Originalquelle: ALLRIS-Original
211593 · 2021-11-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich auf einem dreieckförmigen Grundstück zwischen der rechtsrheinischen Bahntrasse und der Karl-Duwe-Straße im Bereich des Projektgebietes Bonner Bogen, auf dem die Flächen einer ehemaligen Zementfabrik unmittelbar am Rheinufer und dem rechtsrheinischen Teil der Rheinaue zu einem modernen Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt wurden. Im Bereich des Plangebiets befindet sich ein Parkhaus mit 450 Stellplätzen und dem vorgelagerten Bürogebäude „Haus der freien Berufe“ sowie einer brachliegenden Fläche, auf der das Innovation Greenhouse entstehen soll. Die Fläche wurde bei der Errichtung des Parkhauses und des Hauses der freien Berufe als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Die Fläche ist überwiegend geschottert, eine befestigte Fläche wird als Fahrradabstellplatz genutzt. Bäume oder sonstige Bepflanzungen sind auf der Fläche bis auf eine spärliche Randvegetation und der mit Gehölzen bewachsenen Böschung zur Bahnstrecke nicht vorhanden.
Vorhandenes Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plangebiet zum Teil als gemischte Baufläche und zum Teil als Grünfläche sowie als Fläche für Bahnanlagen dargestellt, diese G
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.9 Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung VOLT geändert beschlossen
Beschluss (geändert): Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Der Offenlage wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Das Technikgeschoss soll in seiner Fläche auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
Die Ergänzung (Fettdruck) wurde aufgrund mündlicher Ausführungen durch die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in den Beschlusstext aufgenommen.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 08.12.2021
19.1 Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen 1 FDP
Ergebnis der Anhörung: Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln- Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl- Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.13 Bebauungsplan Nr. 6920-2, Innovation Greenhouse, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel, Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (24.11.), Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 6920-2 für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Oberkassel zwischen rechtsrheinischer DB-Strecke Köln-Niederlahnstein, Heinrich-Konen-Straße, Konrad-Zuse-Platz und Karl-Duwe-Straße ist gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Der Offenlage wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Das Technikgeschoss soll in seiner Fläche auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
Die hervorgehobene Maßgabe ergibt sich aus dem Beratungsergebnis des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
_Gekürzt (1219 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51353?offset=1200_