Originalquelle: ALLRIS-Original
211528 · 2021-09-16 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Frank Fremerey Dr. Dominik Maxein Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Die Volt-Fraktion will, gemeinsam mit der Koalition und einer möglichst breiten Mehrheit im Rat und in der Bevölkerung, die Schlagzahl beim barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Bonn deutlich erhöhen und, möglichst bis zum Ende der Ratsperiode, das Projekt "barrierefreie Haltestellen in Bonn" abschließen, um diesem unwürdigen Zustand für die Betroffenen abzuhelfen. Für eine qualifizierte Diskussion in Politik und Stadtgesellschaft über Kosten und Zeitabläufe brauchen wir die angefragten Informationen.
Barrierefreien Haltestellen
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
1.5 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen
211528
Beschluss:
Barrierefreien Haltestellen
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
ausgebaut?
ausgebaut?
barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?
Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 23.09.2021
1.1 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen
211528
Barrierefreien Haltestellen
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
ausgebaut?
ausgebaut?
barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?
Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021
1.1 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen
211528
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss: Die Große Anfrage und die Stellungnahme der Verwaltung wurden zur Kenntnis genommen.
Barrierefreien Haltestellen
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.
ausgebaut?
ausgebaut?
barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?
Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.
Seite 1 von
_Gekürzt (1201 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:99390?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022
12.2 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen
211528-02
Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 02.02.2022
12.4 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn vertagt
211528-02
Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.
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Stellungnahme der Verwaltung
In Bonn wird seit dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 prioritätsbezogen an der Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestellen im Stadtgebiet im Sinne des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gearbeitet.
Gemäß PBefG gilt: “Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.”
In diesem Zusammenhang hat die „Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW“ eine Definition mit Mindestanforderungen zur „Vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr“ veröffentlicht. Hierin enthalten sind u. a. Empfehlungen für zeitliche Priorisierungen, die wie folgt gefasst sind:
„Da die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit mit planerischem Vorlauf und teils erheblichen finanziellen Aufwendungen
_Gekürzt._