Originalquelle: ALLRIS-Original

Richtlinie zum Förderprogramm „Entsiegelung und Begrünung“

211599 · 2021-09-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der vorgelegten Richtlinie zum Förderprogramm „Entsiegelung und Begrünung“ wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Der vorgelegten Richtlinie zum Förderprogramm „Entsiegelung und Begrünung“ wird zugestimmt.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Nach Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/22 kann das Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung am Tag nach der Beschlussfassung der entsprechenden Richtlinie durch den Rat starten. Eine spätere Beschlussfassung der Richtlinie würde eine Verkürzung des Förderfensters zur Folge haben, was mit Blick auf eine möglichst hohe Ausschöpfung des zur Förderung bereitstehenden Budgets schädlich wäre.

Die gesamtstädtische Klimaanalyse aus dem Forschungsvorhaben ZURES hat verdeutlicht wie hoch die Wärmebelastung bei austauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen in Bonn bereits heute ist. In Anbetracht des sich weiter intensivierenden Klimawandels ist neben klimaanpassungsorientierten Anforderungen an den Neubau die Steigerung der Resilienz im Bonner Siedlungsbestand von Bedeutung. Die Begrünung von Gebäuden sowie die Entsiegelung zwecks Begrünung von Flächen sind effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung im Bestand und sollen daher durch finanzielle Anreize gefördert werden.

Ursprünglich war daher im Programm zum Klimanotstand ( __DS 200016__ ; [__DS 210671__](https://www

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

5.28 Richtlinie zum Förderprogramm „Entsiegelung und Begrünung“ ungeändert beschlossen

211599

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Der vorgelegten Richtlinie zum Förderprogramm „Entsiegelung und Begrünung“ wird zugestimmt.

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