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Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg

211532 · 2021-10-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

Begründung

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2018 (DS-Nr. 1810928, Punkt 2) wurde die Verwaltung beauftragt, „die Realisierung einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Zuge oder nach dem Neubau der A 565 zwischen dem AK Bonn Nord und der AS Bonn Endenich zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg weiter planerisch voranzutreiben und den Ratsgremien Vorschläge zur Planung und Finanzierung zu unterbreiten“.

Die Brücke ist Teil einer perspektivisch wichtigen Ost-West-Achse des Radverkehrs, die in Verbindung mit Maßnahmen im Bereich des Campus Endenich im Westen, und im Osten durch die umzubauende Unterführung Alter Friedhof sowie ein angestrebtes Brückenbauwerk zur Haltestelle Bonn West entsteht.

Da die Planungen für die Brücke Immenburgstraße eine enge planerische und bauzeitliche Abstimmung mit der Baumaßnahme zum Ausbau der A 565 erfordern, wurde dem durch Straßen NRW (jetzt Autobahn GmbH) beauftragten Ingenieurbüro durch die Stadt am 11.01.2019 der 1. Teilauftrag (Objekt- und Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 „Grundlagenermittlung“ und 2 „Vorplanung“) für die Brücke Immenburgstraße erteilt. Als Ergebnis wird hiermit der beigefügte Vorplanungsentwurf zur Beschlussfassung vorg

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn

— — Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.10.2021

8.5 Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg ungeändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ergebnis der Anhörung:

Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

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2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021

7.10 Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg ungeändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

Empfehlung: Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

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2021-11-23 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 23.11.2021

6.5 Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg geändert beschlossen

211532

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

  1. Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke

über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

  1. Die Fuß- und Radwegbrücke ist frühestmöglich und nicht erst nach

Fertigstellung des Autobahnbaus zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt alle dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Verwaltung wird gebeten, im ersten Quartal 2022 zu berichten, wie die Situation eingeschätzt wird.

Der geänderte Beschluss geht zurück auf den Änderungsantrag DS 211532-01 AA der zuvor mit Mehrheit bei Enthaltung BBB angenommen wurde.


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2021-12-02 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021

6.3 Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg geändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen wie Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 23.11.2021

Empfehlung:

  1. Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und

Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

  1. Die Fuß- und Radwegbrücke ist frühestmöglich und nicht erst nach

Fertigstellung des Autobahnbaus zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt alle dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Verwaltung wird gebeten, im ersten Quartal 2022 zu berichten, wie die Situation eingeschätzt wird.

Die vorgenannte Ergänzung der Ziffer 2 geht zurück auf die Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 23.11.2021, dem sich der Hauptausschuss einstimmig angeschlossen hat.

Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung hatte den Fettdruck nicht zum Inhalt.

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2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.7 Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg geändert beschlossen

211532

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Mobilität und Verkehr (23.11.) und Hauptausschuss (02.12.) einstimmig

Beschluss:

  1. Dem Vorplanungsentwurf für den Neubau einer Fuß- und

Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der Immenburg wird zugestimmt.

  1. Die Fuß- und Radwegbrücke ist frühestmöglich und nicht erst nach

Fertigstellung des Autobahnbaus zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt alle dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.Die Verwaltung wird gebeten, im ersten Quartal 2022 zu berichten, wie die Situation eingeschätzt wird.

Die Ergänzung um Ziffer 2 geht auf das Beratungsergebnis in den vorberatenden Gremien zurück, welchem sich der Rat einstimmig anschließt.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211532-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Vorplanung zum Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die A 565 zwischen Immenburgstraße und An der ImmenburgAntrag zur Vorlage 211532

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Fuß- und Radwegbrücke ist frühstmöglich und nicht erst nach Fertigstellung des Autobahnbaus zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt alle dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Verwaltung wird gebeten, im ersten Quartal 2022 zu berichten, wie die Situation eingeschätzt wird.