Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001936) # Kapazitätsplanung und -sicherung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen 211256 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis: 1. Die Verwaltung unternimmt alle geeigneten Maßnahmen, um die in Containerstandorten untergebrachten Menschen sobald wie möglich in höherwertigeren Wohnraum überzuleiten und die Containerunterbringung zu beenden. 1. Die bauordnungsrechtlichen Duldungen der Containeranlagen Otto-Hahn-Straße und Rheinweg sind gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Sonderplanungsregelungen nach § 246 Abs. 8 bis 13, 15 und 16 BauGB zu aktualisieren. 1. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die Anmietung von Wohnraum bei der VEBOWAG 1. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die zusätzliche Anmietung von Wohnungen und Häusern auf dem freien Wohnungsmarkt. 1. Die Verwaltung sucht Kooperationen mit der VEBOWAG und/oder einem freien Träger der Wohnungslosenhilfe für Möglichkeiten zur Einrichtung zielgruppenorientierter Häuser als Unterkunft für Frauen, Frauen mit Kindern, Senior*innen und Obdachlose mit Behinderung sowie besonders betreuungsintensive Menschen. 1. Die Verwaltung bietet Wohnungsbaugesellscha _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis: 1. Die Verwaltung unternimmt alle geeigneten Maßnahmen, um die in Containerstandorten untergebrachten Menschen sobald wie möglich in höherwertigeren Wohnraum überzuleiten und die Containerunterbringung zu beenden. 2. Die bauordnungsrechtlichen Duldungen der Containeranlagen Otto-Hahn-Straße und Rheinweg sind gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Sonderplanungsregelungen nach § 246 Abs. 8 bis 13, 15 und 16 BauGB zu aktualisieren. 3. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die Anmietung von Wohnraum bei der VEBOWAG 4. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die zusätzliche Anmietung von Wohnungen und Häusern auf dem freien Wohnungsmarkt. 5. Die Verwaltung sucht Kooperationen mit der VEBOWAG und/oder einem freien Träger der Wohnungslosenhilfe für Möglichkeiten zur Einrichtung zielgruppenorientierter Häuser als Unterkunft für Frauen, Frauen mit Kindern, Senior*innen und Obdachlose mit Behinderung sowie besonders betreuungsintensive Menschen. 6. Die Verwaltung bietet Wohnungsbaugesellschaf _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung **Rückblick und Status Quo: ** Die Bundesstadt Bonn hatte, insbesondere durch die Flüchtlingswelle 2015/2016, auf die Zuweisung von Geflüchteten und auch zur Unterbringung von Obdachlosen die folgende strategische Ausrichtung zur Bedarfsdeckung hinsichtlich der notwendigen Unterkünfte verfolgt: Insgesamt wurden etwa 1500 Plätze als dauerhaft erforderlich festgestellt und mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen gesichert: - - Ankauf von Objekten (z.B. die Karl-Finkelnburg-Straße) - - Anmietung von Objekten (z.B. die Friedrich-Wöhler-Straße) - - Anmietung von Wohnungen - - Containeranlagen - - Turnhallen/Lagerhallen-Nutzung Der Bedarf konnte zunächst gedeckt und die Turnhallen- und Lagerhallennutzung aufgegeben werden. Die Zuweisung von Menschen beschränkt sich inzwischen auf Einzelfälle (medizinischer Bedarf, Familiennachzug, Beteiligte aus dem Bundeswehrabzug aus Afghanistan), da Bonn bereits die Quote mit 160, 51 % erfüllt (Stand 15.07.2021, Quelle: Bezirksregierung Arnsberg). Der angespannte Wohnungsmarkt in Bonn ermöglicht weit weniger Menschen eine Überleitung in den Mietwohnungsmarkt, als es der Wegfall von Plätzen durch aufgegebene Objekte oder die Containeran _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-26 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen - 2021-09-02 · Integrationsrat · ungeändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-09-20 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-08-26 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 26.08.2021 7.6 Kapazitätsplanung und -sicherung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen ungeändert beschlossen 211256 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Empfehlung: Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis: 1. Die Verwaltung unternimmt alle geeigneten Maßnahmen, um die in Containerstandorten untergebrachten Menschen sobald wie möglich in höherwertigeren Wohnraum überzuleiten und die Containerunterbringung zu beenden. 2. Die bauordnungsrechtlichen Duldungen der Containeranlagen Otto- Hahn-Straße und Rheinweg sind gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Sonderplanungsregelungen nach § 246 Abs. 8 bis 13, 15 und 16 BauGB zu aktualisieren. 3. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die Anmietung von Wohnraum bei der VEBOWAG 4. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die zusätzliche Anmietung von Wohnungen und Häusern auf dem freien Wohnungsmarkt. 5. Die Verwaltung sucht Kooperationen mit der VE _Gekürzt (1778 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52872?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.40 Kapazitätsplanung und -sicherung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 211256 Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt Beschluss: Der Rat beschließt nachfolgende Maßnahmen zur Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten und nimmt die in der Begründung dargestellte Entwicklung zur Kenntnis: 1. Die Verwaltung unternimmt alle geeigneten Maßnahmen, um die in Containerstandorten untergebrachten Menschen sobald wie möglich in höherwertigeren Wohnraum überzuleiten und die Containerunterbringung zu beenden. 2. Die bauordnungsrechtlichen Duldungen der Containeranlagen Otto- Hahn-Straße und Rheinweg sind gemäß der Novellierung des Baugesetzbuches hinsichtlich der Sonderplanungsregelungen nach § 246 Abs. 8 bis 13, 15 und 16 BauGB zu aktualisieren. 3. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die Anmietung von Wohnraum bei der VEBOWAG 4. Die Verwaltung verfolgt nachdrücklich die zusätzliche Anmietung von Wohnungen und Häusern auf dem freien Wohnungsmarkt. 5. Die Verwaltung sucht Kooperationen mit de _Gekürzt (1735 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49910?offset=1200_