Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002480) # Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen 211545 · 2021-08-31 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat gibt im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten investiven Budget - zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen - pauschal einen Betrag von EUR 1,0 Mio. netto zzgl. EUR 9.500 anteilige Umsatzsteuer in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle frei. ## Beschlussvorschlag Der Rat gibt im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten investiven Budget - zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen - pauschal einen Betrag von EUR 1, 0 Mio. netto zzgl. EUR 9.500 anteilige Umsatzsteuer in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle frei. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der intensiven Abstimmungen zwischen den Beteiligten war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht möglich. Um Zahlungsverzug und daraus resultierende Verzugszinsen zu vermeiden, ist die Einbringung der Vorlage mit Dringlichkeit geboten. Zu Budgetfreigaben im Projekt denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle hatte der Rat am 07.06.2018 folgendes Verfahren beschlossen (vgl. DS-Nr.: 1811263EB3): 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Nachträge, die im Zusammenhang mit der Fertigstellung der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle entstehen, ohne vorherige Genehmigung des Rates auszulösen, sofern die Auftragssumme einen Betrag von EUR 100.000, - netto nicht übersteigt. Dazu wird ausschließlich für das Projekt der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle die Wertgrenze für investive Auszahlungen in den „Richtlinien des Rates der Bundesstadt Bonn über die Bewilligung erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 83 Abs. 2 und § 85 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)“ a _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-31 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · vertagt - 2021-09-01 · Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn · ungeändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-09-20 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-08-31 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 31.08.2021 6.7 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen ohne Votum 211545 Die Vorlage wird einstimmig bei Nichtanwesenheit BBB ohne Votum in den Rat verwiesen. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat gibt im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten investiven Budget - zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen - pauschal einen Betrag von EUR 1,0 Mio. netto zzgl. EUR 9.500 anteilige Umsatzsteuer in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle frei. Seite 1 von 1 ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.43 Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn; hier: Ergänzung des Verfahrens zur Budgetbereitstellung, insbesondere zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 211545 Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt Beschluss: Der Rat gibt im Zusammenhang mit der denkmalgerechten Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle aus dem im Haushalt 2021 f. veranschlagten investiven Budget - zur Beschleunigung der Rechnungsverarbeitung bei der Anordnung von Nachtragsrechnungen - pauschal einen Betrag von EUR 1,0 Mio. netto zzgl. EUR 9.500 anteilige Umsatzsteuer in der Produktgruppe 1.15.07 Konferenzzentrum / Beethovenhalle frei. Seite 1 von 1