Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001876) # Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf 211221 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Sternenburgstraße, Kirschallee und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 5. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7621-54 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Sternenburgstraße, Kirschallee und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 5. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7621-54 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung **Gesamtgebiet der Änderungen** Der von der Änderung der Bebauungspläne betroffene räumliche Bereich umfasst wesentliche Teile des Poppelsdorfer Zentrums zwischen Botanischem Garten und Poppelsdorfer Platz beidseitig der Clemens-August-Straße. Entlang des gesamten Straßenzuges wird das städtebauliche Bild durch Wohnnutzung, Einzelhandel, Hotel sowie Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Die vorhandene Bebauung stellt sich dabei als geschlossene, im Wesentlichen zwei- bis viergeschossige Straßenrandbebauung dar. Den Bereich des Poppelsdorfer Platzes markieren dagegen bis zu sechsgeschossige Baukörper. Die von der Clemens-August-Straße jeweils abzweigenden Straßen zeichnen sich im Wesentlichen durch eine mehrgeschossige Wohnbebauung aus. Prägend für das städtebauliche Erscheinungsbild der Clemens-August-Straße sind die straßenbegleitenden Alleebäume. **Anlass der Planaufstellung** Die Bereiche der Planänderungen sind im Wesentlichen dem Ortsteilzentrum Poppelsdorf - Zentrentyp C – zuzuordnen und planungsrechtlich als Kerngebiet gemäß § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO), als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung und als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzung _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-24 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2021-10-28 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 8.22 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 211221 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung: 1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Ge _Gekürzt (4277 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49779?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.27 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 211221 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt Beschluss: 1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stad _Gekürzt (4332 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49891?offset=1200_ ### 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn — — Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.10.2021 7.3 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 211221 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung an den Rat: 1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens-August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Gebiet _Gekürzt (4352 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:97621?offset=1200_ ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.37 Satzungsbeschluss über die Änderungen verschiedener Bebauungspläne (Nrn. 7721-56, 7721-24, 7621-54, 7621-49, 7621-51, 7621-46 und 7621-3), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf ungeändert beschlossen 211221 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: 1. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-56 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen Clemens- August-Straße, Straße Am Botanischen Garten und Anschlussstelle Bonn-Poppelsdorf der Autobahn BAB 565 ist gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. 3. Die Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 03.03.2021 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen. 4. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7721-24 der Stadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil _Gekürzt (4197 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54136?offset=1200_