Originalquelle: ALLRIS-Original

Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn

211528 · 2021-09-16 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Frank Fremerey Dr. Dominik Maxein Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Die Volt-Fraktion will, gemeinsam mit der Koalition und einer möglichst breiten Mehrheit im Rat und in der Bevölkerung, die Schlagzahl beim barrierefreien Ausbau der Haltestellen in Bonn deutlich erhöhen und, möglichst bis zum Ende der Ratsperiode, das Projekt "barrierefreie Haltestellen in Bonn" abschließen, um diesem unwürdigen Zustand für die Betroffenen abzuhelfen. Für eine qualifizierte Diskussion in Politik und Stadtgesellschaft über Kosten und Zeitabläufe brauchen wir die angefragten Informationen.

Beschlussvorschlag

Barrierefreien Haltestellen

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.

  1. Wie viele Haltestellen sind in Bonn noch nicht barrierefrei ausgebaut?
  2. Wie viele Haltestellen wurden in Bonn bereits barrierefrei ausgebaut?
  3. Was würde es kosten, die noch fehlenden Haltestellen barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?
  4. Unseres Wissens gibt es eine Prioritätenliste, nach der die Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

1.5 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen

211528

Beschluss:

Barrierefreien Haltestellen

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.

  1. Wie viele Haltestellen sind in Bonn noch nicht barrierefrei

ausgebaut?

  1. Wie viele Haltestellen wurden in Bonn bereits barrierefrei

ausgebaut?

  1. Was würde es kosten, die noch fehlenden Haltestellen

barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?

  1. Unseres Wissens gibt es eine Prioritätenliste, nach der die

Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.

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2021-09-23 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 23.09.2021

1.1 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen

211528

Barrierefreien Haltestellen

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.

  1. Wie viele Haltestellen sind in Bonn noch nicht barrierefrei

ausgebaut?

  1. Wie viele Haltestellen wurden in Bonn bereits barrierefrei

ausgebaut?

  1. Was würde es kosten, die noch fehlenden Haltestellen

barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?

  1. Unseres Wissens gibt es eine Prioritätenliste, nach der die

Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.

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2021-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021

1.1 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen

211528

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss: Die Große Anfrage und die Stellungnahme der Verwaltung wurden zur Kenntnis genommen.

Barrierefreien Haltestellen

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (hier: § 8 Abs. 3) ist es das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei auszubauen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt voraus, dass Haltestellen von Stadt- und Straßenbahnen sowie Bussen zugänglich und nutzbar sind; das heißt, dass die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind.

  1. Wie viele Haltestellen sind in Bonn noch nicht barrierefrei

ausgebaut?

  1. Wie viele Haltestellen wurden in Bonn bereits barrierefrei

ausgebaut?

  1. Was würde es kosten, die noch fehlenden Haltestellen

barrierefrei auszubauen (insgesamt / pro Haltestelle)?

  1. Unseres Wissens gibt es eine Prioritätenliste, nach der die

Haltestellen abgearbeitet werden sollen. Wir bitten um eine Kopie dieser Liste.

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_Gekürzt (1201 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:99390?offset=1200_

2022-02-01 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 01.02.2022

12.2 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn zur Kenntnis genommen

211528-02

Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.

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2022-02-02 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 02.02.2022

12.4 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn vertagt

211528-02

Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211528-01 ST Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

In Bonn wird seit dem Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 prioritätsbezogen an der Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestellen im Stadtgebiet im Sinne des § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gearbeitet.

Gemäß PBefG gilt: “Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.”

In diesem Zusammenhang hat die „Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW“ eine Definition mit Mindestanforderungen zur „Vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr“ veröffentlicht. Hierin enthalten sind u. a. Empfehlungen für zeitliche Priorisierungen, die wie folgt gefasst sind:

„Da die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit mit planerischem Vorlauf und teils erheblichen finanziellen Aufwendungen

_Gekürzt._

211528-02 Barrierefreie Haltestellen für den ÖPNV in Bonn