Originalquelle: ALLRIS-Original
211371 · 2021-09-15 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 31.03.2021 vorgelegt.
Im Berichtszeitraum wurden im Vergleich zu den Vorjahren folgende Auslastungsgrade in den stationären Einrichtungen erreicht:
Auslastungsgrad | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 1. Quartal 2021 Haus Elisabeth | 93, 4% | 93, 0% | 95, 9% | 94, 1% | 86, 2 St. Albertus-Magnus-Haus | 98, 0% | 96, 7% | 99, 2% | 98, 2% | 97, 9 Wilhelmine-Lübke-Haus | 91, 6% | 87, 4% | 97, 3% | 96, 4% | 92, 1 Durchschnitt | 93, 9% | 92, 0% | 97, 3% | 96, 1% | 91, 7
Die Auslastung war sowohl im Haus Elisabeth als auch im Wilhelmine-Lübke-Haus pandemiebedingt im ersten Quartal 2021 rückläufig. Neben den daraus folgenden Einnahmeausfällen sind in allen Einrichtungen andererseits erhebliche zusätzliche Sachkosten für Schutzmaterialien, wie Handschuhe, Masken und dergleichen entstanden. In den stationären Einrichtungen sind zusätzlich Mehraufwendungen ei
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021
9.5 Seniorenzentren Controllingbericht für das 1. Quartal 2021 zur Kenntnis genommen
211371
Seite 1 von 1