Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002517) # Neubau der Melbbadgebäude 211571 · 2021-09-09 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt (vorbehaltlich Anhörung in der Bezirksvertretung Bonn) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsaufträge entsprechend der Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ zu erteilen. 2. Der zusätzliche Mittelbedarf i.H.v. 8,74 Mio EUR wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei Fi Stl. [5520008038000](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/tel:5520008019000) , Fi Pos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend bereitgestellt. ## Beschlussvorschlag (vorbehaltlich Anhörung in der Bezirksvertretung Bonn) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsaufträge entsprechend der Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ zu erteilen. 2. Der zusätzliche Mittelbedarf i.H.v. 8, 74 Mio EUR wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei Fi Stl. [5520008038000](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/tel:5520008019000) , Fi Pos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend bereitgestellt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Zur Zukunftssicherung des Melbbades hatte der Rat der Stadt Bonn die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Die Entscheidung über die darin erarbeiteten zwei Varianten duldet keinen Aufschub, da sie Grundlage für die weiteren erforderlichen Schritte des eng getakteten Zeitplans zur Wiedereröffnung des Melbbades ist. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmung war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage nicht möglich. In einem Bürgerentscheid im November 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll. Der Rat hatte daraufhin die Verwaltung am 14.12.2020 beauftragt, zur Zukunftssicherung des Melbbades Planungen für den Abriss und den Ersatz des maroden Schwimmbadgebäudes durch einen zeitgemäßen Neubau für Umkleiden, Sanitär- und Mitarbeiterräume sowie die Freibadgastronomie zu beauftragen. Dem Rat sollte zeitnah die Vorentwurfsplanung für Abriss und Neubau des Gebäudes zur Beschlussfassung vorgelegt werden (DS 202148). Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde eine Machbarkeits-, Kosten- und Zeitanaly _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-09-09 · Sportausschuss · ohne Ergebnis - 2021-09-16 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2021-10-06 · Sportausschuss · geändert beschlossen - 2021-10-28 · Rat · geändert beschlossen - 2022-07-20 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · vertagt - 2022-08-11 · Sportausschuss · zur Kenntnis genommen - 2022-08-25 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2022-09-01 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-09-09 · Sportausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Sportausschusses vom 09.09.2021 7.8 Neubau der Melbbadgebäude weitere Lesung - mit Maßgabe 211571 Der Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut: (vorbehaltlich Anhörung in der Bezirksvertretung Bonn) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsaufträge entsprechend der Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ zu erteilen. 2. Der zusätzliche Mittelbedarf i.H.v. 8,74 Mio EUR wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend bereitgestellt. *** Auf Wunsch des Herrn Stv. Beu – GRÜNE -, erfolgt die Maßgabe, dass zur Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Bonn am 5.10. Herr Leide um Berichterstattung zu den Themen „Preistreue/Preis- steigerungen/Preisindex“ und „Auslastung des SGB“ in Bezug auf die Maßnahme „Neubau Gebäude Melbbad“ gebeten wird. Frau Steffen (BauWerkStadt Architekten) und Frau Weiß (SGB) präsentieren ausführlich die Machbarkeitsstudie zum Neubau der Melbbadgebäude und die zeitlic _Gekürzt (2229 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64293?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.48 Neubau der Melbbadgebäude bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 211571 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt Beschluss: (vorbehaltlich Anhörung in der Bezirksvertretung Bonn) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsaufträge entsprechend der Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ zu erteilen. 2. Der zusätzliche Mittelbedarf i.H.v. 8,74 Mio EUR wird im Doppelhaushalt 2023/24 und der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 bei FiStl. 5520008038000, FiPos. 78.5300 („Pauschale Bäderkonzept“) ergänzend bereitgestellt. Seite 1 von 1 ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 5.19 Neubau der Melbbadgebäude geändert beschlossen 211571 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Sportausschuss (06.10) und BV Bonn (05.10), Mehrheit gegen CDU, BBB, FDP, AfD und Stv. Fahrenholtz - parteilos- Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine zweite Machbarkeitsstudie zum Melbbad in Auftrag zu geben. Die Machbarkeitsstudie soll einen Entwurf für einen Bau aufzeigen, der sich auf die absolut notwendigen Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme des Melbbades beschränkt. Die Vorlage dieser zweiten Machbarkeitsstudie soll die Entscheidungsgrundlage zur Zukunft des Melbbades erweitern und zeitlich so gestaltet sein, dass der bisher vorgelegte Zeitplan eingehalten werden kann. Gewünscht wird ein eingeschossiger, zweckmäßiger Bau, der folgende Muss- Kriterien beinhaltet:  Abbruch der alten Gebäude (eventuell unter Belassung der Stützwand)  Neubau von Umkleiden, Sanitärräumen mit Toiletten und Duschen  Lager-, Technik- und Personalraum  Neue Schwimmbadtechnik Für die kurze Öffnungszeit im Sommer wird keine Gastronomie benötigt. Ausreichend ist ein Stellplatz mit Strom- und Wasseranschluss fü _Gekürzt (2173 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54104?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211571-01 AA Grüne/SPD/Linke/Volt-Änderungsantrag: Neubau der MelbbadgebäudeAntrag zur Vorlage 211571 {#nv-2003063} **Sachverhalt** Die vorliegende Kostenschätzung sieht eine Investition von 13, 44 Millionen für ein dreigeschossiges Gebäude inklusive und Turnhalle und Restaurant vor, die Kosten für den eingeschossigen Bau liegen bei 10, 24 Millionen Euro. Diese Summen sind angesichts der aktuellen Haushaltslage sowie der umfangreichen Aufgaben des Städtischen Gebäudemanagements für die kommunale Infrastruktur äußerst problematisch. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, eine zweite Machbarkeitsstudie zum Melbbad in Auftrag zu geben. Die Machbarkeitsstudie soll einen Entwurf für einen Bau aufzeigen, der sich auf die absolut notwendigen Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme des Melbbades beschränkt. Die Vorlage dieser zweiten Machbarkeitsstudie soll die Entscheidungsgrundlage zur Zukunft des Melbbades erweitern und zeitlich so gestaltet sein, dass der bisher vorgelegte Zeitplan eingehalten werden kann. Gewünscht wird ein eingeschossiger, zweckmäßiger Bau, der folgende Muss-Kriterien beinhaltet: - Abbruch der alten Gebäude (eventuell unter Belassung der Stützwand) - Neubau von Umkleiden, Sanitärräumen mit Toiletten und Duschen - Lager-, Technik- und Personalraum - Neue Schwimmbadtechnik Für die kurze Öffnungszeit im Sommer wird keine Gastronomie benötigt. Ausreichend ist ein Stellplatz mit Strom- und Wasseranschluss für eine mobile Gastronomie, wie Foodtrucks, Kaffee-Roller etc. Aufgabe dieser Machbarkeitsstudie soll es ausdrücklich auch sein festzustellen, ob über einen reduzierten Lösungsansatz eine deutlich schnellere Wiedereröffnung des Melbbades möglich ist. ### 211571-02 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211571: Neubau der Melbbadgebäude {#nv-2003075} **Sachverhalt** Aus Zeitgründen sollte und kann auch angesichts der bereits für einen eingeschossigen Neubau vorliegenden Machbarkeitsstudie auf eine erneute Machbarkeitsstudie verzichtet werden und direkt die entscheidungsreife Vorplanung mit Kostenschätzung entsprechend der in DS 211571-01AA geforderten Kriterien beauftragt werden. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorplanung mit Kostenschätzung (gem. LP 2 HOAI) zum Melbbad in Auftrag zu geben. Die Vorplanung mit Kostenschätzung (gem. LP 2 HOAI) soll einen Entwurf für einen Bau aufzeigen, der sich auf die absolut notwendigen Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme des Melbbades beschränkt. Die Vorlage dieser Vorplanung mit Kostenschätzung (gem. LP 2 HOAI) soll die Entscheidungsgrundlage zur Zukunft des Melbbades erweitern und zeitlich so gestaltet sein, dass der bisher vorgelegte Zeitplan eingehalten werden kann. Gewünscht wird ein eingeschossiger, zweckmäßiger Bau, der folgende Muss-Kriterien beinhaltet: - Abbruch der alten Gebäude (eventuell unter Belassung der Stützwand) - Neubau von Umkleiden, Sanitärräumen mit Toiletten und Duschen - Lager-, Technik- und Personalraum - Neue Schwimmbadtechnik Für die kurze Öffnungszeit im Sommer wird keine Gastronomie benötigt. Ausreichend ist ein Stellplatz mit Strom- und Wasseranschluss für eine mobile Gastronomie, wie Foodtrucks, Kaffee-Roller etc. Mit der Beauftragung dieser Vorplanung mit Kostenschätzung (gem. LP 2 HOAI) soll versucht werden, über einen reduzierten Lösungsansatz eine schnellere Wiedereröffnung _Gekürzt._ ### 211571-03 AA Neubau der MelbbadgebäudeAntrag zur Vorlage 211571 {#nv-2003254} **Sachverhalt** Eine mehrjährige Schließung des Melbbades ist vor dem Hintergrund der geringen Wasserflächen in Bonn, der Tatsache, dass das Bad als solches nach Herrichtung der Technik wieder funktionsfähig ist sowie dem Status des Melbbades als attraktive, leicht erreichbare und kostengünstige Freizeitaktivität für alle, nicht akzeptabel. Möglichkeiten, die Neubebauung so zu steuern, dass für den Badbetrieb unbedingt notwendige Funktionsbauten zuerst erstellt und als Zwischenlösung gesichert werden, bevor diese nach Ende der (ohnehin kurzen Freibadsaison) weitergebaut werden, können problemlos Grundlage von Ausschreibung und Bauvertrag sein. Um insbesondere das SGB – besonders in der derzeitigen Situation ständig auftretender notwendiger Sanierungs- und Wiederherstellungs-Maßnahmen - von einer weiteren zusätzlichen Planungsarbeit und Wahrnehmung einer Bauherrenfunktion zu entlasten, ist die Einschaltung eines Generalübernehmers (bisweilen auch als Totalunternehmer bezeichnet) ein sinnvolles Instrument für ein „schlüsselfertiges Bauen“, mit dem sämtliche Planung, Koordinierung des Bauvorhabens, aber auch Überwachung und Durchführung des Baufortschritts an den Vertragspartner übergeben sind. **Beschlussvorschlag** Die Beschlussvorlage 211571 wird ergänzt und erhält folgende Fassung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planung entsprechend der Variante 1 „Funktionsgebäude mit Sporthalle und Restaurant“ aus der als Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie „Melbbad“ in die Wege zu leiten. 2. Bauplanung und anschließende Ausführung werden so ausgerichtet, dass eine zwischenzeitliche Nutzung des Melbbades in drei Sommermonaten spätestens 2023 wieder möglich wird, z.B. durch eine abgestufte Aufteilung des Baufortschritts, durch den die Nutzung zuvorderst erstellter für den Badbetrieb notwendiger Funktionsräume (vor Fertigstellung des Gesamtprojekts) erreichbar wird. 3. Zugunsten einer schnellen Planung und Realisierung des Projekts schließt die Stadt mit einem vorschriftsmäßig ausgewählten Generalübernehmer einen Bauvertrag mit festgelegten Preis und Fertigstellungstermin ab, der sämtliche Planungs- und Bauausführungsleistungen umfasst. 4. Der Sportausschuss, die Bezirksvertretung Bonn und der Rat werden über die jeweiligen Entscheidungsschritte der Verwaltung umgehend informiert. 5. Die Verwaltung soll umgehend anfallende Kosten im Doppelhaushalt 2021/2022, ggf. unter Nutzung der im _Gekürzt._ ### 211571-04 BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad {#nv-2007090} **Sachverhalt** Am 28. Oktober 2021 (Vgl. DS 211571) erging an die Oberbürgermeisterin folgende von der Linkskoalition aus Bündnis90/Die Grünen, SPD, Linke und Volt per Beschluss gefasste Arbeitsanweisung: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine zweite Machbarkeitsstudie zum Melbbad in Auftrag zu geben. Die Machbarkeitsstudie soll einen Entwurf für einen Bau aufzeigen, der sich auf die absolut notwendigen Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme des Melbbades beschränkt. Die Vorlage dieser zweiten Machbarkeitsstudie soll die Entscheidungsgrundlage zur Zukunft des Melbbades erweitern und zeitlich so gestaltet sein, dass der bisher vorgelegte Zeitplan eingehalten werden kann. Gewünscht wird ein eingeschossiger, zweckmäßiger Bau, der folgende Muss-Kriterien beinhaltet: - Abbruch der alten Gebäude (eventuell unter Belassung der Stützwand) - Neubau von Umkleiden, Sanitärräumen mit Toiletten und Duschen - Lager-, Technik- und Personalraum - Neue Schwimmbadtechnik Für die kurze Öffnungszeit im Sommer wird keine Gastronomie benötigt. Ausreichend ist ein Stellplatz mit Strom- und Wasseranschluss für eine mobile Gastronomie, wie Foodtrucks, Kaffee-Roller etc. Aufgabe dieser Machbarkeitsstudie soll es ausdrückli _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Wann hat die Oberbürgermeisterin mit welchem Auftragsgegenstand genau die vom Rat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossene 2. Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und welche Kosten sind mit der 2. Machbarkeitsstudie bzw. deren Überarbeitung verbunden? 2. Wann ist der Stadt Bonn erstmalig ein Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie vom beauftragten Planungsbüro zugegangenen und a. welche Aussage hat dieser zum beschlossenen Auftrag, ob über einen reduzierten Lösungsansatz eine deutlich schnellere Wiedereröffnung des Melbbades möglich ist, getroffen (Zeitplan), b. mit welchen Kostensteigerungen bzw. fehlenden Deckungsbeiträgen ist zum einen durch stillstandsbedingte Schäden und zum anderen durch die erneute Verzögerung der Wiederinbetriebnahme (z.B. Baupreissteigerung, entgangene Eintrittsgelder) zu rechnen? 3. War aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung des Entwurfs der 2. Machbarkeitsstudie notwendig, weil das Planungsbüro nicht die Vorgaben des Ratsbeschlusses berücksichtigt hat und, sofern das Planungsbüro alle Vorgaben des Rates berücksichtigte, warum hat die Oberbürgermeisterin wann eine wie lautende Überarbeitung in Auftrag gegeben? 4. Wurde im Rahmen des Auftrags z _Gekürzt._ ### 211571-01 ST BBB-Anfrage zur Sanierung Melbbad {#nv-2007169} **Stellungnahme der Verwaltung** __zu 1.__ Wann hat die Oberbürgermeisterin mit welchem Auftragsgegenstand genau die vom Rat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossene 2. Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und welche Kosten sind mit der 2. Machbarkeitsstudie bzw. deren Überarbeitung verbunden? Durch die Unterstützung des Vereins „Unser Melbbad e. V.“ konnte ein Architekt gefunden werden, der im Februar 2022 auf Kosten des Vereins "Unser Melbbad" einen Vorschlag für eine zweite Machbarkeitsstudie vorgestellt hat. Die Verwaltung hat für die Ausarbeitung und Präzisierung dieser ersten Version der zweiten Machbarkeitsstudie einen Auftrag erteilt. Die Kosten betragen geschätzt 10.000 bis 15.000 Euro. __zu 2.__ Wann ist der Stadt Bonn erstmalig ein Entwurf der 2. Machbarkeitsstudie vom beauftragten Planungsbüro zugegangenen und a. welche Aussage hat dieser zum beschlossenen Auftrag, ob über einen reduzierten Lösungsansatz eine deutlich schnellere Wiedereröffnung des Melbbades möglich ist, getroffen (Zeitplan), Die ersten skizzenhaften Lösungsansätze sind im Februar 2022 geliefert worden. Die Ergebnisse der 2. Machbarkeitsstudie sind in der Mitteilungsvorlage (DS.: 221337) dargelegt. b. mit welchen Kostenstei _Gekürzt._