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211256 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Rückblick und Status Quo:
Die Bundesstadt Bonn hatte, insbesondere durch die Flüchtlingswelle 2015/2016, auf die Zuweisung von Geflüchteten und auch zur Unterbringung von Obdachlosen die folgende strategische Ausrichtung zur Bedarfsdeckung hinsichtlich der notwendigen Unterkünfte verfolgt:
Insgesamt wurden etwa 1500 Plätze als dauerhaft erforderlich festgestellt und mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gesichert:
Der Bedarf konnte zunächst gedeckt und die Turnhallen- und Lagerhallennutzung aufgegeben werden. Die Zuweisung von Menschen beschränkt sich inzwischen auf Einzelfälle (medizinischer Bedarf, Familiennachzug, Beteiligte aus dem Bundeswehrabzug aus Afghanistan), da Bonn bereits die Quote mit 160, 51 % erfüllt (Stand 15.07.2021, Quelle: Bezirksregierung Arnsberg).
Der angespannte Wohnungsmarkt in Bonn ermöglicht weit weniger Menschen eine Überleitung in den Mietwohnungsmarkt, als es der Wegfall von Plätzen durch aufgegebene Objekte oder die Containeran
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 26.08.2021
7.6 Kapazitätsplanung und -sicherung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen ungeändert beschlossen
211256
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Empfehlung:
Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis:
Containerstandorten untergebrachten Menschen sobald wie möglich in höherwertigeren Wohnraum überzuleiten und die Containerunterbringung zu beenden.
Hahn-Straße und Rheinweg sind gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Sonderplanungsregelungen nach § 246 Abs. 8 bis 13, 15 und 16 BauGB zu aktualisieren.
bei der VEBOWAG
Wohnungen und Häusern auf dem freien Wohnungsmarkt.
_Gekürzt (1778 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52872?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.40 Kapazitätsplanung und -sicherung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
211256
Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Beschluss:
Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis:
Containerstandorten untergebrachten Menschen sobald wie möglich in höherwertigeren Wohnraum überzuleiten und die Containerunterbringung zu beenden.
Hahn-Straße und Rheinweg sind gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Sonderplanungsregelungen nach § 246 Abs. 8 bis 13, 15 und 16 BauGB zu aktualisieren.
bei der VEBOWAG
Wohnungen und Häusern auf dem freien Wohnungsmarkt.
_Gekürzt (1735 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49910?offset=1200_