Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002594) # Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste 211611 · 2021-10-29 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164634 – Masterplan Innere Stadt Bonn - Stiftsplatz sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. ## Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164634 – Masterplan Innere Stadt Bonn - Stiftsplatz sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. ## Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung berät der Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. ## Beratungsfolge - 2021-10-29 · Beirat Bürgerbeteiligung · geändert beschlossen - 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021 6.27 Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste geändert beschlossen 211611 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164634 – Masterplan Innere Stadt Bonn - Stiftsplatz sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und die Erstellung eines komplexen Beteiligungskonzeptes beauftragt. - - - Die Bezirksvertretung übernimmt die Anregung des Beirats für Bürgerbeteiligung. Stv. Beu –GRÜNE-, weist daraufhin, dass durch die Wahl eines komplexen Beteiligungsverfahren keine Verzögerung des Projektes entstehen darf. Die Verwaltung gibt darauf zu Protokoll, dass es durch das Beteiligungsverfahren zu keinem Zeitverzug kommen wird. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 211611-01 AA Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der VorhabenlisteBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 211611 {#nv-2003484} **Sachverhalt** Das mit dem Beschlussvorschlag angeregte standardisierte Bürgerbeteiligungsverfahren entspricht aus unserer Sicht nicht den Leitlinien Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn, denn es ist nicht ergebnisoffen sondern beinhaltet bereits jetzt einschränkende Rahmenbedingungen, ein Kreativitätsspielraum ist nicht gegeben. Eine Neustrukturierung der Flächen des Stiftsplatzes, insbesondere eine veränderte Verkehrsführung und der Wegfall oder die Reduzierung öffentlicher Parkplätze betrifft direkt die Anwohnerinnen und Anwohner. Die künftige Aufenthaltsqualität eines neustrukturierten Platzes sollte deren Wohn- und Lebenssituation unbedingt berücksichtigen. Ein komplexes Beteiligungsverfahren ist deshalb anzuwenden. Laut „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ werden komplexe Beteiligungsverfahren bei Vorhaben durchgeführt, bei denen das Interesse von einer Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern oder ein besonderes Interesse einzelner Stadtteile angenommen werden kann oder von denen eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern betroffen ist oder bei denen es wegweisende Zukunftsplanungen gibt. Diese Vorgaben aus den Leitlinien sehen wir hier als gegeben. **Beschlussvorschlag** 1. Das Vorhaben 164634 – Umgestaltung Stiftsplatz – wird als komplexes Beteiligungsverfahren durchgeführt. 2. Ungeachtet des komplexen Beteiligungsverfahrens wird neben den Anwohnerinnen und Anwohnern auch die interessierte Öffentlichkeit vor Auslobung des Werkstattverfahrens im Rahmen einer Bürgerversammlung beteiligt. Anregungen und Wünsche aus der Bürgerversammlung werden Gegenstand des Werkstattverfahrens. 3. Die zu bildende Jury zur Beurteilung der Ergebnisse des Werkstattverfahrens besteht stimmgleichberechtigt aus Politik, Verwaltung, Teilnehmern der Bürgerversammlung sowie Anwohnerinnen und Anwohner, wobei die Zahl der Teilnehmer der Bürgerversammlung und der Anwohnerinnen und Anwohner mindestens der Zahl der Jury-Mitglieder aus Politik und Verwaltung entsprechen muss. 4. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird fortlaufend über den Prozess unterrichtet.