Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001913) # Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings 211242 · 2021-08-26 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Krischan Ostenrath Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein ## Sachverhalt Wenn das erklärte Ziel der städtischen Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 erreicht werden soll, dürfen die Maßnahmen nicht auf wenige Dezernate und Ämter beschränkt werden. Vielmehr muss sich das Oberziel der Klimaneutralität gesamtstädtisch und damit auch über alle Verwaltungseinheiten erstrecken. Gleichzeitig setzt die Zielsetzung zwangsläufig einen Steuerungsmechanismus voraus, der den möglichst linearen Pfad zur Klimaneutralität qualitativ und quantitativ beschreibt und bewertet. Ein gesamtstädtisches THG-Monitoring ist also integraler Bestandteil einer belastbaren kommunalen Klimaschutzstrategie. Neben „weicheren“ Monitoringansätzen sind durchaus Instrumente einer quantifizierbaren THG-Bewertung kommunaler Maßnahmen diskutiert und erprobt (DIFU, DStGB, UBA et al.). Hier wird insbesondere die Leitstelle Klimaschutz um ihre Einschätzung gebeten, welches (praktisch erprobte) Monitoringinstrument einerseits belastbare und quantitative Prognosen zu Klimafolgen aller städtischen Entscheidung gewährleisten kann und andererseits eine aufwandsminimierte Bewertung der zuständigen Fachverwaltungen ermöglicht. Ziel hierbei ist, dass alle städtischen Beschlüsse von der jeweils f _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Instrumente eines regelmäßigen Treibhausgas-Monitorings zu entwickeln, mit Hilfe derer eine regelmäßige Klimafolgenabschätzung sämtlicher politischer Entscheidungen in den städtischen Gremien möglich wird. Das zu erarbeitende Instrumentarium soll – möglichst aufwandsarm und anpassungsfähig – alle Verwaltungsstellen in die Lage versetzen, die von ihnen bearbeiteten Beschlussvorlagen und politischen Anträge qualitativ und möglichst auch quantitativ auf ihre Folgen für das Oberziel der THG-Minderung und kommunalen Klimaneutralität zu bewerten. Dieses Monitoring soll kompatibel mit dem gesamtstädtischen Monitoring sein, das jährlich dem AUKLA vorgelegt wird. Letzteres differenziert die gesamtstädtischen Emissionen in verschiedene Bereiche und schließt eine Einschätzung mit ein, ob die Klimaziele der Stadt Bonn auf diesem Weg erreichbar sind. Die Verwaltung wird hier gebeten, unterschiedliche THG-Monitoring-Modelle dem AUKLA vorzulegen. Einen Schwerpunkt dieses Vorschlags sollte im Bereich „Schulung und Beratung aller Verwaltungsmitarbeiter*innen“ liegen. Mit dieser Aufgabe soll die Leitstelle Klimaschutz, speziell eine im Haushalt der Ja _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2021-09-07 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-09-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-11-25 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-12-02 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2022-01-20 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - 2022-02-03 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-09-07 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 07.09.2021 5.10 Aufbau eines städtischen Treibhausgas- Monitorings bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 211242 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB (s. hierzu TOP 2) Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Instrumente eines regelmäßigen Treibhausgas-Monitorings zu entwickeln, mit Hilfe derer eine regelmäßige Klimafolgenabschätzung sämtlicher politischer Entscheidungen in den städtischen Gremien möglich wird. Das zu erarbeitende Instrumentarium soll – möglichst aufwandsarm und anpassungsfähig – alle Verwaltungsstellen in die Lage versetzen, die von ihnen bearbeiteten Beschlussvorlagen und politischen Anträge qualitativ und möglichst auch quantitativ auf ihre Folgen für das Oberziel der THG-Minderung und kommunalen Klimaneutralität zu bewerten. Dieses Monitoring soll kompatibel mit dem gesamtstädtischen Monitoring sein, das jährlich dem AUKLA vorgelegt wird. Letzteres differenziert die gesamtstädtischen Emissionen in verschiedene Bereiche und schließt eine Einschätzung mit ein, ob die Klimaziele der Stadt Bonn auf diesem Weg erreichbar sind. Die Verwaltung wird _Gekürzt (1846 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63162?offset=1200_ ### 2021-12-02 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021 5.1 Aufbau eines städtischen Treibhausgas- Monitorings bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 211242 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Instrumente eines regelmäßigen Treibhausgas-Monitorings zu entwickeln, mit Hilfe derer eine regelmäßige Klimafolgenabschätzung sämtlicher politischer Entscheidungen in den städtischen Gremien möglich wird. Das zu erarbeitende Instrumentarium soll – möglichst aufwandsarm und anpassungsfähig – alle Verwaltungsstellen in die Lage versetzen, die von ihnen bearbeiteten Beschlussvorlagen und politischen Anträge qualitativ und möglichst auch quantitativ auf ihre Folgen für das Oberziel der THG-Minderung und kommunalen Klimaneutralität zu bewerten. Dieses Monitoring soll kompatibel mit dem gesamtstädtischen Monitoring sein, das jährlich dem AUKLA vorgelegt wird. Letzteres differenziert die gesamtstädtischen Emissionen in verschiedene Bereiche und schließt eine Einschätzung mit ein, ob die Klimaziele der Stadt B _Gekürzt (1900 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46301?offset=1200_ ### 2022-02-03 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022 5.6 Aufbau eines städtischen Treibhausgas- Monitorings ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz 211242 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen FDP bei Enthaltung BBB ungeändert beschlossen mit Protokollnotiz Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich Instrumente eines regelmäßigen Treibhausgas-Monitorings zu entwickeln, mit Hilfe derer eine regelmäßige Klimafolgenabschätzung sämtlicher politischer Entscheidungen in den städtischen Gremien möglich wird. Das zu erarbeitende Instrumentarium soll – möglichst aufwandsarm und anpassungsfähig – alle Verwaltungsstellen in die Lage versetzen, die von ihnen bearbeiteten Beschlussvorlagen und politischen Anträge qualitativ und möglichst auch quantitativ auf ihre Folgen für das Oberziel der THG-Minderung und kommunalen Klimaneutralität zu bewerten. Dieses Monitoring soll kompatibel mit dem gesamtstädtischen Monitoring sein, das jährlich dem AUKLA vorgelegt wird. Letzteres differenziert die gesamtstädtischen Emissionen in verschiedene Bereiche und schließt eine Einschätzung mit ein, ob die Klimaziele der Stadt Bonn auf diesem Weg err _Gekürzt (3658 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48973?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211242-01 ST Aufbau eines städtischen Treibhausgas-Monitorings {#nv-2002373} **Stellungnahme der Verwaltung** Das difu (Deutsches Institut für Urbanistik) hat in Abstimmung mit dem DST (Deutscher Städtetag) und dessen Fachgremien einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Gebietskörperschaften gestaltet werden kann. Dieser Vorschlag ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt. Er trägt dem Anspruch der Antragsteller Rechnung, dass eine Klimafolgenabschätzung von Beschlussvorlagen „aufwandsarm und anpassungsfähig“ sein soll. Dies impliziert – wie der Name des Tools „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften“ nahelegt - dass keine vertieften Analysen zur Folgewirkung von Vorhaben oder Variantenprüfungen durchgeführt werden können, sondern bestehende Erkenntnisse in die Bewertung einfließen. Nach der Erfahrung mit diesem und vergleichbaren Instrumenten wird es bei vielen Vorhaben um qualitative oder halbquantitative Einschätzungen gehen, da für – vor allem komplexe Bauvorhaben – aufgrund fehlender Datengrundlagen keine Berechnung der resultierenden CO2-Emissionen möglich sein wird. Das difu und der DST empfehlen, dass grundsätzlic _Gekürzt._