Originalquelle: ALLRIS-Original
211513 · 2021-09-16 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Torben Leskien Jürgen Wehlus Christian Gold
Auch wenn die Antragsteller Umweltspuren an vielen Orten als nicht zielführend und problematisch ansehen, sollten Umweltspuren wenigstens optimal genutzt werden.
Gerade Fahrzeuge des Rettungsdienstes (Rettungswagen/Krankentransportwagen) sind oftmals auch mit Patienten an Bord ohne Sonderrechte unterwegs. Trotzdem ist ein schneller Transport sowohl auf Rücksicht des Patienten, wie auch auf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sinnvoll.
Auch auf Rückfahren zu den Wachen/Standorten wird kein Gebrauch von Sonderrechten gemacht. Eine zügige Rückfahrt ist erstrebenswert, damit Fahrzeuge und Besatzung möglichst frühzeitig wieder einsatzbereit sind.
Daher wäre eine Benutzung der Umweltspur für BOS-Organisationen von Vorteil.
Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe (BOS-Organisationen) außerhalb ihrer Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht/Martinshorn), die Sonderspuren in Bonn ebenfalls befahren zu dürfen.
Sollte eine Möglichkeit gefunden werden, ist eine Umsetzung vorzunehmen.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
6.10 Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS- Organisationen auf Umweltspuren bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
211513
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Beschluss:
Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe (BOS-Organisationen) außerhalb ihrer Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht/Martinshorn), die Sonderspuren in Bonn ebenfalls befahren zu dürfen.
Sollte eine Möglichkeit gefunden werden, ist eine Umsetzung vorzunehmen.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
6.8 Ausnahmen für Fahrzeuge von BOS- Organisationen auf Umweltspuren wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
211513
Abstimmungsergebnis: wegen Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Der nicht behandelte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe (BOS-Organisationen) außerhalb ihrer Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht/Martinshorn), die Sonderspuren in Bonn ebenfalls befahren zu dürfen.
Sollte eine Möglichkeit gefunden werden, ist eine Umsetzung vorzunehmen.
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Stellungnahme der Verwaltung
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung gibt es hierfür keine Zusatzbeschilderung in der StVO. Hier ist lediglich der Zusatz „Einsatzfahrzeuge frei“ vorhanden. Fraglich ist allerdings, ob das Anbringen weiterer Zusatzzeichen nicht den Zweck der Spur unterläuft. Bei Sonderfahrten darf der Streifen ohnehin mitbenutzt werden.
Sachverhalt
Auch wenn die Antragsteller Umweltspuren an vielen Orten als nicht zielführend und problematisch ansehen, sollten Umweltspuren wenigstens optimal genutzt werden.
Gerade Fahrzeuge des Rettungsdienstes (Rettungswagen/Krankentransportwagen) sind oftmals auch mit Patienten an Bord ohne Sonderrechte unterwegs. Trotzdem ist ein schneller Transport sowohl auf Rücksicht des Patienten, wie auch auf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sinnvoll.
Auch auf Rückfahren zu den Wachen/Standorten wird kein Gebrauch von Sonderrechten gemacht. Eine zügige Rückfahrt ist erstrebenswert, damit Fahrzeuge und Besatzung möglichst frühzeitig wieder einsatzbereit sind.
Daher ist eine Benutzung der Umweltspur für Einsatzfahrzeuge von Vorteil.
Beschlussvorschlag
Umweltspuren auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn sind mit dem Zusatz „Einsatzfahrzeuge frei“ zu beschildern.