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Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung

211391 · 2021-09-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

(Vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 23.09.2021)

Die Aussage zur Substratstärke bei extensiver Dachbegrünung wird in der Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung (

__DS 210589__

) von „mind. 12cm Substratstärke“ auf „min. 5cm besser aber eine höhere Substratauflage“ abgeändert.

Beschlussvorschlag

(Vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 23.09.2021)

Die Aussage zur Substratstärke bei extensiver Dachbegrünung wird in der Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung ( __DS 210589__ ) von „mind. 12cm Substratstärke“ auf „min. 5cm besser aber eine höhere Substratauflage“ abgeändert.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Absicht der Verwaltung ist es die Mindestanforderung der Substratdicke in der geltenden Richtlinie zeitnah von 12cm auf 5cm anzupassen, damit auch Maßnahmen an Bestandsdächern mit geringerer statischer Tragfähigkeit gefördert werden können. Eine Verzögerung würde bis zur Beschlussfassung dazu führen, dass weitere Förderanträge zunächst abgelehnt werden müssen. Hieraus ergibt sich neben einer voraussichtlich nicht optimalen Ausschöpfung der durch das Land zur Weiterleitung bewilligten Fördermittel (150.000€ in 2021 + 150.000€ in 2022) zudem ein personeller Mehraufwand für die Verwaltung durch die erneute Bearbeitung von zunächst abgelehnten Anträgen.

Der Rat der Stadt Bonn beschloss am 06.05.2021 die Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung ( __DS 210589__ ). Die Erfahrung der ersten Monate zeigt jedoch, dass eine dort formulierte Bestimmung zur geforderten Mindestsubstratdicke angepasst werden sollte.

Zur Erstellung der Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung orientierte sich die Verwaltung an wissenschaftlichen Erkenntnissen, Expertenmeinungen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.47 Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

211391

Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Beschluss:

(Vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 23.09.2021)

Die Aussage zur Substratstärke bei extensiver Dachbegrünung wird in der Richtlinie zum Förderprogramm Gebäudebegrünung (DS 210589) von „mind. 12cm Substratstärke“ auf „min. 5cm besser aber eine höhere Substratauflage“ abgeändert.

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