Originalquelle: ALLRIS-Original
211381 · 2021-09-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)__
2,5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW
0,5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz
__Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“:__
3,0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)
__Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“:__
2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c TVöD zur Einbürgerung mit Schwerpunkt Zielgruppe Flüchtlinge, die im Umfang von insgesamt 1,5 VZÄ besetzt werden und
1 Stelle A 9 LBesG NRW/ E 9a TVöD zur aufenthaltsrechtlichen Perspektivklärung für Langzeitgeduldete, die im Umfang von 0,75 VZÄ besetzt wird.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
1. Die Stadt Bonn beteiligt sich auf der Grundlage des beigefügten Konzeptes ab 01.01.2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW.
2. Der Einrichtung folgender befristeter Stellen zur Umsetzung des Programms wird für die Dauer der Förderperiode bis 31.12.2022 gemäß der Richtlinie vom 25.11.2020 zugestimmt:
__Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)__
2, 5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW
0, 5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz
__Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“: __
3, 0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)
__Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“: __
2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c TVöD zur Einbürgerung mit Schwerpunkt Zielgruppe Flüchtlinge, die im Umfang von insgesamt 1, 5 VZÄ besetzt werden und
1 Stelle A 9 LBesG NRW/ E 9a TVöD zur aufenthaltsrechtlichen Perspektivklärung für Langzeitgeduldete, die im Umfang von 0, 75 VZÄ besetzt wird.
3. Die stelle
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Mit dem neuen Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (siehe DS __210410__ ) soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen gefördert und ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen verschiedenen und innerhalb einzelner Behörden erreicht und Bedarfe schneller erfasst werden. Hintergrund sind die Verzögerungen, Hürden und Lücken, die an den Schnittstellen verschiedener gesetzlicher und anderer Zuständigkeiten entstehen und den Integrationsprozess erschweren, verzögern oder zum Stillstand bringen können. Diese seit längerem bestehende Problematik ist durch die Flüchtlingsaufnahme ab 2014/2015 besonders sichtbar geworden. Auch in Bonn wurde sie in Koordinierungsrunden und Veranstaltungen mit den verschiedensten Akteuren immer wieder bearbeitet und nach Lösungen gesucht. Erforderlich ist jedoch eine langfristige und strukturelle Herangehensweise, die das MKFFI NRW mit dem Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ entwickelt hat, um mit lückenlosen Übergängen und passenden Angeboten die Integrationsprozesse der ge
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 23.09.2021
6.1 Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ ungeändert beschlossen
211381
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung BBB
Beschluss:
ab 01.01.2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW.
wird für die Dauer der Förderperiode bis 31.12.2022 gemäß der Richtlinie vom 25.11.2020 zugestimmt: Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum) 2,5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW 0,5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz
Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“: 3,0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)
Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“: 2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c
_Gekürzt (2964 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:67912?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.26 Beteiligung der Stadt Bonn am NRW-Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ ungeändert beschlossen
211381
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
ab 01.01.2022 am Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes NRW.
wird für die Dauer der Förderperiode bis 31.12.2022 gemäß der Richtlinie vom 25.11.2020 zugestimmt: Für den Baustein 1 „Strategischer Overhead, Koordinierende Stelle“ in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum) 2,5 Stellen E 11 TVöD / ggfs. A 12 LBesG NRW 0,5 Stelle E 10 TVöD / A 11 LBesG NRW Verwaltungsassistenz
Für den Baustein 2 „Rechtskreisübergreifendes Case Management“: 3,0 Stellen der Wertigkeit S 11b TVöD in der Stabsstelle Integration (incl. Kommunales Integrationszentrum)
Für den Baustein 3 „Zusätzliche Personalstellen bei der Ausländerbehörde“ in der Abteilung 33-6 „Ausländeramt“: 2 Stellen A 10 LBesG NRW/E9c TVöD zur Einbürgerung mit Schwerpunkt Zielgru
_Gekürzt (2870 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54118?offset=1200_