Originalquelle: ALLRIS-Original
211522 · 2021-09-15 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.06.2021 vorgelegt.
Im Berichtszeitraum wurden im Vergleich zu den Vorjahren folgende Auslastungsgrade in den stationären Einrichtungen erreicht:
Auslastungsgrad | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 1. Halbjahr 2021 Haus Elisabeth | 93, 4% | 93, 0% | 95, 9% | 94, 1% | 89, 0 St. Albertus-Magnus-Haus | 98, 0% | 96, 7% | 99, 2% | 98, 2% | 98, 3 Wilhelmine-Lübke-Haus | 91, 6% | 87, 4% | 97, 3% | 96, 4% | 94, 5 Durchschnitt | 93, 9% | 92, 0% | 97, 3% | 96, 1% | 93, 4
Seit Jahresbeginn steigt die Auslastung der Einrichtungen kontinuierlich an und hat im Monat Juni 2021 wieder einen guten durchschnittlichen Wert von 96, 8 % erreicht.
Neben den pandemiebedingten Einnahmeausfällen sind in allen Einrichtungen andererseits erhebliche zusätzliche Sachkosten für Schutzmaterialien, wie Handschuhe, Masken und dergleichen entstanden. Zudem sind in den stationä
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021
9.4 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn - Controlling 2. Quartal 2021 zur Kenntnis genommen
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