Originalquelle: ALLRIS-Original
211504 · 2021-09-09 · Beschlussvorlage: Auftrag · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmung war eine Erstellung der Vorlage, die den Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz noch fristgerecht erreicht, nicht möglich. Die Einleitung des Vergabeverfahrens ist jedoch dringlich, da u.a. mit dem derzeitigen Bestandsfahrzeug Rettungsarbeiten bei Schadensereignissen in Verbindung mit den 2022 in Zulauf befindlichen Niederflur-Straßenbahnwagen ausgeschlossen und damit lageabhängig zeitaufwändiger und unsicherer werden.
Die vom Rat beschlossene aktuelle Fassung des Brandschutzbedarfsplans der Bundesstadt Bonn (DS-Nr. 1811905) weist zur Aufgabenerfüllung im Bereich der schweren technischen Hilfeleistung einen Feuerwehrkran mit ausreichenden Leistungsdaten aus. Als Ergebnis der Beratung zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans in den politischen Gremien wurde die Verwaltung hierbei beauftragt, bei Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges die Notwendigkeit inhaltlich näher zu betrachten. Nach entsprechender Prüfung ist festzustellen, dass das vorgehaltene Fahrzeug, Baujahr 1992, die geforderten Leistungsdaten bei Weitem nicht erfüllen kann und daher kurzfristig eine Ersatzbes
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vom 09.09.2021
4.4 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe vertagt
211504
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung der Hilfsorganisationen
Beschluss:
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung eines Feuerwehrkrans nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 und eines zugehörigen Abrollbehälters nach DIN 14505 für Feuerwehr und Rettungsdienst wird zugestimmt.
und eines zugehörigen Abrollbehälters in Höhe von 1.500.000 € werden bei der Finanzstelle 537002192000 im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig bereitgestellt. Die investive Deckung erfolgt über den Investitionskostenzuschuss an das SGB (Finanzstelle 5201001291000; Finanzposition 78.6500).
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021
6.3 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe ohne Votum - mit Maßgabe
211504
Abstimmungsergebnis: Einstimmig (bei Nichtanwesenheit BBB) mit Maßgabe ohne Votum in den Rat verwiesen
Die Vorlage wird mit der folgenden Maßgabe in den Rat verwiesen: Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Ratssitzung zu prüfen und in Form einer Stellungnahme zu berichten, ob der Kauf eines gebrauchten Krans wirtschaftlicher wäre als ein Neukauf und sich ggf. zusätzliche Personalkosten durch den Betrieb eines größeren Krans ergeben.
Der Beschlussvorschlag lautet:
der Bundesstadt Bonn zur Lieferung eines Feuerwehrkrans nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 und eines zugehörigen Abrollbehälters nach DIN 14505 für Feuerwehr und Rettungsdienst wird zugestimmt.
und eines zugehörigen Abrollbehälters in Höhe von 1.50
_Gekürzt (1457 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64736?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
5.27 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe geändert beschlossen
211504
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-04, einstimmig
Beschluss:
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung eines Feuerwehrkrans nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 und eines zugehörigen Abrollbehälters nach DIN 14505 für Feuerwehr und Rettungsdienst wird zugestimmt.
und eines zugehörigen Abrollbehälters in Höhe von 1.500.000 € werden bei der Finanzstelle 537002192000 im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig bereitgestellt. Die investive Deckung erfolgt über den Investitionskostenzuschuss an das SGB (Finanzstelle 5201001291000; Finanzposition 78.6500).
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Sachverhalt
In der Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wurde zur Beschlussvorlage DS 211504 - Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung eines Feuerwehrkrans und eines Abrollbehälters sowie Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe - eine ausführlichere Darstellung und Erläuterung des Sachverhaltes in schriftlicher Form angefordert. Diese erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme.
Ergänzende Stellungnahme
Einleitung
Die Feuerwehr Bonn betreibt seit vielen Jahrzehnten einen Feuerwehrkran. Das aktuelle Fahrzeug ist technisch überaltert, entspricht nicht mehr den Leistungsanforderungen und muss durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Gemäß aktuellem Brandschutzbedarfsplan (Stand 2018, DS 1811905) war diese Beschaffung für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Maßnahme muss aus zwei Gründen vorgezogen werden. Zum einen hat sich die mangelnde Leistungsfähigkeit bei einem Baustellenunfall am 27.04.2021 gezeigt. Die Menschenrettung von zwei eingeklemmten Personen war mit dem aktuellen Feuerwehrkran nicht möglich, ein gewerblicher Kran stand nicht in der benötigten Zeit zur Verfügung. Zum anderen läuft bereits die Neubeschaffung von Niede
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
es in schriftlicher Form angefordert. Diese erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme.
Ergänzende Stellungnahme
Einleitung
Die Feuerwehr Bonn betreibt seit vielen Jahrzehnten einen Feuerwehrkran. Das aktuelle Fahrzeug ist technisch überaltert, entspricht nicht mehr den Leistungsanforderungen und muss durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Gemäß aktuellem Brandschutzbedarfsplan (Stand 2018, DS 1811905) war diese Beschaffung für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Maßnahme muss aus zwei Gründen vorgezogen werden. Zum einen hat sich die mangelnde Leistungsfähigkeit bei einem Baustellenunfall am 27.04.2021 gezeigt. Die Menschenrettung von zwei eingeklemmten Personen war mit dem aktuellen Feuerwehrkran nicht möglich, ein gewerblicher Kran stand nicht in der benötigten Zeit zur Verfügung. Zum anderen läuft bereits die Neubeschaffung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen durch die Stadtwerke Bonn. Diese können mit dem aktuell vorhandenen Fahrzeug nicht angehoben werden. Mit der Auslieferung der ersten Fahrzeuge dieses Typs wird ab Mitte nächsten Jahres gerechnet. Für die Beschaffungsmaßnahme des neuen Feuerwehrkrans muss mit etwa einem Jahr gerechnet werden.
Im Folge
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 23.09.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Vergabe die Besetzung des Feuerwehrkrans mit Einsatzkräften kurz ergänzend darstellt. Dies erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme.
Ergänzende Stellungnahme
Die Besetzung des Feuerwehrkrans erfolgt grundsätzlich aus dem Sonderfahrzeugpool der Feuer- und Rettungswache 1 am Lievelingsweg. Dieser Pool besteht ständig aus vier Mitarbeitenden, die je nach Bedarf unterschiedliche Fahrzeuge besetzen. Da es sich – mit Ausnahme eines Rettungswagens des Spitzenbedarfs – hierbei um Fahrzeuge handelt, die relativ geringe Einsatzzahlen zu verzeichnen haben, erscheint es auch weiterhin verhältnismäßig und vertretbar, deren Besatzungen in einem gemeinsamen Pool zusammenzufassen.
Bei einem Einsatz der Rüsteinheit im Rahmen größerer technischer Hilfeleistungen sind zur Besetzung der zugehörigen Einsatzmittel fallweise auch mehr Einsatzkräfte erforderlich, als im Sonderfahrzeugpool vorgehalten werden. Insgesamt werden nach Abschluss der aktuell laufenden und nun
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat die Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 23.09.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Vergabe die Besetzung des Feuerwehrkrans mit Einsatzkräften kurz ergänzend darstellt. Dies erfolgt hiermit in Form einer ergänzenden Stellungnahme.
Ergänzende Stellungnahme
Die Besetzung des Feuerwehrkrans erfolgt grundsätzlich aus dem Sonderfahrzeugpool der Feuer- und Rettungswache 1 am Lievelingsweg. Dieser Pool besteht ständig aus vier Mitarbeitenden, die je nach Bedarf unterschiedliche Fahrzeuge besetzen. Da es sich – mit Ausnahme eines Rettungswagens des Spitzenbedarfs – hierbei um Fahrzeuge handelt, die relativ geringe Einsatzzahlen zu verzeichnen haben, erscheint es auch weiterhin verhältnismäßig und vertretbar, deren Besatzungen in einem gemeinsamen Pool zusammenzufassen.
Bei einem Einsatz der Rüsteinheit im Rahmen größerer technischer Hilfeleistungen sind zur Besetzung der zugehörigen Einsatzmittel fallweise auch mehr Einsatzkräfte erforderlich, als im Sonderfahrzeugpool vorgehalten werden. Insgesamt werden nach Abschluss der aktuell laufenden und nun
_Gekürzt._
Sachverhalt
Im Brandschutzbedarfsplan der Bundesstadt Bonn von 2018 ist für die Stadt ein Feuerwehrkran vorgesehen, der die Möglichkeiten des aktuellen Spezialgerätes übersteigt. Daher soll die Vergabeeinleitung für ein entsprechendes Gerät erfolgen. Anstelle des von der Verwaltung in einer Stellungnahme zur Vorlage (DS 211504-01 ST) spezifizierten Geräts, "einen für die Aufgaben der Feuerwehr konzipierten Mobilkran der Leistungsklasse 70 t", soll ein geeigneter Kranwagen, mindestens der Leistungsklasse 50 t, angeschafft werden. Wenn möglich in einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Stadt Köln, die ebenfalls plant solche Kranwagen auszuschreiben.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung eines Kranwagens für die Feuerwehr, der für Rettungseinsätze geeignet ist und über eine Maximaltraglast von mindestens 50t verfügt, wird unter den folgenden Voraussetzungen zugestimmt.