Originalquelle: ALLRIS-Original
211262 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der von den Aufstellungsbeschlüssen erfasste räumliche Bereich ist Teil des Bonner Zentrums, zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke, dem Markt sowie dem Bischofsplatz. Der erfasste Bereich tritt vorwiegend durch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe insbesondere in den Erdgeschosslagen in seinem städtebaulichen Bild in Erscheinung. Die Obergeschosse sind vorwiegend durch Wohnnutzungen geprägt. Die bestehenden Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 setzen für ihre Geltungsbereiche jeweils Kerngebiete fest, die sich durch eine hohe bauliche Dichte definieren. Die Bebauung stellt sich als durchgehend geschlossen dar. Die gesamten Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind gänzlich versiegelt. Die Geschossigkeit ist heterogen; entlang der Straßen bzw. Plätze sind vorwiegend drei- bis fünfgeschossige Gebäude anzufinden, in den Blockinnenbereichen vorwiegend ein- bis dreigeschossige. Das städtebauliche Bild wird in diesem Bereich durch das angrenzende Bonner Münster, das prominente Gebäude des Galeria (Kaufhof) und diverse Gründerzeitbauten geprägt. Vereinzelt sind Gebäude in Fachwerkbauweise vorzufinde
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.26 Aufstellung des Textbebauungsplans Nr. 6622-2 und Aufstellung zu Änderungen der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ungeändert beschlossen
211262
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung:
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.24 Aufstellung des Textbebauungsplans Nr. 6622-2 und Aufstellung zu Änderungen der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ungeändert beschlossen
211262
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hof, der Fürstenstraße, der Remigiusstraße/Marktbrücke, dem Markt und dem Bischofsplatz ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Kaufhof“ für ein Gebiet zwischen der Remigiusstraße, dem Münsterplatz, Dreieck und der Acherstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Gebiet zwischen der Straße Am Hof, dem Martinsplatz, dem Münsterplatz, der Remigiusstraße und der Fürstenstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
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