Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002095) # Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn 211358 · 2021-09-23 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vorhabenträgerin beabsichtigten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung wird (ggf. online) durchgeführt. 2. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerb für den Gesamtplanungsraum mit mind. acht teilnehmenden Planungsbüro wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. 4. Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der geplanten sozialen Infrastruktur wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. ## Beschlussvorschlag 1. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vorhabenträgerin beabsichtigten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung wird (ggf. online) durchgeführt. 2. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerb für den Gesamtplanungsraum mit mind. acht teilnehmenden Planungsbüro wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. 4. Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten und der geplanten sozialen Infrastruktur wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. ## Begründung __Anlass__ Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsmangels wurde das für den Wettbewerb vorgesehene Gesamtgebiet im Zuge der Wohnbaulandaktivierung als potenzielle Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung identifiziert (DS-Nr. [__190349__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=689) ). Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Eigentümerin, das Gesamtgebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung mit entsprechender sozialer Infrastruktur (Kita) zuzuführen. Hierzu bedarf es in Teilen einer Änderung des bestehenden Planungsrechts, sodass die BImA eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte beantragt hat. __Beschreibung des Plangebiets (Plangebiet Wettbewerb sowie Plangebiet vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6523-2)__ Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 umfasst die bundeseigenen Flurstücke 1420, 1423 und 1424 in der Gemarkung Bonn, Flur 10 sowie ein Teilbereich des städtischen Flurstücks 1592. Angrenzend an die genannten Flurstücke befinden sich _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-09-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2021-10-28 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn — — Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.10.2021 8.3 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen 211358 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Bzv. Fahrenholtz Ergebnis der Anhörung: 1. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vorhabenträgerin beabsichtigten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung wird (ggf. online) durchgeführt. 2. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerb für den Gesamtplanungsraum mit mind. acht teilnehmenden Planungsbüro wird die Grundlage für _Gekürzt (1762 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:97630?offset=1200_ ### 2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021 7.8 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen 211358 Abstimmungsergebnis: wie Ausschuss für Klima und Lokale Agenda mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen Empfehlung: 1. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vorhabenträgerin beabsichtigten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung wird (ggf. online) durchgeführt. 2. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerb für den Gesamtplanungsraum mit mind. acht _Gekürzt (1972 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48577?offset=1200_ ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.7 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk Bonn geändert beschlossen 211358 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (23.09), BV Bonn (05.10) und Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (07.10), Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enth. Stv. Fahrenholtz -parteilos- Beschluss: 1. Der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Vorhabenträgerin beabsichtigten Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7224-6 in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6523-2 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Errichtung von Wohngebäuden mit Kindertagesstätte wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB mit Beteiligungsveranstaltung wird (ggf. online) durchgeführt. 2. Die Verwaltung verfolgt mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6523-2 das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 3. Der von der Vorhabenträgerin zugesagte städtebaul _Gekürzt (1894 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54084?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211358-01 AA Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden und Kindertagesstätte im Bereich Arminiusstraße/Gallierweg, Ortsteil Castell, Stadtbezirk BonnAntrag zur Vorlage 211358 {#nv-2002915} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Die Gebäude sind mindestens im KFW 40 Standard zu errichten. Außerdem ist ein größtmöglicher Erhalt des Baumbestandes in der Planung der Gebäude, der Tiefgarage und in der Baustellenzufahrt vorzusehen.