Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002474) # Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Radweges Quantiusstraße 211541 · 2021-12-07 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag thematisiert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Fahrradverkehr in der Quantiusstraße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2013488 ## Beratungsfolge - 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn · ohne Ergebnis ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 6.10 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Radweges Quantiusstraße erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung 211541 Inhalt des erledigten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Fahrradverkehr in der Quantiusstraße. - - - Stv. Beu –GRÜNE- bittet die Verwaltung um Mitteilung, wann die beschlossene bauliche Abtrennung erfolgt. Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit: Die Verwaltung hat im Bereich der Bushaltestellen sogenannte Lightboys installiert, die das Überfahren des Fahrradwegs verhindern sollen. Eine vollständige bauliche Trennung ist wegen des Anlieferverkehrs in der Quantiusstraße nicht möglich. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211541-01 ST Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Radweges Quantiusstraße {#nv-2004011} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 24.08.2021 unter DS-Nr.: [__211470__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2008051) . Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine bauliche Trennung vorgenommen, so dass der Bürgerantrag als erledigt betrachtet wird.