Originalquelle: ALLRIS-Original

Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS-Organisationen auf Umweltspuren

211513 · 2021-09-16 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Torben Leskien Jürgen Wehlus Christian Gold

Sachverhalt

Auch wenn die Antragsteller Umweltspuren an vielen Orten als nicht zielführend und problematisch ansehen, sollten Umweltspuren wenigstens optimal genutzt werden.

Gerade Fahrzeuge des Rettungsdienstes (Rettungswagen/Krankentransportwagen) sind oftmals auch mit Patienten an Bord ohne Sonderrechte unterwegs. Trotzdem ist ein schneller Transport sowohl auf Rücksicht des Patienten, wie auch auf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sinnvoll.

Auch auf Rückfahren zu den Wachen/Standorten wird kein Gebrauch von Sonderrechten gemacht. Eine zügige Rückfahrt ist erstrebenswert, damit Fahrzeuge und Besatzung möglichst frühzeitig wieder einsatzbereit sind.

Daher wäre eine Benutzung der Umweltspur für BOS-Organisationen von Vorteil.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe (BOS-Organisationen) außerhalb ihrer Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht/Martinshorn), die Sonderspuren in Bonn ebenfalls befahren zu dürfen.

Sollte eine Möglichkeit gefunden werden, ist eine Umsetzung vorzunehmen.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

6.10 Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS- Organisationen auf Umweltspuren bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen

211513

Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt

Beschluss:

Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe (BOS-Organisationen) außerhalb ihrer Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht/Martinshorn), die Sonderspuren in Bonn ebenfalls befahren zu dürfen.

Sollte eine Möglichkeit gefunden werden, ist eine Umsetzung vorzunehmen.

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2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

6.8 Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS- Organisationen auf Umweltspuren wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

211513

Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt:

Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe (BOS-Organisationen) außerhalb ihrer Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht/Martinshorn), die Sonderspuren in Bonn ebenfalls befahren zu dürfen.

Sollte eine Möglichkeit gefunden werden, ist eine Umsetzung vorzunehmen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211513-01 ST Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS-Organisationen auf Umweltspuren

Stellungnahme der Verwaltung

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung gibt es hierfür keine Zusatzbeschilderung in der StVO. Hier ist lediglich der Zusatz „Einsatzfahrzeuge frei“ vorhanden. Fraglich ist allerdings, ob das Anbringen weiterer Zusatzzeichen nicht den Zweck der Spur unterläuft. Bei Sonderfahrten darf der Streifen ohnehin mitbenutzt werden.

211513-02 AA CDU-Änderungsantrag: Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS-Organisationen auf UmweltspurenAntrag zur Vorlage 211513

Sachverhalt

Auch wenn die Antragsteller Umweltspuren an vielen Orten als nicht zielführend und problematisch ansehen, sollten Umweltspuren wenigstens optimal genutzt werden.

Gerade Fahrzeuge des Rettungsdienstes (Rettungswagen/Krankentransportwagen) sind oftmals auch mit Patienten an Bord ohne Sonderrechte unterwegs. Trotzdem ist ein schneller Transport sowohl auf Rücksicht des Patienten, wie auch auf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sinnvoll.

Auch auf Rückfahren zu den Wachen/Standorten wird kein Gebrauch von Sonderrechten gemacht. Eine zügige Rückfahrt ist erstrebenswert, damit Fahrzeuge und Besatzung möglichst frühzeitig wieder einsatzbereit sind.

Daher ist eine Benutzung der Umweltspur für Einsatzfahrzeuge von Vorteil.

Beschlussvorschlag

Umweltspuren auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn sind mit dem Zusatz „Einsatzfahrzeuge frei“ zu beschildern.