Originalquelle: ALLRIS-Original

Bonner Weihnachtsmarkt 2021

211524 · 2021-09-16 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: MdL Guido Déus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Die aktuelle Coronaschutzverordnung erlaubt wieder die Durchführung von Weihnachtsmärkten. Daher sollten wir im Interesse der Schausteller/innen, aber auch im Hinblick auf den Bonner Einzelhandel, alles in Bewegung setzen, damit ein Weihnachtsmarkt realisiert werden kann. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag für die Bezirksvertretung Bonn am 24.08.2021 wurde leider einfach abgelehnt, ohne sich mit der Thematik inhaltlich auseinanderzusetzen. Das halten wir seitens der Politik gegenüber Schaustellerei und Einzelhandel für das falsche Signal. Wir bitten daher die Oberbürgermeisterin die aufgeführten Fragen zu beantworten.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sind seitens der Stadtverwaltung die Voraussetzungen geschaffen worden, dass der Bonner Weihnachtsmarkt 2021 stattfinden kann?
  1. Ist ein Konzept (ggf. Alternativszenarien) erarbeitet worden, welches den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherstellen kann?
  1. Wurden die für eine Konzeptumsetzung unter Coronabedingungen notwendigen Modalitäten zuvor mit der Landesregierung NRW abgestimmt?
  1. Wie erfolgt die Sicherstellung der 3G-Regelung während der Veranstaltung?
  1. Wurden schon Verträge geschlossen und versendet?

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

1.4 Bonner Weihnachtsmarkt 2021 zur Kenntnis genommen

211524

Beschluss:

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sind seitens der Stadtverwaltung die Voraussetzungen geschaffen

worden, dass der Bonner Weihnachtsmarkt 2021 stattfinden kann?

  1. Ist ein Konzept (ggf. Alternativszenarien) erarbeitet worden, welches

den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherstellen kann?

  1. Wurden die für eine Konzeptumsetzung unter Coronabedingungen

notwendigen Modalitäten zuvor mit der Landesregierung NRW abgestimmt?

  1. Wie erfolgt die Sicherstellung der 3G-Regelung während der

Veranstaltung?  Sind Gespräche mit den Schaustellern/innen hinsichtlich der besonderen coronabedingten Herausforderungen geführt worden?

  1. Wurden schon Verträge geschlossen und versendet?

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211524-01 ST Bonner Weihnachtsmarkt 2021

Stellungnahme der Verwaltung

Zu der großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1:

Der Weihnachtsmarkt kann im Rahmen der geltenden Coronaschutzverordnung stattfinden.

Dynamische Veränderungen und Anpassungen können natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Zu 2:

Alternativszenarien wie z.B. eine Einzäunung des Weihnachtsmarktgeländes wurden geprüft, sind aber aus technischen und wegebezugstechnischen Gründen nicht möglich; auch eine Reduzierung der Standanzahl löst keine pandemischen Problemstellungen. Der Weihnachtsmarkt soll daher in dem von der Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Umfang stattfinden.

Zu 3:

Eine Abstimmung mit der Landesregierung oder dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist systemisch nicht vorgesehen.

Alle vorgesehenen Mechanismen der Coronaschutzverordnung und deren Anlagen werden genutzt und umgesetzt. Zudem wird ein Hygienekonzept erstellt.

Zu 4:

Gem. § 4 der Coronaschutzverordnung (Stand 02.09.2021) dürfen Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2 500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden bei dem Wert von 35 oder darüber, in dem jeweiligen Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch

_Gekürzt._