgewiesen werden kann, und dem Ausschuss nach abschließender Prüfung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag