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Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/Nußallee

211538 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag thematisiert verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/Nußallee.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag thematisiert verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/Nußallee.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.9 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/Nußallee vertagt

211538

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung

Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/ Nußallee.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

211538-02 ST Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/Nußallee

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, die Situation vor Ort zu begutachten:

Der Fußgängerüberweg in dem genannten Bereich ist übersichtlich gestaltet und sehr gut zu erkennen (siehe Anlage). Dieser ist durch zwei Verkehrszeichen „Fußgängerüberweg“ auf beiden Straßenseiten zusätzlich kenntlich gemacht. Die Maste wurden ebenfalls mit blauweißen Zylindern richtlinienkonform versehen. Auch bestehen in dem Bereich keine Sichtbehinderungen auf die Aufstellfläche.

Bei der Meckenheimer Allee handelt es sich um eine Kreisstraße. Es besteht daher keine Möglichkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vorzunehmen.

Der Einbau von Kissen zur Geschwindigkeitsreduzierung ist bei der in diesem Abschnitt zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich. Die Verwaltung sieht darüber hinaus keine Möglichkeit, bauliche Maßnahmen zu ergänzen. Daher kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: __

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diese

_Gekürzt._

211538-03 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Zebrastreifens Meckenheimer Allee/Nußallee

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Bezirksvertretung Bonn hat in Ihrer Sitzung am 08.02.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Dem Bürgerantrag wird zugestimmt. Sollte dafür die Herabstufung der Kreisstraße in eine Gemeindestraße notwendig sein, wird die Verwaltung beauftragt, dieses Abstufungsverfahren einzuleiten.

Die Verwaltung verweist hierzu auf die Stellungnahme __211538-02__ __ST__ und teilt ergänzend mit, dass selbst eine Herabstufung der Kreisstraße keine Anordnung von Tempo 30 ermöglichen wird, da die gemäß Straßenverkehrsordnung erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung fehlen.