Originalquelle: ALLRIS-Original

Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf

211221 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
  3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
  4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Sternenburgstraße, Kirschallee und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
  5. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7621-54 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
  2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
  3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
  4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Sternenburgstraße, Kirschallee und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
  5. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7621-54 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Gesamtgebiet der Änderungen

Der von der Änderung der Bebauungspläne betroffene räumliche Bereich umfasst wesentliche Teile des Poppelsdorfer Zentrums zwischen Botanischem Garten und Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße. Entlang des gesamten Straßenzuges wird das städtebauliche Bild durch Wohnnutzung, Einzelhandel, Hotel sowie Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die vorhandene Bebauung stellt sich dabei als geschlossene, im Wesentlichen zwei- bis viergeschossige Straßenrandbebauung dar. Den Bereich des Poppelsdorfer Platzes markieren dagegen bis zu sechsgeschossige Baukörper. Die von der Clemens-August-Straße jeweils abzweigenden Straßen zeichnen sich im Wesentlichen durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus.

Prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild der Clemens-August-Straße sind die straßenbegleitenden Alleebäume.

Anlass der Planaufstellung

Die Bereiche der Planänderungen sind im Wesentlichen dem Ortsteilzentrum Poppelsdorf - Zentrentyp C – zuzuordnen und planungsrechtlich als Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung und als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.22 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen

211221

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Empfehlung:

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für

ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für

ein Ge

_Gekürzt (4277 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49779?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.27 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

211221

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt

Beschluss:

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn

für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stad

_Gekürzt (4332 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49891?offset=1200_

2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn

— — Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.10.2021

7.3 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen

211221

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Empfehlung an den Rat:

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn

für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn

für ein Gebiet

_Gekürzt (4352 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:97621?offset=1200_

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

5.37 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen

211221

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für

ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für

ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil

_Gekürzt (4197 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54136?offset=1200_