Originalquelle: ALLRIS-Original
211296 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 Ziffer 1 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR obliegt dem Verwaltungsrat die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgaben gebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates.
Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR hat am 30.04.2021 zur Organisation der Sperrmüllsammlung ab 2022 Folgendes beschlossen:
Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung einer zusätzlichen Gebühr nach Terminvereinbarung angeboten. Die Terminvereinbarung soll hierbei so einfach wie möglich erfolgen können, auch ohne Angabe der exakt abzuholenden Gegenstände.
Dabei ist die Sammlung zu einer schonenden Sperrmüllabfuhr weiterzuentwickeln, die den Anforderungen des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.28 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen
211296
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss:
Verwaltungsrates der bonnorange AöR aus seiner Sitzung vom 30.04.2021 zur Organisation der Sperrmüllsammlung ab 2022.
erforderliche Satzungsänderung entsprechend dem vorgelegten Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn (Abfallsatzung) zu beschließen.
der Satzung in der beschlossenen Fassung zu veranlassen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021
6.10 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211296 ohne Votum
211296-01 DA
Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung aufgenommen und ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, zur Präzisierung der Abfall-Satzung folgendes zu beschliessen:
"§ 15 (3) der Abfallsatzung wird wie folgt geändert:
(3) Sperrmüll wird grundsätzlich 3 Mal jährlich eingesammelt und abgefahren. Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner bekannt gegeben. Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung einer zusätzlichen Gebühr auf Anforderung des Anschlussberechtigten und jedes anderen Abfallbesitzers nach Terminvereinbarung angeboten."
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
6.16 7. Satzung zur Änderung der Satzung der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) über die Entsorgung von Abfällen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn BBB-Dringlichkeitsantrag zur Vorlage 211296 abgelehnt
211296-01 DA
Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP und Stv. Fahrenholtz -parteilos- bei Eh. Stv. Poppe-Reiners -RheinGrün- und Stv. Grenz -SPD-
Beschluss: Der Dringlichkeitsantrag wird abgelehnt.
Der vorgelegte Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Inhalt: Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, zur Präzisierung der Abfall-Satzung folgendes zu beschliessen:
"§ 15 (3) der Abfallsatzung wird wie folgt geändert:
(3) Sperrmüll wird grundsätzlich 3 Mal jährlich eingesammelt und abgefahren. Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner bekannt gegeben. Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung einer zusätzlichen Gebühr auf Anforderung des Anschlussberechtigten und jedes anderen Abfallbesitzers nach Terminvereinbarung angeboten."
An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Ach
_Gekürzt (1325 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51431?offset=1200_
Sachverhalt
Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen,
zur Präzisierung der
Abfall-Satzung folgendes zu beschliessen:
"§ 15 (3) der Abfallsatzung wird wie folgt geändert:
(3) Sperrmüll wird grundsätzlich 3 Mal jährlich eingesammelt und abgefahren. Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner bekannt gegeben. Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung einer zusätzlichen Gebühr
__auf Anforderung des Anschlussberechtigten und jedes anderen Abfallbesitzers__
nach Terminvereinbarung angeboten."
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsrat der bonnorange AöR wird angewiesen, zur Präzisierung der Abfall-Satzung folgendes zu beschliessen:
"§ 15 (3) der Abfallsatzung wird wie folgt geändert:
(3) Sperrmüll wird grundsätzlich 3 Mal jährlich eingesammelt und abgefahren. Die jeweiligen Abfuhrtermine für Sperrmüll werden jährlich im Abfallplaner bekannt gegeben. Eine weitere Sperrmüllabfuhr im Jahr wird ohne Erhebung einer zusätzlichen Gebühr __auf Anforderung des Anschlussberechtigten und jedes anderen Abfallbesitzers__ nach Terminvereinbarung angeboten."
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Laut Pressemitteilung der Oberbürgermeisterin vom 12.11.2021 erfolgt die Vergabe des flexiblen 4. Sperrmülltermins ab dem 01.01.2022 nur an Hauseigentümer oder –verwaltungen. Dies entspricht nicht der Weisung des Rates der Stadt Bonn an die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der bonnorange. Eine Korrektur vor Inkrafttreten der neuen Satzungsänderung ist nur noch in der Ratssitzung am 09.12.2021 möglich. erfolgt mündlich.