Originalquelle: ALLRIS-Original
211221 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
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Gesamtgebiet der Änderungen
Der von der Änderung der Bebauungspläne betroffene räumliche Bereich umfasst wesentliche Teile des Poppelsdorfer Zentrums zwischen Botanischem Garten und Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße. Entlang des gesamten Straßenzuges wird das städtebauliche Bild durch Wohnnutzung, Einzelhandel, Hotel sowie Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die vorhandene Bebauung stellt sich dabei als geschlossene, im Wesentlichen zwei- bis viergeschossige Straßenrandbebauung dar. Den Bereich des Poppelsdorfer Platzes markieren dagegen bis zu sechsgeschossige Baukörper. Die von der Clemens-August-Straße jeweils abzweigenden Straßen zeichnen sich im Wesentlichen durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus.
Prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild der Clemens-August-Straße sind die straßenbegleitenden Alleebäume.
Anlass der Planaufstellung
Die Bereiche der Planänderungen sind im Wesentlichen dem Ortsteilzentrum Poppelsdorf - Zentrentyp C – zuzuordnen und planungsrechtlich als Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung und als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzung
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.22 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung:
7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Ge
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.27 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Beschluss:
Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
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— — Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.10.2021
7.3 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen
211221
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung an den Rat:
Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
für ein Gebiet
_Gekürzt (4352 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:97621?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.37 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen
211221
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
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