Originalquelle: ALLRIS-Original

Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2021/2022

211418 · 2021-08-31 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Carl J. Bachem, Eva Hüttenhain, Prof. Dr. Heijo Klein, Carola Nathan

Sachverhalt

Angesichts der Bedeutung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in unserer besonders denkmalträchtigen Stadt sind solcherlei Basisinformationen für die Fachdiskussion, aber auch für den öffentlichen Diskurs von Bedeutung.

Beschlussvorschlag

  1. Welche Mittel für welche

1.1. Sanierungsmaßnahmen

1.2. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in dem vom Stadtrat am 24. Juni 2021 beschlossenen Haushalt 2021/2022 enthalten?

  1. Welche Mittel für welche

2.1 Sanierungsmaßnahmen

2.2 Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in der vom Stadtrat am 24. Juni 2021 beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung 2021 - 2025 enthalten?

  1. Welche Förderanträge sind bei überregionalen Einrichtungen, wie etwa Land, Landschaftsverband, für die Jahre 2021 und 2022 gestellt?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211418-01 ST Denkmalschutz und Denkmalpflege in Bonn. Finanzmittel für Maßnahmen 2021/2022

Stellungnahme der Verwaltung

Anfang 2022 wurde im SGB die neue Facility Management Software in Betrieb genommen, deren Funktionsumfang eine optimierte Datenauswertung aller Vorgänge ermöglicht. Aktuell werden die Objekte, deren Budgetverantwortung beim SGB liegt, als auch diejenigen, die das SGB in Amtshilfe für andere Fachämter betreut, in Bezug auf die Kennzeichnung des Denkmalstatus überprüft und verifiziert. Im Ergebnis ist es dem SGB daher zurzeit noch nicht möglich, die benötigten Daten zur Beantwortung der Großen Anfrage belastbar zusammenzustellen, da die Auswertung mit der noch andauernden Implementierung innerhalb der CAFM-Software zusammenhängt. Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 bittet das SGB daher noch zu vertagen, bis die Datenanlage abgeschlossen ist.

Die Beantwortung der Frage 3 kann unabhängig davon wie folgt beantwortet werden:

__Denkmalschutz-Fördermittel für Projekte mit Beteiligung des SGB: __

103.575 € Denkmalförderprogramm Land NRW (zugesagt)

15.000, 00 € Denkmalförderprogramm Land NRW (zugesagt)

15.000, 00 € Deutsche

_Gekürzt._