Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001840) # Zielbeschluss über die Entwicklung eines gewerblich genutzten Quartiers nördlich der Immenburgstraße im Ortsteil Weststadt, Stadtbezirk Bonn 211198 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt, nördlich der Immenburgstraße ein gewerbliches Quartier (Innovationsdreieck) zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6422-2 im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. ## Begründung Die QBW Quartier West GmbH (QBW, in Gründung), eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Bonn GmbH als Mehrheitsgesellschafterin und der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH Co. KG (KG), hat mit Schreiben vom 16.03.2021 den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die QBW beabsichtigt an der Immenburgstraße die Entwicklung eines innovativen Quartiers vorwiegend mit gewerblichen und öffentlichen Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle „WEST-WERK“. __Plangebiet__ Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt nördlich der Immenburgstraße und umfasst u.a. das Gelände des seit Ende 2011 leerstehenden und verfallenen ehemaligen Schlachthofs, das Verrichtungsgelände der Straßenprostitution, unbefestigte Stellplatzflächen, Brachflächen sowie Teilflächen der MVA und der Papiersortieranlage von Remondis (unter Nutzung der RSAG/REK; Anlage 1). Das Plangebiet macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. __Bestehendes Planungsrecht__ Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Gebiet als gewerbliche Baufläche sowie als „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Da die Flächen für den Eise _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-24 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ohne Ergebnis - 2021-09-16 · Rat · geändert beschlossen - 2021-10-27 · Kulturausschuss · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 8.31 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gewerblich genutzten Quartiers nördlich der Immenburgstraße im Ortsteil Weststadt, Stadtbezirk Bonn ohne Votum 211198 Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Votum in den Rat Empfehlung: 1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt, nördlich der Immenburgstraße ein gewerbliches Quartier (Innovationsdreieck) zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6422-2 im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. - - - Herr Kunze -SPD- beantragte in der Sitzung den Beschluss ohne Votum zu belassen sowie den Verwies in den Rat. - - - Seite 1 von 1 ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.20 Zielbeschluss über die Entwicklung eines gewerblich genutzten Quartiers nördlich der Immenburgstraße im Ortsteil Weststadt, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen 211198 Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-01, Mehrheit gegen BBB und AfD Beschluss: 1. Dem Planungsziel, auf der im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) bezeichneten Fläche im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt, nördlich der Immenburgstraße ein gewerbliches Quartier (Innovationsdreieck) zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Schaffung von Planrecht wird in Form der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6422-2 im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Der aufzustellende Bebauungsplan wird im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung entwickelt. Darüber hinaus werden folgende Maßgaben beschlossen: 1. Das für diesen Bereich erstellte Verkehrskonzept muss vor einer (Teil-) Baugenehmigung vorgelegt und von der Bezirksvertretung und dem Rat beschlossen werden. Es soll neben den zu ergreifenden Maßnahmen auch einen konkreten Zeitplan für ihre Umsetzung beinhalten. I _Gekürzt (2561 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49880?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211198-01 AA Koalitionsantrag: Zielbeschluss über die Entwicklung eines gewerblich genutzten Quartiers nördlich der Immenburgstraße im Ortsteil Weststadt, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211198 {#nv-2002816} **Sachverhalt** zu 1: Durch die geplante Entwicklung in diesem Quartier ist von einem zukünftig deutlich gesteigerten Verkehrsaufkommen auszugehen, insbesondere in angrenzenden Bereichen, die bereits jetzt teilweise belastet sind. Um nicht nur den weiteren Zuwachs zu betrachten, sollte das bereits vor Jahren beauftragte Verkehrskonzept nicht nur eine Lösung für weitere, zusätzliche Verkehre enthalten, sondern auch Alternativen für aktuell Wohngebiete mit nutzende Schwerverkehre vorsehen, wie einen leistungsfähigen Linksabbieger von der Endenicher Str. in die Karlstraße. Zudem darf die westliche Rad- und Fußanbindung der Immenburgstraße in und aus Richtung Uni-Campus Endenich nicht in Vergessenheit geraten. **Beschlussvorschlag** 1. Das für diesen Bereich erstellte Verkehrskonzept muss vor einer (Teil-) Baugenehmigung vorgelegt und von der Bezirksvertretung und dem Rat beschlossen werden. Es soll neben den zu ergreifenden Maßnahmen auch einen konkreten Zeitplan für ihre Umsetzung beinhalten. Insbesondere sind dabei die Baumaßnahmen im Gebiet, die wesentliche neue Verkehre nach sich ziehen, mit dem geplanten Bau der für den Radverkehr optimierten Brückenverbindung über die Bahngleise zu synchronisieren. 2. Im weiteren Verfahren ist für die unmittelbar vom B-Plan-Verfahren betroffenen Neubauten ein RPW-Wettbewerb (Richtlinien für Wettbewerbe der Architektenkammer) mit mindestens drei Teilnehmenden durchzuführen, wobei das Projekt Westwerk aufgrund der vorangeschrittenen Planung ausgenommen ist. Es sollen aber Gespräche mit der Westwerks Betriebs GmbH geführt werden mit dem Ziel, die Fassaden so zu gestalten, dass sie sich architektonisch und optisch dem Quartier anpassen. 3. Die Verwaltung legt in Auseinandersetzung mit der früheren Drs. 611307 und nach Abstimmung mit dem THW konzeptionell dar, durch welche städtischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen bei Umsetzung der Planung für das THW eine Fortsetzung de _Gekürzt._