Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002617) # 7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn 211622 · 2021-09-16 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich ## Sachverhalt Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die 7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 09.09.2021 | gez. Dörner | gez. Kox Datum | Oberbürgermeisterin | Stadtverordneter ## Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. **Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW** Die 7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 09.09.2021 | gez. Dörner | gez. Kox **Datum** | **Oberbürgermeisterin** | **Stadtverordneter** ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Damit die erste Sitzung des Betriebsausschusses der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn am 15.09.2021 planmäßig mit Entscheidungskompetenz durchgeführt werden kann, ist im Vorfeld die Änderung der Betriebssatzung zwingend durchzuführen. Dies wurde leider erst in der 36. KW bekannt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter DS 2 02220-03 den Betriebsausschuss für die Seniorenzentren gebildet. Um die Betriebssatzung dahingehend anzupassen ist eine Änderungssatzung erforderlich. ## Beratungsfolge - 2021-09-16 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 4.1 7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen 211622 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. BBB und AfD Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die 7. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. 09.09.2021 gez. Dörner gez. Kox Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordneter Seite 1 von 1